Unionspolitiker sieht eine Insolvenzwelle auf Deutschland zukommen!
Wollen wir Plutarch Glauben schenken, so warnte ein Augur, dessen Name nicht überliefert wurde, Julius Caesar am Tage vor dem inzwischen historisch berühmten Attentat mit den Worten: „Cave Idus Martias“, zu Deutsch: „Hüte dich vor den Iden des März“. Freilich ein Wortspiel, mit einer ernsten Botschaft dahinter, denn der Unionspolitiker Merz warnt eindeutig, ähnlich wie der Agur Caesar, vor der Folge einer sich anbahnenden Katastrophe. Zeitgemäß aktuell bezieht sich seine Warnung auf die Folgen der Corona-Pandemie für die deutsche Wirtschaft und auf die Hoffnung, dass der Staat mit seinen Geldhilfen alle Problem wird lösen können. Schaut man sich die Entwicklungen in der deutschen Wirtschaft der letzten Monate an, wird einem klar, dass das, was Friedrich Merz benennt, einen beängstigenden Hintergrund hat.
Die wirtschaftliche Lage
So ist die deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal, insbesondere bedingt durch den wochenlangen Lockdown, so stark geschrumpft wie seit 50 Jahren nicht mehr. Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte gegenüber dem Vorquartal um 10,1 Prozent. So war es der stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen im Jahr 1970. Im Vergleich zum Vorjahr brach die wirtschaftliche Leistung um 11,7 Prozent ein.
So ist Europas größte Volkswirtschaft bereits im ersten Quartal aufgrund der beginnenden Pandemie um 2,0 Prozent geschrumpft, sodass sie sich nun offiziell in einer Rezession befindet. Zudem warnen namhafte Ökonomen bereits jetzt vor den wirtschaftlichen Folgen einer zweiten Corona-Welle im Zuge eines eventuell angedachten Lockdowns.
Staatliche Hilfen
Die staatlichen Hilfen mögen sicherlich ihren positiven Beitrag für die Wirtschaft geleistet haben, dennoch warnt Merz vor der Illusion, der Staat könnte mit seinen milliardenschweren Hilfspaketen alle aktuell anfallenden Probleme vollends lösen. Auch die meisten Wirtschaftsweisen sehen inzwischen wegen der Corona-Krise einen Anstieg von Unternehmensinsolvenzen und Verlusten von Arbeitsplätzen auf die deutsche Wirtschaft zukommen. Innerhalb der Insolvenzbranche können wir diese Zeichen bereits eindeutig sehen. Man kann den Insolvenz-Tsunami schon hören. Aufgrund der temporären Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das CovInsAG, kann man die Welle aber noch nicht sehen.
Die schützende Hand des Gesetzgebers verzerrt das tatsächliche Bild der wirtschaftlichen Lage in signifikanter Art und Weise. Das Gesetz, mit dem die Insolvenzantragspflicht zeitweilig ausgesetzt wurde, war für eine Pandemie von kurzer Dauer gedacht und für eine dreimonatige Pandemie auch gut geeignet. Die Pandemie dauert aber länger als drei Monate, sodass das CovInsAG seine schützende Wirkung verliert.
Folgen für Privatpersonen
In der Folge werden viele Unternehmen und auch viele Privatpersonen in die Insolvenz geraten. Viele privaten Haushalte haben sich verschuldet und konnten ihre Kredite nur noch bedienen, weil beide Ehepartner einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind. Wenn in diesen Haushalten nun ein oder beide Erwerbstätige die Arbeitsstelle verlieren, bricht das Kredit-Kartenhaus in sich zusammen. Um dieses Problem abzumildern, beabsichtigt der Gesetzgeber, die Dauer des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre zu verkürzen.
Wenn Sie selbst von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie betroffen sind und gerne mehr über Ihre Möglichkeiten der finanziellen Neuordnung erfahren möchten, beraten die Spezialisten der Kanzlei BRAUN Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie die Kanzlei an einem der bundesweiten Standorte:
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