Roter Regenschirm über schwarzen Regenschirmen

Bildnachweis: AdobeStock_175233564 // Urheberrecht: peterschreiber.media

Warenkreditversicherer lassen Schutzschirm bis zum 30. Juni auslaufen

Als Gene Kelly in einer der berühmtesten Filmszenen der Geschichte im strömenden Regen durch Pfützen singend über die Leinwand tanzte, verströmte er Optimismus und pure Lebensfreude, und das bei schlechtem Wetter mit später entledigtem Schirm.

Weniger optimistisch, da von Warenkreditversicherern im Regen stehen gelassen, dürften sich die Tage wohl viele Nonfood-Händler fühlen. Denn die Warenkreditversicherer wollen die von der Bundesregierung zugesprochene Garantie, welche Ausfallrisiken bis zu einer Höhe von 30 Mrd. Euro absichert, über den Zeitraum des Juni 2021 hinaus nicht weiter in Anspruch nehmen. So wird der Schutzschirm für die Nonfood-Händler ab diesem Zeitpunkt wegfallen. 

Was ist der Schutzschirm?

Die Aufgabe des Schutzschirms besteht darin, zu verhindern, dass Kreditversicherer in der aktuellen Corona-Pandemie und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Krise Warenkreditlimits kürzen, um ihre Ausfallrisiken zu minimieren.

Dies stellt für stationäre Nonfood-Einzelhändler und ihre Lieferanten in der aktuellen Lage ein enormes Problem dar. Viele der Händler verfügen aufgrund der Lockdown-Maßnahmen über eine eingeschränkte Liquidität, was wiederum von den Kreditversicherern häufig mit Misstrauen beäugt wird. Die vordergründige Angst der Händler ist daher, dass ihnen nach dem Ende des Schutzschirms Kreditlimits seitens der Versicherer gekürzt oder gar gekappt werden könnten. 

Der Schutzschirm bis jetzt

Ende 2020 wurde die Absicherung nochmals verlängert. Hierbei garantierte der Bund, Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer mit einem Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro zu übernehmen. Im Gegensatz hierzu haben sich die Kreditversicherer wiederum verpflichtet, Kreditlinien in einem Umfang von 400 Milliarden Euro abzusichern.

Der so initiierte Schutzschirm ist jedoch für die Versicherer recht kostenintensiv. So mussten sie für die Absicherung zuletzt 60 Prozent ihre Einnahmen aus Beiträgen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund abführen. Trotz des andauernden Lockdowns und der damit verbundenen Herausforderungen sieht der Versicherungsverband GDV das Ziel des Schutzschirms als erreicht an. 

Ein „Kollaps der Lieferketten“ sei nicht mehr zu befürchten, damit entfalle der ursprüngliche Zweck des Schutzschirms. „Versicherungsschutz kann und sollte wieder ausschließlich auf Basis marktwirtschaftlicher Prinzipien zur Verfügung gestellt werden“, erklären die Versicherer.

Wegfall des Schutzschirms und Konsequenzen

Dies würde jedoch im Umkehrschluss bedeuten, dass von der Krise gebeutelte Unternehmen, die über eine marginale bis gar keine Liquidität verfügen, durch das Raster einer Absicherung fallen werden. Denn ohne belastbare Zahlen werden diese nicht an Kredite, geschweige an Warenlieferungen, herankommen können. Ein wirtschaftlicher Teufelskreis. Zurecht angemerkt, könnte man hier attestieren: „Insolvenz ick hör dir trapsen“.

Ein Tanz im Regen eben, der durch einen zu großen Optimismus über die Situation hinwegtäuschen mag, in der man sich als Unternehmer eigentlich befindet. Ob hier die weiterhin zur Verfügung gestellten Finanzinstrumente, wie Eigenkapitalzuschuss oder Überbrückungshilfe, statt des bisherigen Schutzschirms greifen werden, bleibt indes abzuwarten. Ebenso bleibt fraglich, ob der Regentanz zu einer erhofften reichen Ernte oder aber zu einer Flutwelle von Insolvenzen führen wird.

Sollten Sie bereits von einer Insolvenz bedroht oder gar unmittelbar betroffen sein, wird Ihnen die Schuldnerberatung der Kanzlei BRAUN mit ihrem langjährigen und praxiserprobten Know-how einen Weg durch die und aus der Krise zeigen. Vereinbaren Sie einen Termin in einem der Standorte: