Das Arbeitszeugnis hat für Sie als Arbeitnehmer eine wichtige Bedeutung. Denn zum einen ebnet Ihnen ein gutes Zeugnis den Weg für Ihre Kariere und eine neue Anstellung. Zum anderen dokumentiert es Ihre Aufgaben und Leistungen aus dem alten Job, sodass Sie diese bei Bewerbungen problemlos nachweisen können. Prüfen Sie daher jedes Zeugnis immer genau und fordern Sie Korrekturen unbedingt umgehend ein. Die Kanzlei BRAUN ist Ihr kompetenter Partner, der Sie bei allen Fragen rund ums Arbeitsrecht unterstützt. So können wir für Sie das Einfordern des Zeugnisses oder Zwischenzeugnisses bei Ihrem Arbeitgeber übernehmen.

Was sind die Zeugnisarten?

In diesem Bereich finden Sie verschiedene Arten von Zeugnissen. Dazu gehören:

  • das einfache Arbeitszeugnis
  • das qualifizierende Arbeitszeugnis
  • das Zwischenzeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis stellt kurz die Position und die Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers dar. Zusätzlich können auch Details der Branche und Tätigkeiten des Unternehmens aufgeführt werden. 
Bei den qualifizierenden Zeugnissen werden zusätzlich die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten Ihrer Person dargestellt. Auch eine Beurteilung der Leistung, Ihres Verhaltens und der Arbeitsweise dürfen hier nicht fehlen.

Das Zwischenzeugnis wird Ihnen schon dann ausgestellt, wenn Sie die Anstellung noch gar nicht gekündigt haben. Fordern Sie dieses am besten regelmäßig ein, damit Sie bei Bewerbungen immer ein aktuelles Zeugnis vorliegen haben. 
Egal, welches Arbeitszeugnis Sie benötigen, als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht kümmern wir von der Kanzlei BRAUN uns gerne um die Prüfung des Dokuments und helfen Ihnen dabei, Änderungen einzufordern.

Rechtsanwalt Sebastian Braun

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Rechtsanwalt Sebastian Braun
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Wie ist der Aufbau des Arbeitszeugnisses?

Ein Arbeitszeugnis ist immer nach dem gleichen Schema aufgebaut. Zunächst finden Sie das Datum, die Überschrift und danach die Beschreibung der Position und der Aufgabenbereiche. Nach der Bewertung Ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten ist eine Schlussformulierung üblich, bei der Ihnen Ihr Unternehmen positive Wünsche für die Zukunft zuspricht. Unterschrieben wird das Dokument von mindestens einem ranghöheren Mitarbeiter. Wichtig ist, dass die genaue Position mit angegeben wird.

Die Formulierungen in einem Arbeitszeugnis sind genau normiert. Für Sie als Laien ist es in vielen Fällen schwierig zu erkennen, wie gut oder schlecht Ihr Zeugnis ausfällt. Gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie uns die Prüfung jeder einzelnen Formulierung überlassen. Denn so verstehen Sie genau, wie die Bewertung für Sie ausgefallen ist und ob Fehler vorliegen. 

Wann kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen?

Sie haben als Arbeitnehmer bei einem firmeninternen Jobwechsel oder auch beim Verlassen des Arbeitgebers einen Anspruch auf ein qualifizierendes Arbeitszeugnis. Dieses muss aufgrund der Fürsorgepflicht wohlwollend und positiv formuliert sein. Allerdings muss Ihr ehemaliges Unternehmen nicht von sich aus das Dokument ausstellen, sondern Sie müssen es einfordern.

Ein Zeugnis ist ein wichtiger Bestandteil für Ihre berufliche Karriere. Verzichten Sie daher in keinem Falle auf Ihr Recht auf dessen Ausstellung. Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, ein wohlwollendes und qualifizierendes Zeugnis auszustellen, stehen wir Ihnen zur Seite und unsere Anwälte werden mit Nachdruck das Dokument einfordern.

Darf ich Arbeitszeugnis selbst formulieren?

Viele Arbeitgeber überlassen den Angestellten selbst die Formulierungen in deren Zeugnis. Für Sie als Laien ist die Zusammenstellung jedoch alles andere als einfach. Ohne Fachkenntnisse ist die passende Beschreibung quasi unmöglich. Versuchen Sie daher nicht, Ihr Zeugnis einfach selbst zu erstellen. Gerne können Sie uns von der Kanzlei BRAUN die Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses überlassen. Unsere Anwälte sind mit den normierten Formulierungen vertraut. Gemeinsam in Abstimmung mit Ihnen werden unsere Anwälte auch für Sie das perfekte Dokument erstellen, mit dem Sie auch zukünftig attraktive Unternehmen von Ihren Kompetenzen überzeugen werden.

Arbeitszeugnis prüfen lassen von der Kanzlei BRAUN

Sie suchen nach einem kompetenten Anwalt, der Sie bei allen wichtigen Fragen rund ums Arbeitsrecht unterstützt? Dann vertrauen Sie uns von der Kanzlei BRAUN. Wir beraten Sie umfassend und kompetent, wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben oder wenn Sie ein Arbeitszeugnis nach einer Kündigung einfordern müssen.

Bedenken Sie immer, dass Ihr Zeugnis einen erheblichen Einfluss auf Ihren weiteren Werdegang hat. Selbst wenn Sie nicht im Guten mit Ihrem alten Arbeitgeber auseinander gehen, sollen Sie daher großen Wert auf ein positives und gutes Arbeitszeugnis legen.

Folgende Aufgaben können wir für Sie übernehmen:

  • Prüfen eines ausgestellten Zeugnisses
  • Erstellung des Dokuments
  • Einfordern der Überarbeitung oder Ausstellung des Dokuments beim Arbeitgebenden
  • Beraten rund um Inhalte, Anforderungen und Formulierungen in Zeugnissen