Anwalt für Gesellschaftsrecht: Kompetente und umfassende Beratung

Die Kanzlei BRAUN und ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht begleitet mittelständische Unternehmen bei allen Fragen zu:

  • Gesellschaftsgründung
  • Satzungsänderungen und -erstellung
  • Beschlussfassung und Beschlussüberprüfung
  • Umwandlung
  • Begleitung von M&A Prozessen sowie
  • Unternehmensabwicklung

Von der Existenzgründung über die Satzungserstellung und den Beschlussfassungen bis zur Veräußerung oder Abwicklung einer Gesellschaft – in jeder Lebensphase eines Unternehmens ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen in denen ein Anwalt für Gesellschaftsrecht helfen kann. Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Gesellschaftsrecht kann die Kanzlei BRAUN Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu all diesen Fragestellungen bieten. Die Kanzlei BRAUN berät Sie nicht nur zu den einzelnen Fragestellungen, sondern begleitet Sie auch bis zum erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Projektes.

Wodurch hebt sich die Beratung der Kanzlei BRAUN ab?

Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht ist in der Lage, sowohl kaufmännische als auch rechtliche Fragestellungen zu bearbeiten. So können auch komplexe Sachverhalte und Projekte wie Existenzgründungen oder Unternehmensabwicklungen effizient und effektiv bearbeitet werden. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass Sie bei der Kanzlei BRAUN stets nur einen Ansprechpartner haben, der die Koordination der einzelnen Berater in allen steuerlichen, rechtlichen und tatsächlichen Punkte für Sie übernimmt.

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Was bedeutet überhaupt Gesellschaftsrecht?

Das Gesellschaftsrecht umfasst den Zusammenschluss von mehreren Personen – genannt Gesellschafter -, die sich zur Förderung bzw. zum Erreichen eines von sich selbst festgelegten Zwecks zusammenschließen. Dieser gemeinsame Zweck liegt häufig in einer wirtschaftlichen Betätigung wie dem Betrieb eines Gewerbes, der Produktion von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen. Aber auch die Verfolgung von gemeinnützigem Engagement oder die Ausübung von Hobbies (Liebhabereien) sind denkbar. Die Erscheinungsformen sind dabei vielfältig.

Die häufigste Gesellschaftsform ist die der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche wie die Aktiengesellschaft zu den Kapitalgesellschaften gehört. Es handelt sich bei einer Kapitalgesellschaft um einen Zusammenschluss, welcher selbst als fiktive Persönlichkeit im Rechtsverkehr teilnehmen kann und selbst(!), also nicht durch einen der Gesellschafter vertreten werden muss. Die Gründung einer solchen Gesellschaft ist an formelle Anforderungen geknüpft.

Die einfachste Gesellschaftsform dagegen bildet die sog. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), welche häufig auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet wird. Hier gibt es für die Gründung keine formellen Hürden. Es genügt, dass sich mindestens zwei Personen entschließen einen, noch so trivialen, Zweck fördern zu wollen.

Dem Gesellschaftsrecht kommt daher eine weite Aufgabe zu: Es kann als Grundlage für jedwede gemeinsame Betätigung von mehreren Personen herangezogen werden.

Die GbR gehört wie die Kommanditgesellschaft (KG) oder die offene Handelsgesellschaft (oHG) zu den sogenannten Personengesellschaften. Bei Personengesellschaften steht im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften die Person des Gesellschafters im Vordergrund. Bei diesen Gesellschaften haftet auch immer mindestens ein Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Ob Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, die Kanzlei BRAUN und ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht berät Gesellschafter, Geschäftsführer oder die Gesellschaft selbst bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Gesellschaftsgründungen mit Hilfe eines Anwalts für Gesellschaftsrecht

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist von zentraler Bedeutung für den zukünftigen Erfolg Ihres Unternehmens. Welche Gesellschaftsform für den jeweiligen Zweck geeignet ist, muss in jedem Fall gesondert nach den Bedürfnissen der Gesellschaftern und der Art der angestrebten Betätigung ermittelt werden. Hierbei spielen eine Vielzahl von Aspekten wie Kosten, Haftung, Vertretung, Handlungsfähigkeit und steuerliche Vorteile eine Rolle. Eine vollständige und vorausschauende Bestandsaufnahme ist hier unerlässlich. Die Kanzlei BRAUN und ein erfahrener Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht können hier auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen und Ihnen so die auf Sie zugeschnittene Lösung ermitteln und umsetzen.

Entscheidungsfindungen innerhalb der Gesellschaft

Einigkeit ist in der Gesellschaft besonders wichtig. Denn die Gesellschafter entscheiden in den meisten Fällen gemeinsam über die Zukunft des Unternehmens. Besteht Uneinigkeit zwischen den Gesellschaftern, können sich die Fronten schnell verhärten. Sowohl bei der Beschlussfassung als auch bei der Überprüfung der gefassten Beschlüsse stehen Ihnen die Kanzlei BRAUN und ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht beratend zur Seite.

Umwandlungen mit einem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Die äußeren Umstände und Gegebenheiten können sich im Laufe der Zeit ändern. In einigen Fällen empfiehlt es sich dann, die eigenen Grundlagen anzupassen. Die Gesellschaftsform zählt zu diesen Grundlagen. Beim Wechsel der Gesellschaftsform müssen hierbei viele rechtliche und vor allem steuerliche Aspekte berücksichtigt und beachtet werden. Aufgrund ihrer Expertise sind die Kanzlei BRAUN und ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht die richtigen Partner an Ihrer Seite. In einem individuellen Gespräch wird die geeignete Gesellschaftsform ermittelt sowie die Vor- und Nachteile eines Formwechsels erläutert.

Mergers & Acquisitions (M&A)

Die Kanzlei BRAUN begleitete bereits viele Unternehmen bei Unternehmenstransaktionen und kann so eine besondere Expertise in diesem Bereich vorweisen.

Die Kanzlei BRAUN und ihre Kooperationspartner begleiten Unternehmen dabei sowohl in allen steuerlichen als auch in allen rechtlichen Fragestellungen. Der Anwalt für Gesellschaftsrecht stellt Ihnen das richtige Handwerkszeug für eine erfolgreiche Unternehmenstransaktion zur Verfügung, indem es den gesamten Transaktionsprozess von der Due Diligence über die Vertragsgestaltung bis zur Beurkundung des Unternehmenskaufvertrages für Sie plant und Sie während des Prozesses stets begleitet und zu allen Risiken, die sich mit einer solchen Transaktion auftun können, berät.

Auf Wunsch können auch Businesspläne als Entscheidungsgrundlage für die Durchführung der Transaktion oder Umwandlung von Unternehmen erstellt werden. Im Rahmen Ihrer Expansionsstrategie kann Ihr Unternehmen mit Unterstützung eines Anwalts für Gesellschaftsrecht mehrere Mergers & Acquisitions durchführen, um die Marktposition zu stärken und in neue Märkte einzudringen.

Was kostet die gesellschaftsrechtliche Beratung bei der Kanzlei BRAUN?

Das weite Spektrum an Problemen macht eine genaue Bezifferung der Beratungsleistung von einem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht schwierig. Pauschale Abrechnungen sind im Gesellschaftsrecht unüblich. Wir bewerten jeden Einzelfall nach Umfang und Schwierigkeit und dem daraus resultierenden konkreten Beratungsaufwand. In den meisten Fällen bietet sich für beide Seiten eine Abrechnung auf Stundenhonorarbasis an. So haben Sie die Kosten auch jederzeit unter Kontrolle.

Welche Vorteile bietet die Kanzlei BRAUN?

Die Kanzlei BRAUN ist deutschlandweit vertreten und kann aufgrund ihrer Struktur Projekte jeder Größenordnung bearbeiten. Ob mittelständische Unternehmen oder Konzerne – jede Unternehmensgröße hat ihre eigenen spezifischen Anforderungen und bedarf so einer anderen rechtlichen Beratung. Die Kanzlei BRAUN verfügt in beiden Unternehmenskulturen über eine hohe Expertise, sodass jedes Unternehmen nach den eigenen speziellen Bedürfnissen beraten werden kann. Die Bearbeitung von zeitkritischen Vorgängen gehört genauso zum Portfolio des Anwalts für Gesellschaftsrecht wie die Begleitung von langfristigen Projekten.

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