Für Personen, die den Überblick über ihre Schulden (Verbindlichkeiten) verloren haben oder für Personen, bei denen eine außergerichtliche und eine gerichtliche Schuldenbereinigung nicht erfolgversprechend sind, gibt es das Insolvenzverfahren als Entschuldungsmöglichkeit. Die professionelle Rechtsberatung des Fachanwalts für Insolvenz- und Sanierungsrecht der Kanzlei BRAUN berät Sie gerne zu allen Fragen zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Auch über die Vor- und Nachteile eines Insolvenzverfahrens und darüber, ob ein solches bei Ihnen ratsam wäre, werden Sie in einem persönlichen Gespräch aufgeklärt.

Insolvenzverfahren

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Das Insolvenzverfahren läuft in mehreren Phasen ab. In welchen genau, können Sie dem folgenden Schaubild entnehmen:

Insolvenzverfahren Ablauf

Das Insolvenzverfahren hat demnach folgende Phasen und Vorbereitungsschritte:

  1. Prüfung Antragspflicht / Antragsrecht
  2. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
  3. Insolvenzantrag
  4. Vorläufiges Insolvenzverfahren (bei selbstständig Tätigen)
  5. Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
  6. Hauptverfahren
  7. Wohlverhaltensphase
  8. Restschuldbefreiung

Links zu speziellen insolvenzrechtlichen Themen

Auf folgender Seite erfahren Sie mehr zum Insolvenzantrag.

Auf folgender Seite erfahren Sie mehr zum Hauptverfahren.

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zur Wohlverhaltensphase.

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zur Restschuldbefreiung.

Bei Fragen zum Thema: „Pfändungsschutz auf dem Konto“ können Sie unter Kontopfändung mehr erfahren.

So nützlich eine Vorrecherche im Internet ist, so wenig macht diese ein persönliches Gespräch mit einem Spezialisten entbehrlich. Daher sollten Sie bei wirtschaftlichen Problemen immer einen Spezialisten aufsuchen.

Wer kann mich bei der Entschuldung beraten?

Rechtlich beraten dürfen nur Rechtsanwälte. Anderen Personen, wie kostenlosen Schuldnerberatungsstellen und Schuldnerberatern ist dies verboten. 

Was dürfen Schuldnerberatungsstellen?

Kostenlose Schuldnerberatungsstellen dürfen Privatpersonen, die keine Rechtsprobleme haben, in die Insolvenz helfen.

Rechtliche Probleme können auftreten, wenn Sie beispielsweise ein Grundstück haben oder selbständig tätig sind. Dann schicken die kostenlosen Schuldnerberatungsstellen Sie zum Rechtsanwalt.

Was dürfen Schuldnerberater?

Schuldnerberater dürfen Sie weder beraten noch Ihnen in die Insolvenz helfen. Sie müssen daher mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeiten. Machen sie dies nicht, verstoßen die Schuldnerberater gegen das Rechtsberatungsgesetz. Ihr Insolvenzantrag wird dadurch unwirksam, weil die Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nicht wirksam erteilt werden kann. Dieser ist aber Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Schuldnerberater, die nicht mit einem Rechtsanwalt oder nur wegen der Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans mit einem Rechtsanwalt locker zusammenarbeiten, können Rechtsprobleme nicht erkennen und Ihnen daher erhebliche Schäden verursachen

Viele Schuldnerberater werben damit, dass sie viel Erfahrung bei der Entschuldung von Privatpersonen und Selbstständigen haben. Erfahrung führt aber nicht dazu, dass man juristische Fähigkeiten erlernt. Zu lernen, wie man eine Spritze ansetzt, bedeutet nicht, dass man weiß, was gespritzt werden muss. So ist es auch bei Jura. Zu wissen, wie man einen Insolvenzantrag stellt, bedeutet nicht, dass man weiß, ob das Stellen eines Insolvenzantrages sinnvoll oder sogar schädlich ist.

Was dürfen Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht?

Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht verfügen über eine sehr hohe Expertise im Insolvenzrecht. Sie erkennen Rechtsprobleme auf einen Blick und können sofort einschätzen, ob und gegebenenfalls wie das jeweilige Rechtsproblem gelöst oder verhindert werden kann. Sie können daher anhand der rechtlichen Einschätzung den für Sie wirtschaftlich und rechtlich besten Entschuldungsweg ermitteln und Sie dabei begleiten. 

Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht können Ihnen bei der Sicherung von Vermögenswerten, insbesondere bei der eigenen Immobilie oder beim eigenen Fahrzeug helfen. Sie wissen, wie dies geht und dürfen es auch rechtlich umsetzen.

Warum ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht?

90 % aller Verbraucher haben keine Rechtsprobleme. Leider wissen Sie als Nichtjurist nicht, ob Sie zu den 90 % oder zu den 10 % gehören. Daher sollten Sie – wenn Sie es sich finanziell leisten können – immer zu einem Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht gehen.

Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht können Sie auch im Insolvenzverfahren vertreten und beraten. Das dürfen Schuldnerberater und die kostenlosen Schuldnerberatungsstellen nicht.

Was kostet eine Schuldenbereinigung?

Fast alle Menschen denken, dass ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht mehr kostet als ein Schuldenberater. Das ist aber nicht der Fall. Die Kosten für einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sind gleich hoch wie die für einen Schuldenberater.

Die Kosten eines Schuldnerberaters und die eines Fachanwaltes für Insolvenz- und Sanierungsrechts betragen – je nach Fall – zwischen 1.500,00 EUR und 2.000,00 EUR. In Sonderfällen (z.B. besonders viele Gläubiger, laufender Geschäftsbetrieb bei selbständig Tätigen) können die Preise abweichen.

Die meisten Schuldnerberater und Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht akzeptieren Ratenzahlungen, wobei die Ratenzahlung vor der Insolvenzantragstellung abgeschlossen sein muss, da die Gebühr des Schuldnerberaters oder des Fachanwaltes ansonsten ebenfalls eine Insolvenzforderung im Insolvenzverfahren darstellen würde und er damit letztlich mit seiner Forderung ausfallen würde.

Wenn Sie einen Beratungsschein haben, kann das die Kosten des Fachanwaltes für Insolvenz- und Sanierungsrecht gegenüber denen der Schuldnerberatung erheblich senken, da ein Beratungsschein, je nach Gläubigeranzahl, bis zu 900,00 EUR (Betrag ist abgerundet) wert sein kann und der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht dieses Geld auf die oben genannten Kosten anrechnen kann.

Besteht die Schuldenbereinigung nicht in einer Insolvenzantragstellung, sondern in einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, entstehen neben dem Beratungsschein lediglich 15,00 EUR zusätzliche Gebühr.

Was ist, wenn ich mir einen Rechtsanwalt nicht leisten kann? 

Wenn Sie sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können, können Sie die kostenlosen Schuldnerberatungsstellen in Anspruch nehmen. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten für Sie. Als Gegenleistung müssen Sie aber sehr viel mitarbeiten und einige Tätigkeiten selbst übernehmen, die ein Schuldnerberater oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht für Sie übernehmen würde. 

Die Schuldnerberatungsstellen sind zwar kostenlos und damit billiger als ein Schuldnerberater oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht, sie sind damit aber nicht zugleich günstiger. Wurde nämlich vergessen, eine pfändbare Lebensversicherung in eine unpfändbare Rentenversicherung umzuwandeln, dann ist die kostenlose Schuldnerberatung (oder der Schuldnerberater, dem das auch passieren kann) teurer als ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht.

Muss ich immer zu einer kostenlosen Schuldnerberatungsstelle gehen?

Wenn Sie sich einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht oder einen Schuldnerberater nicht leisten können, Sie also hilfsbedürftig sind, müssen Sie grundsätzlich zu einer kostenlosen Schuldnerberatungsstelle gehen. Ausnahmsweise, wenn Ihnen eine solche nicht zuzumuten ist, erhalten Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Nicht zuzumuten ist eine kostenlose Schuldnerberatungsstelle, wenn z.B. die Wartezeit mehr als drei Monate beträgt. Das müssen Sie sich von einer kostenlosen Schuldnerberatungsstelle bescheinigen lassen.

Wo bekomme ich einen Beratungsschein?

Einen Beratungsschein für die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens erhalten Sie beim Amtsgericht, bei dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Wann bekomme ich den Beratungsschein?

Sie können einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Sie müssen dabei nachweisen, dass:

  1. Sie hilfsbedürftig sind
  2. Ihnen eine kostenlose Schuldnerberatungsstelle nicht zuzumuten ist.

Was mache ich mit dem Beratungsschein?

Mit dem Beratungsschein können Sie zu einem Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht gehen. Sie können damit auch zu jedem anderen Rechtsanwalt gehen. Das macht aber keinen Sinn, da Rechtsanwälte, die nicht auf Insolvenzrecht spezialisiert sind, Ihnen nicht ausreichend helfen können. Insolvenzrecht ist ein Spezialrechtsgebiet, das sehr viele Rechtssätze, die in anderen Rechtsgebieten gelten, durchbricht. Das muss man wissen, ansonsten besteht die Gefahr, dass ein Beratungsfehler unterläuft.

Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht nimmt den Beratungsschein und berät Sie dann kostenlos bezüglich Ihrer Entschuldungsmöglichkeiten und führt den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für Sie durch. Für den Insolvenzantrag müssen Sie dann aber noch bezahlen. Ihr Anwalt rechnet Ihnen dabei das Honorar gut, dass er für die beiden vorgenannten Tätigkeiten vom Staat über den Beratungsschein erhalten hat.

Das reduziert die Kosten des Fachanwalts für Insolvenz- und Sanierungsrecht gegenüber denen der Schuldnerberatung erheblich, da ein Beratungsschein, je nach Gläubigeranzahl, bis zu 900,00 EUR (Betrag ist abgerundet) wert sein kann.

Was ist besser: Schuldnerberater oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht?

Nach alldem kann man sagen, ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ist – abgesehen von der kostenlosen Schuldnerberatungsstelle – günstiger als ein Schuldnerberater, erbringt mehr Leistung als ein Schuldnerberater oder eine kostenlose Schuldnerberatungsstelle und kann Sie anders als die beiden vorgenannten auch rechtlich beraten.

Sie haben daher nur Nachteile, wenn Sie einen Schuldnerberater einem Fachanwalt für Insolvenzrecht vorziehen. 

Wann macht es keinen Sinn, einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu beauftragen?

Wenn Sie weniger als 5.000,00 EUR Schulden haben, macht es keinen Sinn, einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht zu beauftragen. In einem solchen Fall wären die Kosten für den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (oder den Schuldnerberater) höher als der Nutzen – nämlich die Entschuldung. 

In einem solchen Fall wäre eine kostenlose Schuldnerberatung sinnvoller. Wer bei 5.000,00 EUR Schulden 1.500,00 EUR anbieten könnte, der bekäme mit hoher Wahrscheinlichkeit nämlich auch eine Schuldenbereinigung zustande. Wer die 1.500,00 EUR nicht hat, der kann mittels der kostenlosen Schuldnerberatungsstelle in ein Insolvenzverfahren gehen.

Kanzlei BRAUN: Professionelle Insolvenzrechtsberatung

Die Kanzlei BRAUN berät Sie zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren stehen. Die Schuldnerberater der Kanzlei BRAUN begleiten Sie zusätzlich von der ersten Besprechung bis zum Prüfungstermin im Insolvenzverfahren. Die Kanzlei BRAUN prüft dabei nicht nur, ob ein Insolvenzantrag für Sie die geeignete Entschuldungsvariante ist, sie führt für Sie auch den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan durch, sofern ein solcher bei Ihnen notwendig ist. Auch erstellt die Kanzlei BRAUN für Sie den Insolvenzantrag. 

Die Kanzlei BRAUN kann etwaige Pfändungsschutzanträge vor Gericht für Sie stellen. Des Weiteren kann die Kanzlei BRAUN bei Bedarf für Sie eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen, sodass Ihr Pfändungsschutz auf dem Konto erhöht wird. Sie erhalten bei Bedarf auch eine vollumfängliche rechtliche Beratung zu allen Fragen des Pfändungsschutzes.

Die Kanzlei BRAUN verfügt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Bereich des Insolvenzrechtes über die Erfahrung und das Handwerkszeug, um für Sie in einem individuellen Gespräch den besten Weg aus Ihren Schulden zu ermitteln und diesen kompetent umzusetzen.

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit Ihrem Schuldnerberater