Teil 3 – Insolvenzverfahren 4.0
Die Digitalisierung macht auch vor dem Justizwesen nicht halt. Elektronische Akten, Legal Tech oder das beA-Postfach sind wohl erst die Anfänge. Denn die Großkanzleien investieren in den digitalen Fortschritt. Dadurch ist in der Zwischenzeit eine spezielle Kanzleisoftware in der Lage, unter tausenden von Daten aus der Rechtsprechung eine Analyse und eine Datenauswertung vorzunehmen sowie daraus eigenständig Verträge zu generieren.
Digitalisierung in der Verfahrensabwicklung
Auch im Insolvenzverfahren selbst stehen die Zeichen der Zeit auf Digitalisierung. Das ist auch notwendig, denn die administrative Verfahrensabwicklung der Insolvenzordnung folgt im Wesentlichen immer noch den Grundsätzen der Konkursordnung von 1877 – also der Zeit des Wilden Westens.
Nun ist die Wild-West-Nostalgie mit Filmen wie „Hängt ihn höher“, der knapp 100 Jahre nach dem „echten“ Wilden Westen gedreht wurde, durchaus nachvollziehbar. Aber anders als bei Nostalgie und Premiumweinsorten werden andere Bereiche des täglichen Lebens durch progressive Dynamik besser als durch zeitliche Konservierung.
Dabei bieten Technologien wie Blockchain, die sich ankündigende neue Generation von Quantencomputern nebst den Fortschritten in der KI exorbitante Möglichkeiten, alten Wein in neue Schläuche zu transformieren. Angefangen bei der Optimierung der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de hin zu einer einheitlichen Datenbank auf Bundes- oder Landesebene für Gläubigerinformationen über die Digitalisierung von Rechtsmitteln und Gläubigerversammlungen.
Digitalisierung bringt Sicherheit
Die Möglichkeiten sind da und sollten unter Berücksichtigung des Sicherheitsgedankens auch genutzt werden. Bereits im Jahre 2016 hat die EU den Entwurf einer Richtlinie über präventive Restrukturierungsmaßnahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierung und Insolvenz vorgelegt. Besonders Interessant ist daran unter anderem der Art. 3 Abs. 1 des Entwurfs:
Frühwarnung
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Schuldner und Unternehmer Zugang zu Frühwarnsystemen haben, die eine Verschlechterung der Geschäftsentwicklung erkennen können und dem Schuldner oder dem Unternehmer signalisieren, dass dringend gehandelt werden muss.
Technologie als Chance
Die EU hat im Jahr 2017 überdies eine Konsultation zur Digitalisierung des europäischen Gesellschaftsrechts angestoßen. Im Arbeitsprogramm der Kommission 2017 wurde eine Initiative zum Unternehmensrecht angekündigt, die den Einsatz digitaler Technologien während des Lebenszyklus eines Unternehmens fördern soll.
Aber nicht nur die EU hat Zeichen mit ihrem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU (COM/2016/723 final) gesetzt. Auch die Bundesregierung setzt sich für das Vorantreiben von Digitalisierung ein. Es bleibt indes zu hoffen, dass der Prozess in den kommenden Jahren weiter an Dynamik gewinnen wird.
Die Spezialisten der Kanzlei BRAUN um den Fachanwalt für Insolvenzrecht Sebastian Braun sind für Sie da.
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