Deutsche Bundesbank rechnet mit rund 6.000 Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2021
Bis dato läuft die Kreditvergabe der Banken und Sparkassen weitestgehend reibungslos ab, jedoch stehen die wirklich stürmischen Zeiten nach der Einschätzung der Bundesbank noch bevor. Aus diesem Grund hat diese an die Kreditinstitute einen Appell gerichtet, ähnlich einer Leuchtrakete, die Zahlungen in der Coronakrise bei steigenden Unternehmensinsolvenzen aufrechtzuerhalten und nicht zu stoppen. Im Augenblick hätten die Banken nämlich Kapitalpuffer um höhere Verluste aufzufangen. Doch wie lange noch?
Die Lage bisher
Bis dato sei die Lage noch stabil gewesen. Dennoch müssten sich die Institute auf eine signifikant steigende Zahl von kommenden Firmeninsolvenzen einstellen. Durch die Reformen, bedingt durch die schwere Finanzkrise 2008, sind die Banken hierfür besser gewappnet. Und doch sind Situationen nicht auszuschließen, in denen Insolvenzen und die damit verbundenen Kreditausfälle unerwartet stark steigen, hieß es in dem Bericht. Dies würde die Kapitalquoten der Banken belasten.
Die daraus resultierende Konsequenz wäre, dass die Banken die Kreditvergaben einschränken würden, damit sie die vom Markt vorgegebenen Eigenkapitalquoten einhalten könnten. Das wiederum hätte einen Verzögerungseffekt auf die Konjunkturerholung. Im schlimmsten Fall wirkt dieser Effekt wie ein Katalysator für einen Wirtschaftseinbruch. Der institutionelle Finanzairbag soll genutzt werden, um eben jenes Szenario zu vermeiden oder zumindest die Schäden auf ein Minimum zu begrenzen.
Bedeutung für 2021
Den Schätzungen der Bundesbank zufolge sollen in den ersten Monaten des Jahres 2021 die Unternehmensinsolvenzen auf rund 6.000 Fälle ansteigen. Darüber hinaus rechnet die Bundesbank selbst bei gut gerüsteten Instituten mit gravierenden Schäden. Denn Niedrigzinsen und der Strukturwandel setzen der Branche zusätzlich zu.
Der bisher vergleichsweise milde Verlauf von Unternehmensinsolvenzen in Deutschland liegt auch an der im Frühjahr ausgesetzten Insolvenzantragspflicht, die von der Bundesregierung zuletzt bis Ende 2020 verlängert wurde. Dies gilt jedoch nicht für Firmen, die zahlungsunfähig sind. Dabei bildet zu 90 % Zahlungsunfähigkeit den Grund für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens, weshalb Experten von einer steigenden Zahl von Firmenpleiten ausgehen.
Verschärfend kann noch der Umstand hinzugezogen werden, dass der Warenkreditversicherer EULER HERMES für bonitätsschwache Unternehmen die Warenkreditversicherungen zum Ende des Jahres 2020 zu kündigen gedenkt. Es ist daher höchst fraglich, ob besagte Unternehmen den Zangengriff aus fehlender Bankenhilfe, sofern diese eintreten sollte, und einer gekündigten Warenkreditversicherung überleben werden. Wohl eher nicht.
Zombifizierung der Wirtschaft
Dies könnte erst der Anfang sein, denn eine weitere Gefahr geht von den sogenannten Zombieunternehmen aus. Bereits Ende 2019 schätzte Creditreform die Zahl der Zombiefirmen auf 330.000. Ursache ihrer verdeckten Überschuldung ist allerdings hier meist die Niedrigzinspolitik der EZB. Allerdings dürfte es auch hier Mischformen geben.
Schlussendlich dürfte klar sein, dass Zombieunternehmen, die mit einer hohen Geldflut künstlich am Leben erhalten werden, nicht ewig fortexistieren können, da auch die Geldpolitik der EZB irgendwann an ihre Grenzen stoßen wird. So kann es zwangsweise zu einer Zäsur kommen, sodass, schwarzmalerisch weitergedacht, die unmittelbare Insolvenzwelle – wie von der Bundesbank befürchtet – eine Flut vor der Flut darstellen könnte.
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