Ihre Spezialisten für Insolvenzrecht in Arnsberg

Eine Überschuldung oder sogar eine Insolvenz ist meist mit großen Belastungen für die betroffenen Parteien verbunden. Sowohl im privaten als insbesondere auch im unternehmerischen Kontext kann die Situation unübersichtlich sein und die Navigation sich komplex gestalten.

Bei Schulden sowie bei einer drohenden Insolvenz sollten Sie sich möglichst früh an einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht wenden. Dieser verfügt über die nötige Expertise und kann mit geeigneten Maßnahmen die Insolvenz häufig noch abwenden. Sollte die Insolvenz bereits vorliegen oder unumgänglich sein, so begleitet Sie Ihr Anwalt auch im Insolvenzverfahren fachkundig.

Das leistet die Kanzlei BRAUN in Arnsberg für Sie

Ob privat oder unternehmerisch: Die Kanzlei BRAUN unterstützt Sie im Falle Ihrer eigenen Insolvenz kompetent. Doch auch wenn Ihre Vertragspartner, Kunden oder Auftraggeber insolvent gehen, steht Ihnen die Kanzlei zur Seite. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und lassen Sie sich ausführlich beraten!

Die Beratung behandelt:

  • Insolvenzantragstellung
  • Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren nach ESUG
  • Haftungsansprüche
  • Insolvenzanfechtung
  • Schuldenbereinigungsverfahren und -plan
  • Sowie Ihre individuellen insolvenzrechtlichen Fragen

Was regelt das Insolvenzrecht?

In der Insolvenzordnung (InsO) sind die Regelungen des Insolvenzrechts festgeschrieben. Diese bestimmen vor allem, wie das Insolvenzverfahren abzulaufen hat. Dieses Verfahren greift, wenn natürliche Personen oder Unternehmen zahlungsunfähig gegenüber Ihren Gläubigern sind oder die Zahlungsunfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt. In solchen Fällen gelten diese Parteien als insolvent, beziehungsweise von einer Insolvenz bedroht.

Was erwartet Sie im Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren hat zwei Hauptziele: Auf der einen Seite steht die Befriedigung der Forderungen der Gläubiger, auf der anderen die Restschuldbefreiung des redlichen Schuldners. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers beim zuständigen Amtsgericht. Das Gericht prüft den Antrag auf Gültigkeit und eröffnet gegebenenfalls das Insolvenzverfahren. Hierzu bestimmt es zunächst einen Insolvenzverwalter, es sei denn, es wurde einer Eigenverwaltung zugestimmt.

Anschließend beginnen die Maßnahmen zur Verwertung der Insolvenzmasse, die nach einem Schuldenbereinigungs- bzw. Insolvenzplan vorgenommen werden. Dieser ist dem zuständigen Gericht vorzulegen. Die wirtschaftlichen Güter werden so verwertet, dass die Forderungen der Masse- sowie der Insolvenzgläubiger so gut wie möglich befriedigt werden. Die Dauer des Verfahrens beträgt für gewöhnlich fünf bis sechs Jahre, kann in speziellen Fällen jedoch auf drei Jahre reduziert werden.

Warum sollten Sie einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht einschalten?

Bei einer Privat- oder Unternehmensinsolvenz handelt es sich stets um eine komplexe Sachlage. Ein Anwalt kennt die in der InsO festgelegten Regelungen genau und stellt sicher, dass Sie allen Ihren Pflichten als Schuldner nachkommen, während Ihre Rechte ebenso gewahrt werden.

Im Falle einer Privatinsolvenz schützt ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht vor unzulässiger Pfändung. Bei einer Unternehmensinsolvenz verhindert er die private Haftung von Geschäftsführer und Gesellschaftern. Zudem plant er für Unternehmen Maßnahmen zur Sanierung und Restrukturierung. Sollte Ihr Arbeitgeber insolvent gehen, so unterstützt Ihr Anwalt Sie bei der Beantragung von Insolvenzgeld.

Ihre Anlaufstelle: die Kanzlei BRAUN in Arnsberg

Die Kanzlei BRAUN in Arnsberg bietet Ihnen diskrete, fachkundige Hilfe bei Überschuldung und Insolvenz. Die spezialisierten Anwältinnen und Anwälte um den renommierten Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Sebastian Braun befassen sich individuell mit Ihrer Sachlage und finden die passende Lösungsstrategie für Sie.

Bei der Kanzlei BRAUN erhalten Sie:

  • Eine fachkundige Einschätzung der Lage
  • Eine umfassende Konsultation
  • Individuell auf Ihre Situation angepasste Maßnahmen

Zudem bietet Ihnen die Kanzlei eine kompetente Rechtsberatung und -vertretung. Dies beinhaltet sowohl die Themen Ansprüche, Verträge und Erstellung insolvenzfester Sicherheiten als auch eine Vertretung gegenüber der Justiz, sollte es zu einer insolvenzstrafrechtlichen Verfolgung kommen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin!