Geschlossen wegen Corona-Virus

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Warenkreditversicherer will Unternehmen mit schwacher Bonität die Warenkreditversicherung entziehen

Durchstreift man diese Tage die bekannte Frankfurter Einkaufsmeile, die Zeil, so bemerkt man in den Schaufenstern des traditionellen Handelshauses Galeria Kaufhof Rabattaktionen mit Preissenkungen von über 50 Prozent. Es ist das letzte Aufbäumen eines Riesen vor dem Tod, sozusagen eine Angstblüte wie dies bei absterbenden Bäumen der Fall ist. Und diesem werden auch andere Unternehmen in der Frankfurter Innenstadt folgen.

Corona und der Einzelhandel

Sicherlich hat die Corona-Pandemie den Sterbeprozess beschleunigt, aber auch Online-Giganten wie Amazon haben dieser Entwicklung Vorschub geleistet – bestellten viele Verbraucher vor der Corona-Krise schon gerne bei dem Internetanbieter, so schnellten die Umsatzzahlen bei Amazon während des Lockdowns nochmals in die Höhe.

Dies mag nur eine der vielen Seiten der Corona-Krise sein. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Lockdown der Wirtschaft einen massiven Schaden zugefügt hat, der viele Unternehmen in die Insolvenz treiben wird. Noch aber wird das System weitgehend von politischen Maßnahmen temporär gestützt und das Schlimmste dadurch im besten Fall verhindert – im schlimmsten jedoch in die Zukunft verschoben.

Maßnahmen der Politik

Denn derzeit können Unternehmen in Deutschland die Jobs in der Corona-Krise durch eine erleichterte Kurzarbeit absichern. So haben sich die Spitzen der Union und SPD auf die Verlängerung der erleichterten Kurzarbeit von regulär 12 auf bis zu 24 Monate verständigt. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Die Verlängerung für den Bezug soll maximal bis zum 31.12.2021 möglich sein. Um die Bundesagentur für Arbeit bei dieser Mammutaufgabe zu unterstützen, plant die Koalition Subventionen durch Steuergelder in Form von Zuschüssen und nicht Darlehen – eigentlich eine im Rahmen der Möglichkeiten positive Wende.

Die Lieferkette in Gefahr

Doch nun dies: Wie das Magazin „Der Treasurer“ in seiner Meldung vom 28.08.20 titelte, plant der Warenkreditversicherer Euler und Hermes, Unternehmen mit schwacher Bonität bis zum Jahresende die Warenkreditversicherung zu entziehen. Das Unternehmen reagiert damit auf den sich dem Ende nähernden Schutzschirm für Warenkreditversicherer, den der Bund aufgrund der Corona-Pandemie im April beschlossen hatte.

Durch die beschlossene Maßnahme übernimmt der Bund bis zum Jahresende eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Warenkreditversicherer in Höhe von 30 Mrd. Euro. Die Versicherer müssen indes ihre Prämien abtreten. Durch dieses Instrument war es gelungen, während des Lockdowns, die Warenkreditversicherungen zu stabilisieren und somit gefährdete Lieferketten zu stützen.

Sollte der Bund die Stabilisierungsmaßnahme nicht verlängern und Euler Hermes an seinem Entschluss festhalten, wären die Folgen für viele Unternehmen desaströs. Denn wenn Warenkreditversicherer ihre Limite einschränken, oder im schlimmsten Fall ganz streichen, erhalten Unternehmen in vielen Fällen keine Lieferungen mehr, da Lieferanten einen Zahlungsausfall befürchten. Hierdurch könnten Lieferketten brechen und im Zuge dessen Insolvenzen ausgelöst werden. Das wiederum würde den Effekt der anderen Maßnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Corona-Folgen zum Teil verpuffen lassen. Denn einem nicht lieferfähigen Unternehmen bringt das Kurzarbeitergeld auch nicht mehr viel, wenn dieses in die Insolvenz rutscht.

Ausblick

Des Weiteren mag abzuwarten sein, wie die gesamtwirtschaftliche Situation sich unter dem Kontext des unaufhörlichen Gelddruckens durch die EZB entwickeln mag. Und während die großen Unternehmen allmählich in den Innenstädten aussterben, schlüpfen in diese wirtschaftliche Nische Discounter wie Kodi, KiK und Tedi – sic transit gloria mundi.

Wenn Sie selbst von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie betroffen sind und gerne mehr über Ihre Möglichkeiten der finanziellen Neuordnung erfahren möchten, beraten die Spezialisten der Kanzlei BRAUN Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie die Kanzlei an einem der bundesweiten Standorte:

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