digitales Insolvenzverfahren

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Teil 1 – Insolvenz von Kryptowährungsbörsen

Die Digitalisierung der herkömmlichen Industrie hin zu Industrie 4.0 vollzieht sich auf vielen unterschiedlichen Ebenen, angefangen bei der Automatisierung von Standardaufgaben über die Entwicklung von KIs bis hin zur Schaffung neuer Währungen wie Bitcoin, Ripple und Ethereum. Doch trotz des Vormarschs der Technologie sind immer noch Menschen im Hintergrund die Drahtzieher dieser Entwicklung.

Daher ist auch hier eine Insolvenz der in der digitalen Industrie agierenden Unternehmen – wie Minern, also den Erschaffern neuer Kryptowährungen oder Kryptowährungsbörsen – nicht ausgeschlossen. Das wirft im Umgang mit den neuen Szenarien nicht nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Fragen auf, die wir in der dreiteiligen Serie zu beantworten versuchen.

Sicher ist nicht sicher genug

Zunächst werfen wir einen Blick auf die Insolvenz der damals bekanntesten Bitcoin-Börse Mt.Gox, die aufgrund eines Hackerangriffes rund 850.000 Bitcoins mit einem heutigen Wert von mehreren Milliarden US-Dollar verloren hatte. Das Unternehmen musste infolge dieses Ereignisses im April 2014 bei einem japanischen Bezirksgericht Insolvenz anmelden. Bis zu diesem Ereignis wurden über Mt.Gox rund 70 % aller Bitcoin-Transaktionen getätigt. Die Dimensionen haben das Insolvenzverfahren in die Länge gezogen, denn es wurden mehrere tausend Forderungen angemeldet, von denen schlussendlich 24.750 Forderungen akzeptiert wurden. Seit dem Jahr 2017 wurden die noch verbliebenen Einlagen veräußert.

Glück im Unglück war, dass 200.000 Bitcoins wieder aufgetaucht waren. Darüber hinaus hatte der Insolvenzverwalter für die Wertermittlung der angemeldeten Forderungen den Kurswert aus dem Jahr 2014 mit 392 US-Dollar als Bewertungsbasis herangezogen. Allerdings war dieser Kurswert in der Zwischenzeit und periodisch bei rund 6.000 US-Dollar pro Bitcoin angelangt. Folglich konnten aus dem Erlös alle Gläubiger entschädigt werden – bei gleichzeitig erzieltem Überschuss, der wiederum den Unternehmenseignern zugutekam.

Hier zeigt sich bereits, wie unberechenbar der Markt für Kryptowährungen trotz aller Sicherheitsmaßnahmen ist. Denn nicht nur muss der Halter seine persönliche Wallet gegen unberechtigte Zugriffe absichern oder seinen Code auch klassisch ausgedruckt sicher verwahren, um seinen Anspruch später geltend machen zu können. Sondern auch die Handelsplattformen müssen ihre Sicherheitsstandards ständig an die geltenden Gefahren anpassen.

Mining-Unternehmen genauso betroffen

Doch auch Mining-Unternehmen, also vermeintliche „Gelddruckmaschinen“ sind nicht vor einem Konkurs sicher – wie Giga Watt, welches seinen Sitz in den USA hatte. Gegründet wurde das Unternehmen vom Bitcoin Miner Dave Carlson, mit dem Hintergrund, die Branche auch für kleinere Miner zu öffnen. Dies sollte über spezielle „Mining Pods“ erfolgen, welche ein kosteneffektiveres Bitcoin Mining versprachen.

Darüber hinaus wollte das Unternehmen als Energie-und Service-Lieferant fungieren. Anfang 2018 sah sich das Unternehmen jedoch einer Sammelklage ausgesetzt, welcher der Vorwurf zugrunde lag, das Unternehmen würde unregistrierte Wertpapiere anbieten. Zur Finanzierung führte Giga Watt im Mai 2017 nämlich ein Initial Coin Offering (ICO) durch, bei dem etwa 22 Millionen US-Dollar in Kryptowährungen erzielt wurden.

Die Kläger wollten auf diese Weise ihre Investitionen zurückerhalten. Giga Watt schuldete seinen 20 größten Gläubigern knapp 7 Millionen US-Dollar. Besonders brisant war die Tatsache, dass das Unternehmen Assets von weniger als 50.000 US-Dollar im Portfolio besessen habe, die Schulden jedoch sich in einem Spektrum von 10 bis 50 Millionen Dollar bewegten. Der Grund für die schrumpfenden Assets war der Einbruch im Kryptomarkt zur damaligen Zeit, wonach die virtuellen Währungen massiv an Wert verloren hatten.

Bitcoin-Nachteil: keine Einlagesicherung

Es ist also immer möglich, dass Anbieter, Bitcoin-Börsen, Marktplätze oder Wallets trotz Umsicht und hohen Sicherheitsstandards in die finanzielle Schieflage geraten, mit der Folge, dass die hinterlegten virtuellen Währungen unwiderruflich verloren gehen. Im Worst Case übersteigt sogar die Zahl der verlorenen Währungen wie Bitcoins das Eigenvermögen der Betreiber, wodurch diese in die Insolvenz rutschen. Denn anders als bei den klassischen Bankhäusern besteht hier keine Einlagesicherung.

Die Spezialisten der Kanzlei BRAUN um den Fachanwalt für Insolvenzrecht Sebastian Braun sind für Sie da.

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