Frau zahlt online mit Kreditkarte

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Banken bieten immer häufiger Kreditkarten an, die es Kunden ermöglichen, zunächst nur einen Teilbetrag abzubezahlen – im schlimmsten Fall führt dies zu einer schnelleren Überschuldung.

In unserer dreiteiligen Reihen haben wir die Historie und die Ursachen von Privatinsolvenzen in den Fokus genommen. Freilich ist das Thema sehr breit gefächert und die Ursachen hierfür sind vielfältig. Dennoch möchten wir ergänzend zu der Serie noch ein weiteres und aus unserer Sicht wichtiges Special präsentieren.

Was ist eine Revolving-Kreditkarte?

Die Verlockungen der Werbung sind blumig. Da ist die Rede von dem Genuss schöner Momente des Lebens und finanzieller Flexibilität. Die Kreditinstitute versuchen damit, den Verbrauchern eine Art der Kreditkarte schmackhaft zu machen, die eine Teilzahlungsfunktion beinhaltet und unter dem Namen „Revolving Kreditkarte“ bekannt ist. Die Funktion dieser Kreditkarte unterscheidet sich wesentlich von den sonst genutzten Kreditkarten, die Millionen von Bürgern ihr Eigen nennen. Wie bei einem Revolver, nach der diese Arte der Karten im Übrigen benannt sind, wird das Darlehen immer wieder aufs Neue nachgeladen.

Das funktioniert folgendermaßen: Der Karteninhaber zahlt monatlich nur einen Teilbetrag zurück. Bei einer großen deutschen Bank, zum Beispiel, kann man hierzu auswählen, ob man monatlich nun 5, 10, 20 oder 50 Prozent des angesammelten Betrages zurückzahlen möchte. Der Rest sammelt sich dann als Schuld auf dem Kartenkonto. Das Angebot klingt verlockend, sodass Verbraucher zu weiteren, neuen Käufen animiert werden. Hinzu kommt, dass einige Banken die Revolving-Karten ohne jährliche Gebühren anbieten.

Das Problem

Doch das Ganze hat eine nicht unerhebliche Schattenseite, denn auf die offenen Restbeträge, die bei den meisten Nutzern rasch ansteigen, fallen hohe Zinsen an, die bis zu 20 Prozent betragen können. Revolving-Kredite sind damit häufig noch teurer als Überziehungskredite beim Girokonto. Angelockt von den Werbeversprechen und einem dadurch vorgetäuschten Freiheitsgefühl, lassen sich viele auf dieses Spiel – man könnte auch sagen „Russisch Roulette“ – ein.

Vorteilhafte Nutzung

Geschickte Verbraucher nutzen indes den Zahlungsaufschub von ein paar Tagen und füllen rechtzeitig per kostenloser Sondertilgung das Minus wieder auf, ohne dass die hohen Zinsen fällig werden. Und ist ein Teilbetrag getilgt, steht ja wieder der volle Kreditrahmen für neue Einkäufe bereit, der Kredit wird quasi nachgeladen – daher auch der Ausdruck „Revolving“.

Risiken

Doch wer nicht aufpasst, der wird zur Kasse gebeten – worauf auch die Geldhäuser schlussendlich spekulieren. „Die Banken setzen auf die Unkenntnis und Trägheit der Kunden, die nicht jeden Monat aktiv das Kreditkonto ausgleichen“, heißt es hierzu bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Verschärfend kommt hinzu, dass viele Verbraucher angesichts der Funktion schnell den Überblick verlieren könnten, wodurch sie sich, bedingt durch die exorbitanten Zinsen von bis zu 20 Prozent, noch schneller überschulden.

Und es wird nicht besser, denn die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach künftig nicht nur Banken, sondern auch andere Zahlungsdienstleister solche Karten anbieten dürfen. Diese Anbieter sollen dann nicht der Bankenaufsicht unterstehen und auch keine Banklizenz benötigen. Es wäre folglich dabei abzusehen, dass sich die wirtschaftliche Situation für den privaten Haushalt nicht verbessert, sondern verschlechtert, wenn die Verbraucher gleich mehrere solcher Karten besitzen – ähnlich wie in den USA, wo diese Form der Kreditkarte häufiger verbreitet ist.

Dass der nächste finanzielle Vorschuss dabei für den Verbraucher in einem goldenen Schuss münden kann, der Zahlungsunfähigkeit und Privatinsolvenz nach sich zieht, dürfte angesichts der beschriebenen Szenarien mehr als wahrscheinlich sein. Vor Allem, wenn verschärfend Arbeitslosigkeit, eine krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit oder sonstige den finanziellen Rahmen einschränkende Faktoren plötzlich auf das Leben des Betroffenen einwirken.

Sollten Sie bereits von einer Insolvenz bedroht oder gar unmittelbar betroffen sein, wird Ihnen die Schuldnerberatung der Kanzlei BRAUN mit ihrem langjährigen und praxiserprobten Know-how einen Weg durch die und aus der Krise zeigen. Vereinbaren Sie einen Termin in einem der Standorte: