So kommentierte der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft Gabriel Felbermayr unlängst die Weltweite Viruskrise. Wenn sich die Wirtschaftstätigkeit in Deutschland einen Monat lang halbiere, so Felbermayr weiter, koste das aufs Jahr gesehen vier Prozent Wirtschaftswachstum. Dieser Wert verdoppelt sich dann, bei zwei Monaten entsprechend. So etwas haben wir in Friedenszeiten noch nie erlebt, gibt der Präsident des IfW zu bedenken. Und in der Tat, das Corona Virus oder COVID-19, wie es auch genannt wird, hat die Welt in kriegsähnliche Zustände versetzt. Hamsterkäufe und leere Regale sind inzwischen auch in Deutschland zur surrealen Normalität geworden. Sicher ist, der Lebensmittelhandel und der Onlinehandel profitieren von der Krise.
Doch in der Zwischenzeit fürchten, wegen den Erlass von gesetzlichen Restriktionen um die Pandemie zu verlangsamen, Restaurants sowie weitere stationäre Händler um ihre Existenz. So hänge es von der Dauer der Verordneten Schließungen ab, ob Einzelhändler, wie Möbel- und Modegeschäfte Arbeitsplätze streichen oder gar Insolvenz anmelden müssen. Aber selbst wenn die Dauer der Schließungen sich nicht unverhältnismäßig verlängern sollte, so bleibt es fraglich, ob die Konsumenten dabei, aufgrund der allgemeinen Verunsicherung hinsichtlich der Wahrung von gesundheitlichen Maßnahmen dem Onlinehandel dem Vorzug geben oder gar gänzlich darauf umsteigen.
Wenig Optimismus verbreitet auch der Wirtschaftsminister Peter Altmeier. Dieser Rechnet mit einer länger andauernden Krise „Ich gehe davon aus, dass wir sicherlich den ganzen Monat April und den ganzen Monat Mai mit den Folgen zu tun haben“, sagte der CDU-Politiker. Gelder, Kredite und Bürgschaften müssten jetzt schnell und praxisorientiert bereitgestellt werden. „Wir haben nicht Wochen, wir haben Tage, damit das alles steht“ gab der CDU Politiker eindringlich zu verstehen. Kredithilfen, Steuererleichterungen und Überbrückungsgelder sollen das Schlimmste abwenden.
Umsatzeinbruch im Einzelhandel
Währenddessen rechnet der deutsche Einzelhandel wegen des Umsatz-Einbruchs im Zuge der Pandemiewelle binnen der kommenden Wochen mit den ersten Insolvenzen. Jenseits des Lebensmittelhandels fielen aktuell etwa 1,15 Milliarden Euro Umsatz pro Tag weg, sagt der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbandes HDE, Stefan Genth, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Jetzt kommt der Totalausfall, der ist nicht mehr aufzufangen. Schon in drei bis vier Wochen wird es Insolvenzen geben. Dauert der Shutdown acht Wochen, kann der Einzelhandel das nicht aushalten.“ Um dies abzufedern, plane das Bundesjustizministerium wegen der Corona-Krise eine Aussetzung der Pflicht für Insolvenzanträge für geschädigte Unternehmen. „Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
So soll die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen ausgesetzt werden. Dies dürfte der Einzelhandel sicherlich dankbar aufnehmen, wenngleich die Verschiebung der Insolvenzantragspflicht auch nicht als Allheilmittel für bereits angeschlagene Unternehmen betrachtet werden kann. Der Einzelhandel teilt zumindest die Auffassung, dass es nicht ausreichend sei, dass fällige Steuerzahlungen gestundet und staatliche Liquiditätshilfen in Aussicht gestellt werden. Auch die Vermieter der Einzelhandelsimmobilien müssten einen Beitrag dazu leisten, dass die Einzelhändler weiterhin Liquide bleiben können, ob das nun mit einer Stundung des Mietzinses oder Teilerlasses einhergehen solle, darüber war man sich nicht einig.
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