Das Coronavirus und die Gefahr einer Firmeninsolvenz

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Das Coronavirus und die Gefahr einer Firmeninsolvenz

Von der chinesischen Stadt Wuhan in der Provinz Hubei aus, breitete sich das neuartige Coronavirus inzwischen fast in der gesamten Welt zu einer Pandemie aus. Diese Pandemie bedeutet nicht nur für die von ihr betroffenen Menschen ein erhöhtes gesundheitliches Risiko oder gar den Tod sondern führt auch bei den ersten Unternehmen zum wirtschaftlichen Exitus.

Denn, wie vor kurzem erst bekannt wurde, musste der deutsche Reisespezialist China Tours Hamburg Insolvenz anmelden. Vor dem Amtsgericht Hamburg wurde nach rund 22 Jahren Tätigkeit aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus erstmals Insolvenz angemeldet. Damit ist dies der erste in Deutschland bekannt gewordene Fall eines Unternehmens, das wegen einer Epidemie ein gerichtliches Sanierungsverfahren beantragen muss.

Im letzten veröffentlichten Geschäftsjahr 2018 hatte die auf Asienreisen spezialisierte Firma einen Jahresüberschuss von 122.000 Euro erzielt. An Verbindlichkeiten führte CTH zum Bilanzstichtag eine Summe von 2,7 Millionen Euro auf. „Unser Ziel ist es, die Covid-19-Krise zu überwinden“, so Geschäftsführer Liu Guosheng optimistisch.

Wie erkenne ich als Unternehmen eine drohende Insolvenz?

Nun stellt sich die Frage, wie man Frühsignale eines drohenden wirtschaftlichen Malheurs diagnostiziert. Die nachfolgenden Hinweise sollen als erste Orientierungspunkte dienen, ersetzen jedoch in keinem Fall eine fachkundige Beratung.

  • Die Hauptursachen für Insolvenzen bilden oft nicht mehr finanzierbare operative Verluste, die bis zu 10 % der Umsatzerlöse erfassen können. Dies führt in den meisten Fällen zu einer Überschuldung und mit knapp 80 % zur Zahlungsunfähigkeit der insolventen Unternehmen.
  • Darüber hinaus bildet die Kündigung von Kreditrahmen eine weitere Ursache, die mit rund 50 % die Ursache für Insolvenzen bildet.
  • Darauffolgend ist ein nicht gedeckter Finanzbedarf als Insolvenzursache zu benennen.
  • Neben diesen operativen Ursachen sind als weitere Risiken eine fehlende Risikovorsorge wie fehlende oder nicht ausreichende Rückstellungen für die Misere mitverantwortlich. Aber nicht nur.
  • Ein weiteres Problemfeld sind bei der Mehrzahl der Unternehmen strategische Schwächen wie nicht kostendeckend kalkulierte Preise mit mangelhafter Geschäftsstruktur und unklarer Marktposition.
  • Weiter Probleme sind eine hohe Umsatzabhängigkeit von nur einem Geschäftsfeld sowie das Fehlen eines USP und somit keine echten Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz – was bei einer Stagnation auf den Märkten, einer Rezession oder wie im Fall einer Pandemie sich als Brandbeschleuniger für eine drohende Insolvenz herausstellen könnte.
  • Daneben sind auch die fehlende Bereitschaft von Banken bei den Sanierungsmaßnahmen unterstützend mitzuwirken eine der Hauptursachen sowie Fehlentscheidungen des Managements.

Wie sollte ich bei einer drohenden Insolvenz handeln?

Dies sind nur einige wenige Hinweise aus der täglichen Praxis. Gerne helfen wir Ihnen als auf das Insolvenzrecht seit einem Jahrzehnt spezialisierte Kanzlei, im Rahmen einer ersten Diagnose, die Schwachpunkte Ihres Unternehmens herauszufinden, damit Sie Ihr Unternehmen auch durch den Sturm hindurch erfolgreich navigieren und dabei wirtschaftlich gesund erhalten können.

Die Spezialisten der Kanzlei BRAUN um den Fachanwalt für Insolvenzrecht Sebastian Braun sind für Sie da.
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