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Laut Insolvenzverwaltern droht ab Herbst 2020 eine große Insolvenzwelle

Wie ist das möglich? Trotz der aufgetretenen Corona-Pandemie sinken die Insolvenzzahlen. Ist dieses Phänomen etwa ein Grund zur Entwarnung? Absolut nicht. Vergleichbar mit einem Tsunami, der, wenn er sich auf den Strand zubewegt, zunächst einen Rückzug des Wassers auslöst, um dann mit voller Wucht über das Land hereinzubrechen. Für den Betrachter dieses Strandspektakels ist es dann fast schon zu spät. In der Wirtschaft ist es derzeit ähnlich, denn die aktuellen Daten wurden durch politische Maßnahmen und Probleme bei der Erfassung verzerrt, sodass die sich scheinbar entspannende Lage ein Trugbild darstellt.

Wie entsteht die Illusion?

Dieses Trugbild bei den Daten wird durch längere Bearbeitungszeiten bei den Gerichten ausgelöst. Denn nach dem gestellten Insolvenzantrag vergeht zunächst einmal Bearbeitungszeit. Erst, wenn die Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens ergangen ist, wird dieses Ergebnis statistisch erfasst. Durch die Corona-Pandemie und den eingeschränkten Betrieb bei den Gerichten hat sich die Bearbeitungszeit der Gerichte teilweise verlängert. Hinzu kommt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Diese wurde, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern, bis zum 30.09.2020 beschlossen. So ist die dreiwöchige Antragspflicht von Unternehmern temporär ausgesetzt. Um diese Maßnahme in Anspruch nehmen zu können, müssen die Auswirkungen auf das jeweilige Unternehmen durch die Corona-Krise verursacht worden sein.

Kritische Stimmen von Experten

Dabei findet nicht jede Maßnahme seitens der Experten auch die volle Zustimmung. So sehen Insolvenzverwalter die KfW-Kredite eher kritisch. Dabei sind die entscheidenden Kriterien, anhand derer Experten beurteilen, für wie sinnvoll sie dieses Instrument zur Rettung eines sich in der Krise befindlichen Unternehmens erachten, an der Haftungshöhe der Banken zu bemessen. Beim KfW-Sonderprogramm beispielsweise müssen die kreditgebenden Banken ein Risiko von 10 bis 20 Prozent selbst tragen – wozu nicht alle bereit sind. Aufgrund der restriktiven Herangehensweise der Banken sieht nur ein Drittel der Experten diese Möglichkeit als geeignet an, um die Folgen der Corona-Krise zu stemmen. Besser hingegen wird das Schnellkreditprogramm bewertet, bei dem das Risiko gänzlich bei der KfW liegt. So weit der Exkurs.

Weitere Kriterien

Weitere verzerrende Mechanismen bilden Anträge von betroffenen Gläubigern, die sogenannten Fremdanträge, die schwieriger geworden sind. „Gläubiger wie Krankenkassen oder Finanzämter dürfen für drei Monate praktisch keinen Insolvenzantrag stellen“, sagte dazu der Vorsitzende des Verbandes der Insolvenzverwalter (VID), Christoph Niering. „Die fehlende Antragsmöglichkeit wirkt sich dadurch deutlich auf die Statistik aus.“ Darüber hinaus werden die Schutzschirmverfahren sowie Eigenverwaltungen ausgeblendet, denn die Daten des Statistischen Bundesamtes beziehen sich ausschließlich auf vorläufige Regelinsolvenzverfahren. Erst wenn die Statistiken zu eröffneten Insolvenzen vorliegen werden – um Monate verzögert wohlgemerkt –, werden diese in die amtliche Statistik übernommen.

Fazit

Angesichts dieser Entwicklungen rechnet der VID für das laufende Jahr mit einem Anstieg der Insolvenzen im zweistelligen Prozentbereich. Crifbürgel, ein Informationsdienstleister, hält mehr als 29.000 Firmeninsolvenzen in Deutschland für denkbar. Dies entspräche einem Anstieg um 10.000 Unternehmensinsolvenzen oder rund 54 Prozent gegenüber dem Jahr 2019. „Die Insolvenzwelle wird auch noch ins Jahr 2021 hineinreichen“, sagte Crifbürgel-Geschäftsführer Frank Schlein. Weltweit wird ein Anstieg von 20 Prozent und in Deutschland von mindestens 10 Prozent an Insolvenzen erwartet, so die Prognose des Kreditversicherers Euler Hermes.

Die Spezialisten der Kanzlei BRAUN um den Fachanwalt für Insolvenzrecht Sebastian Braun sind für Sie da.

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