Mehrwertsteuersenkung

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Sweet Sixteen oder viel Lärm um nichts?

Während die Corona-Pandemie weite Teile der Wirtschaft in Atem hält, Aktionäre im Wirecard-Skandal um ihr Geld fürchten und die EZB die Zombifizierung der europäischen Wirtschaft vorantreibt, beschließt die GroKo eine der größten Steuersenkungen, die es jemals in der Bundesrepublik gegeben hat: die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer vom Juli 2020 bis Ende Dezember 2020.

Dadurch möchte die große Koalition den Konsum ankurbeln, indem sie den normalen Steuersatz von 19 auf 16 Prozent und den ermäßigten von 7 auf 5 Prozent senkt. Die Umsetzung erfolgt dabei mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – das sogenannte Zweite Coronasteuerhilfegesetz.

Kritik an der Steuersenkung

Dabei gibt es ob der getroffenen Maßnahme nicht nur Seitens des Handels, sondern auch in der Politik kritische Stimmen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU, kurz MIT steht der geplanten Maßnahme durch die Bundesregierung eher distanziert gegenüber. Kritisiert wird besonders der hohe bürokratische Aufwand, der die mittelständischen Unternehmen besonders belaste – insbesondere müsse dabei die Kassensoftware, die Buchführung etc. umgestellt werden.

Kritisch äußert sich auch die FDP: Die Abgeordnete Katja Hessel erklärt dazu, dass es besser gewesene wäre, für eine dauerhafte Entlastung der Unternehmen zu sorgen. Beispielsweise bei sogenannten Ertragsteuern, also Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuern. „Das hat einen langfristigeren Impuls, die Menschen können mehr planen, mit dem Geld was sie haben, und das ist eine nachhaltigere Konjunkturspritze“, so die FDP Abgeordnete.

Vorteile für Verbraucher?

Indes dürfte der beim Verbraucher ankommende Vorteil bzw. Effekt im Handel als marginal bezeichnet werden. Rechnet man die Mehrwertsteuersenkung auf konkrete Preise um, bleibt immer nur eine kleine Reduzierung. Eine Jeans für 99 Euro könnte knapp 2,50 Euro preiswerter werden. Ein Kilo Bananen könnte statt 1,69 Euro noch 1,65 Euro kosten.

Anders sehen es die Wirtschaftsforscher vom DIW, die die unterschiedlichen Szenarien durchgerechnet haben und zu dem Ergebnis gelangen, dass Familien, je nach Einkommen, zwischen rund 50 und 116 Euro pro Monat sparen könnten. Dementsprechend gab der DIW-Präsident Marcel Fratzscher an, dass sich die Mehrwertsteuersenkung durchaus für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnen könne.

„Es ist sicherlich so, dass die Mehrwertsteuersenkung nicht von allen Unternehmen weitergegeben wird. Das ist aber auch nicht unbedingt schlimm. Wir haben viele Unternehmen, die selber in Schieflage sind“, so Fratzscher. Außerdem sei es so, dass viele Unternehmen sowieso die Preise senken müssten, weil es eine Nachfrageschwäche gebe. Auch da helfe die Mehrwertsteuerreduzierung. „Da die Senkung erst zum ersten Juli in Kraft treten soll, gibt es natürlich noch keine Zahlen und Fakten, wie sich die neue Mehrwertsteuer auf die Preise auswirkt“, führte der DIW-Präsident weiter aus.

Langfristige Perspektive

Man kann also hoffen, dass die Mehrwertsteuersenkung den gewünschten positiven Effekt auf den Konsum haben wird, sofern sie überhaupt von den Unternehmen an die Kunden weitergegeben werden wird. Allerdings dürfte der Effekt doch nur ein kurzfristiger sein, denn die Rahmenbedingungen angesichts der fortschreitenden Zombifizierung des Euroraums und der erwarteten Pleitewelle der Unternehmen im Herbst 2020 sind nicht die besten.

So erwarten die Insolvenzverwalter bedingt durch die Corona-Pandemie eine große Insolvenzwelle im Herbst – dabei würden auch nicht die KfW-Kredite zur Abfederung des Szenarios die komplette nötige Abhilfe schaffen. Es ist nur klar, dass wenn Unternehmen in die Insolvenz rutschen, die Arbeitnehmer und letztlich die Konsumenten mit Entlassungen rechnen müssten.

Die so in Bedrängnis geratenen Personenkreise werden zusehends auf ihr Geld und die Ausgaben achten und nicht vermehrt konsumieren wollen. Insoweit bleibt abzuwarten, ob die von Politik und Wirtschaft angestrebten Effekte sich zu einem positiven Endergebnis oder zu einem kurzfristigen Aufatmen mit anschließender Talfahrt kumulieren werden.

Fazit

Insgesamt lindert das Konjunkturpaket der Bundesregierung die Folgen des Lockdowns. Insofern ist das Paket zu begrüßen. Ob es ausreichen wird, wird erst die Zukunft zeigen. Sanierungen scheitern in sehr vielen Fällen nicht daran, den Betrieb wieder in die Gewinnzone zu bringen. Sie scheitern oft daran, dass der Kapitaldienst für die Altschulden nicht geleistet werden kann oder die Liquidität für die Vorfinanzierung der Neuaufträge nicht vorhanden ist.

Kümmern Sie sich daher frühzeitig um die Sicherung der Liquidität, um die Neuaufträge vorfinanzieren zu können, wenn die Wirtschaft wieder anspringt. Die Spezialisten der Kanzlei BRAUN beraten Sie gerne rund um die Frage zur Liquiditätssicherung.

Die Spezialisten der Kanzlei BRAUN um den Fachanwalt für Insolvenzrecht Sebastian Braun sind für Sie da.

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