Coronakrise und ausländische Investoren

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COVID-19: Die EU-Kommission möchte den Ausverkauf von strategischen Unternehmen in der Corona-Pandemie verhindern. „Wenn Europa nach der Krise so stark sein soll wie zuvor, dann müssen wir jetzt vorbeugende Maßnahmen treffen“, sagte Ursula von der Leyen.

Zuletzt wurden vermehrt Bedenken gegen die Übernahme von ausländischen, insbesondere außereuropäischen Investoren laut, die befürchteten, dass strategische Vermögen und Infrastruktur im Rahmen der Corona-Pandemie von diesen übernommen werden könnten. Aus dem Grund hat die Europäische Kommission am 25.03.2020 eine Leitlinie erlassen, die für mehr Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen appelliert.

Was bedeutet die neue Leitlinie?

Mit dem Erlass der Leitlinie wir zum ersten Mal auf EU-Ebene ein Mechanismus zur Steuerung der Überprüfung von ausländischen Investitionen eingeführt, der aller Wahrscheinlichkeit nach auch Auswirkungen auf die Sicherheit der Union sowie ihrer Mitgliedstaaten haben wird. Die Grundlage des Mechanismus bildet dabei ein obligatorischer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission.

Darüber hinaus besteht sowohl für die Kommission als auch für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Stellungnahmen und Kommentare zu bestimmten Transaktionen abzugeben. Angewendet wird der Mechanismus ab dem 11. Oktober 2020. Bereits jetzt arbeiten die Mitgliedstaaten und die Kommission an der Anpassung der nationalen Überprüfungsmechanismen sowie deren Umsetzung auf nationaler Ebene.

Ist die Leitlinie verpflichtend?

Die Umsetzung der Leitlinie stellt eine politische Verpflichtung dar, europäische Unternehmen, Vermögenswerte und Technologien zu schützen. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie Gesundheit, medizinische Forschung, biologische Forschung sowie Infrastrukturen, die einen wesentlichen Charakter für die Sicherheit und öffentliche Ordnung haben. Dabei sind die einzelnen Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, bereits bestehende Instrumente umfassend zu nutzen, beziehungsweise diese umgehend einzurichten, sofern diese noch nicht in dem jeweiligen Staat der EU vorhanden sein sollten.

Begründung der EU-Kommission

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagte hierzu Folgendes: „Wie in jeder Krise müssen wir unsere Sicherheit und unsere wirtschaftliche Souveränität schützen, wenn unsere industriellen Aktiva und die Vermögenswerte unserer Unternehmen unter Druck geraten könnten. Wir verfügen über die Instrumente, mit denen wir diese Situation im Rahmen der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften meistern können, und ich appelliere dringend an die Mitgliedstaaten, diese Instrumente auch in vollem Umfang einzusetzen. Die EU ist ein offener Markt für ausländische Direktinvestitionen und wird dies bleiben. Diese Offenheit ist jedoch an Bedingungen geknüpft.“

Sollten Sie als Unternehmer, Einzelhändler oder Selbstständiger von der Krise in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bereits bedroht sein oder damit rechnen, wenden Sie sich an die Kanzlei BRAUN. Als ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, wissen wir, wie wir Sie und Ihr Unternehmen zielsicher durch eine Krise navigieren, damit Sie möglichst unbeschadet und rechtskonform aus der Situation hervorgehen.

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