Sprinterprämien bei Haftungs- und Anfechtungsansprüchen
In Zeiten knapper Ressourcen und enger Fristen gewinnt eines zunehmend an Bedeutung: Tempo. Nicht selten entscheidet die Geschwindigkeit, mit der Forderungen beglichen oder rechtliche Hürden aus dem Weg geräumt werden, über den wirtschaftlichen Erfolg eines Verfahrens. Das Instrument, das in diesem Kontext immer häufiger zum Einsatz kommt, heißt Sprinterprämie. Es kombiniert die wirtschaftliche Attraktivität schneller Zahlung mit der rechtlichen Sicherheit eines verbindlichen Vergleichs und ermöglicht so allen Beteiligten – sei es im Insolvenzverfahren oder bei zivilrechtlichen Haftungsansprüchen – einen Gewinn an Zeit und Kosten.
Wer früh zahlt, erhält nicht nur einen Nachlass auf die geschuldete Forderung, sondern spart zudem noch Prozess- und Anwaltskosten. Sprinterprämien sind dabei keine starre gesetzliche Forderung, sondern entspringen der Vertragsfreiheit und der Kreativität der Verhandlungsparteien.
Sprinterprämien: Flexibilität mit rechtlichem Rückhalt
Im Kern handelt es sich bei der Sprinterprämie um einen prozentualen Nachlass auf die Forderungssumme, der dem Schuldner im Austausch für Zahlung binnen einer vereinbarten Frist – meist zwischen zehn und vierzehn Tagen – eingeräumt wird. Der Gläubiger versilbert im Prinzip eine schnelle Zahlung, weil er dadurch einen eigenen Vorteil, nämlich den Liquiditätsvorteil, erhält. Statt langwieriger Klageverfahren, die den Gläubiger über Monate belasten oder Schuldner jahrelang in Gerichtsprozesse verstricken, wird mit diesem Modell nämlich rasch Liquidität geschaffen. Auch wenn die Sprinterprämie in allen Lebenslagen ausgehandelt werden kann, hat sich diese besonders in Insolvenzverfahren, in denen bekanntlich Zeit und Geld knapp ist, etabliert.
Vorteile, die überzeugen – Zeit ist bares Geld
Für die Beteiligten resultieren die daraus nachfolgend aufgezählten Vorteile:
- Rascher Forderungsausgleich: Ein Gläubiger erhält sehr schnell liquide Mittel. In Insolvenzverfahren bedeutet dies, dass schnell liquide Mittel für andere Aufgaben generiert werden, wie Klagen gegen andere Drittschuldner.
- Verfahrensökonomie: Jede vermiedene Klage schont Ressourcen – von Gerichtskosten über Gutachter- und Anwaltsgebühren bis hin zu internen Verwaltungskosten sowie Zinsen.
- Rechtssicherheit: Einer Sprinterprämie geht ein Vergleich voraus, der für die Parteien Rechtssicherheit bietet.
- Flexibilität: Die Höhe des Nachlasses lässt sich je nach Verhandlungsspielraum anpassen (üblich sind 10% bis 20 %), ebenso wie die Zahlungsfrist.
Wenn Nachgeben sich lohnt – die Lästigkeitsprämie
Das Spiegelbild zur Sprinterprämie ist die sogenannte Lästigkeitsprämie. Bei einer solchen lässt sich ein Rechteinhaber seine frühzeitige Rechtsaufgabe versilbern. Die Konsequenz des Lästigmachens wäre für den anderen Teil von so einem großen Nachteil, dass er bereit ist, eine Prämie für die schnelle und freiwillige Rechtsaufgabe des anderen Teils zu zahlen.
Solche Lästigkeitsprämien haben sich insbesondere bei der Löschung von Grundpfandrechten zur Ermöglichung eines freihändigen Grundstücksverkaufs etabliert. Bei diesen Konstellationen hat der Grundpfandgläubiger entweder keine Forderung mehr oder steht an einem aussichtslosen Rang. In der Regel beträgt die Lästigkeitsprämie zwischen 0,5% bis 2%. In Extremfällen und gerade bei kleinen Grundpfandrechten (ca. 10.000,00 EUR) lassen sich Grundpfandgläubiger auch schon mal 10% bezahlen.
Fazit: Früh zahlen, clever sparen
Ob Lästigkeitsprämie oder Sprinterprämie, das Kredo lautet: Liquidität spart Geld. Das gilt insbesondere für die Sprinterprämie in Insolvenzverfahren. Wer ausreichend Liquidität hat, der kann – unabhängig von der Rechtslage – zusätzlich Geld sparen. Kaum einer macht hiervon Gebrauch. Dabei lohnt sich eine Anfrage beim Insolvenzverwalter enorm. Selbst 10% Nachlass bedeuten nämlich inklusive eingesparter Gerichts- und Anwaltskosten sowie eingesparter Zinsen eine Reduktion von 30% der Gesamtsumme, die bei Unterliegen gezahlt werden müsste.
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