Liquidation von Unternehmen und Vereinen
Die Kanzlei BRAUN hat sich neben der Beratung in Insolvenzverfahren auch auf die Beratung in Liquidationsverfahren spezialisiert. Mit ihren Experten kann die Kanzlei BRAUN sämtliche Fragen zum Thema Liquidation beantworten und maßgeschneiderte Lösungen für alle Arten von Liquidationen anbieten.
Hierzu gehören:
- Rechtliche Beratung zu allen Fragen der Liquidation
- Abwicklung sämtlicher bestehender Verträge
- Kommunikation mit Steuerberatern, Finanzämtern, Notaren und dem Handelsregister
- Erstellung einer Liquidationsbilanz
- Planung einer etwaigen Ausproduktion und Begleitung hierbei
- Beratung zum Thema Sperrjahr
- Prüfung der Satzungskonformität der Liquidation (bei Vereinen)
- Beratung bei der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister
- Einholung behördlicher Genehmigungen
Was bedeutet Liquidation?
Von einer Liquidation spricht man, wenn die Gesellschafter beschlossen haben, dass die Gesellschaft beendet wird oder die Gesellschaft wegen eines zeitlichen Ablaufs automatisch beendet ist. Durch den Liquidationsbeschluss wird die werbende Tätigkeit eingestellt und die Gesellschaft geht in die Liquidation über. Sie muss ab dann den Zusatz i.L. im Namen tragen.
Die Geschäftsführer werden bei einer Liquidation abberufen und ein Liquidator bestellt. Das kann der bisherige Geschäftsführer aber auch eine dritte Person sein. Eine vorstandsunabhängige Person zum Liquidator zu bestellen, bietet sich insbesondere bei gemeinnützigen Vereinen an, da dort in der Regel Personen nur ehrenamtlich tätig sind und daher wenig Zeit für eine Liquidation und wenig Kenntnis über die Besonderheiten eines Liquidationsablaufs haben.
So wie die werbende Tätigkeit jederzeit beendet werden kann, kann diese auch jederzeit wieder aufgenommen werden. Die Liquidation bedeutet damit nicht das definitive Aus einer Gesellschaft.
Ziel einer Liquidation ist die Löschung der Firma aus dem Handelsregister sowie die vorherige Abwicklung des Geschäftsbetriebes. Mit der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister endet die Gesellschaft und damit auch die Pflichten einer solchen. So enden mit der Löschung beispielsweise die steuerlichen Pflichten oder die Bilanzierungspflichten.
Ablauf der Liquidation
Liquidation der rechtlichen Hülle
Am Anfang einer jeden Liquidation steht der Liquidationsbeschluss der Gesellschafter oder das satzungsmäßige Ende, welches in der Satzung festgelegt wurde (bei einer Gesellschaft auf Zeit).
Danach wird die Liquidation öffentlich bekannt gegeben, um das sogenannte Sperrjahr zum Laufen zu bringen. Das erfolgt bei einem Notar. Dieser bereitet alles Notwendige für Sie vor. Er meldet die Liquidation auch dem Handelsregister.
Während der Zeit des Sperrjahres haben alle Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen bei der Gesellschaft / dem Verein anzumelden. Eine Geltendmachung nach dem Sperrjahr führt bei den verspäteten Gläubigern zu Sanktionen.
Nach Ablauf des Sperrjahres kann der Geschäftsführer die Gesellschaft löschen lassen. Auch das erfolgt über einen Notar. Die Löschung setzt aber voraus, dass...
- alle Gläubiger befriedigt sind.
- keine Passiv-Prozesse mehr laufen (Prozesse, bei denen die Gesellschaft die Beklagte ist).
- alle steuerlichen Pflichten erfüllt sind.
Etwaige Überschüsse werden an die Gesellschafter, bei Vereinen an den in der Satzung benannten Berechtigten, ausgezahlt.
Abwicklung des laufenden Geschäftsbetriebs
Besteht noch ein laufender Geschäftsbetrieb, muss dieser vollständig abgewickelt werden. Es müssen dabei alle Vertragsverhältnisse beendet werden. Das gilt zum Beispiel für Lieferverträge, Mietverträge, Leasingverträge oder Arbeitsverträge auf der einen Seite und Aufträge auf der anderen Seite. Problematisch ist hierbei die Abwicklung der langfristigen Vertragsverhältnisse. Dies bedarf mitunter einer mit Spezialisten erstellten Liquidationsplanung. Nur so kann die Beendigung der Vertragsverhältnisse aufeinander abgestimmt werden.
Während Sie für das Finanzamt eine Liquidationsbilanz erstellen müssen, benötigen Sie für die Abwicklung des Geschäftsbetriebs eine sogenannte Liquidationsplanung. Aus dieser muss stets hervorgehen, dass zu keinem Zeitpunkt die Insolvenzreife eintritt. Sollte Insolvenzreife eintreten, muss die Liquidation beendet und ein Insolvenzantrag gestellt werden. Bei kritischen Liquidationen sollte daher stets ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht die Liquidation begleiten.
Herausfordernd sind Abwicklungen von Industriebetrieben mit komplexen Produktionsabläufen. Gerade bei chemischen Betrieben ist eine Abwicklung mit vielen Sonderproblemen behaftet. Es muss viel mit Behörden kommuniziert werden. Gegebenenfalls muss ein Rückbau des Produktionsgebäudes erfolgen.
In Familienbetrieben kann es vorkommen, dass durch einen Schicksalsschlag der Betrieb unvermittelt ohne Führung dasteht. In diesem Fall muss der Betrieb schnell verkauft oder aus vollem Lauf liquidiert werden. Hierzu bedarf es erfahrener Fachleute.
Während der gesamten Zeit der Liquidation müssen die steuerlichen Pflichten und die handelsrechtlichen Pflichten erfüllt werden. So müssen alle Bilanzen ordnungsgemäß und turnusgemäß erstellt und veröffentlicht werden. Es muss mindestens eine Eröffnungsbilanz und eine Schlussbilanz erstellt werden. Um nicht weitere Bilanzen erstellen zu müssen, sollte die Liquidation möglichst auf den Stichtag der üblichen turnusmäßigen Bilanzerstellung gelegt werden (meistens der 31.12. eines Jahres). Damit ist der 01.01. eines Jahres das beste Datum einer Liquidation, sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
Eines der größten Probleme bei den meisten Liquidation von älteren GmbHs ist das Problem mit den Pensionszusagen, die gegenüber den Gesellschaftern abgegeben wurden. Diese verhindern oft eine Liquidation, da diese nicht aus den Büchern gestrichen werden können. Ein Verzicht würde oft zu erheblichen Steuernachzahlungen führen, sodass oft eine Liquidation nicht infrage kommt. Ein Insolvenzantrag kann aber auch nicht gestellt werden, da dies die Gesellschafter und die Geschäftsführer in vielen Fällen ebenfalls empfindlich treffen würde. Hier hat die Kanzlei BRAUN eine Lösung.
Welche Kosten fallen bei einer Liquidation an?
Es fallen bei einer Liquidation folgende Kosten an:
- Kosten für den Notar
- Kosten für das Amtsgericht (Handelsregister)
- Kosten für den Steuerberater
- Kosten für den Liquidator (sofern extern)
- Kosten für Rechtsanwälte (sofern Abwicklung eines Geschäftsbetriebes)
- Kosten für externe Berater bei Spezialproblemen
Die Kosten für den Notar und das Amtsgericht sind sehr gering. Sie liegen für die gesamte Liquidation bei wenigen hundert Euro.
Die Kosten für den Steuerberater richten sich nach den Gebührensätzen der Steuerberater. Ist kein laufender Geschäftsbetrieb mehr vorhanden, sind auch diese Kosten überschaubar.
Die Kosten für einen externen Liquidator hängen stark vom Aufwand ab. Meist wird ein Stundensatz vereinbart. Dieser weicht je nach Aufgabe, die der Liquidator übernimmt, in der Höhe ab.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt sind bei einer Liquidation ohne laufenden Geschäftsbetrieb sehr gering. Bei laufenden Geschäftsbetrieben richten sich die Kosten nach dem nötigen Aufwand. Sind viele Arbeitsverhältnisse zu beenden, kann diese Position umfangreicher werden.
Die Kosten für die Spezialisten können pauschal nicht beziffert werden. Diese richten sich nach dem jeweiligen Problem, das gelöst werden muss.
Warum die Kanzlei BRAUN?
Rechtliche Beratung
Die Kanzlei BRAUN berät Sie in allen rechtlichen Fragen zum Thema Liquidation. Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Sebastian Braun und sein Expertenteam begleitet den Liquidator während des Liquidationsverfahrens. Sie erfahren in einer persönlichen Besprechung, was beim Sperrjahr zu beachten ist und wie dieses in Gang gebracht wird.
Die Kanzlei BRAUN arbeitet eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um für Sie die Erfüllung Ihrer Pflichten als Liquidator sicherzustellen. Sollte der Steuerberater im Bereich der Liquidation nicht bewandert sein, da es nicht sein Spezialgebiet ist, übernimmt die Kanzlei BRAUN die rechtliche Koordination mit dem Steuerberater.
Handelsrechtliche und steuerliche Austragung der Pensionszusagen
Sollte bei Ihnen das Problem mit der Pensionszusage bestehen, hilft das Expertenteam der Kanzlei BRAUN bei der Austragung dieser aus der Handels- und der Steuerbilanz. Hierzu ist kein Verzicht mehr nötig. Die Kanzlei BRAUN hat ein spezielles Verfahren entwickelt, anhand dessen die Forderungen weiter bestehen bleiben aber steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Einer Liquidation steht damit nichts mehr im Wege.
Löschung GmbH / KG / Verein etc.
GmbHs oder KGs, bei denen der Geschäftsbetrieb bereits abgewickelt ist, müssen trotz des nicht mehr bestehenden Geschäftsbetriebes formal aus dem Handelsregister gelöscht werden. Hierbei hilft Ihnen die Kanzlei BRAUN.
Auch Vereine können sich nicht einfach auflösen. Diese müssen ebenfalls aus dem Vereinsregister gelöscht werden, sofern sie in einem solchen eingetragen waren. Hier hat die Kanzlei BRAUN große Erfahrung, da deren Spezialisten bereits viele Vereine liquidiert haben.
Abwicklung des laufenden Geschäftsbetriebes
Ob mittelständischer Handwerksbetrieb oder großer Industriekomplex: Bei einer Geschäftsaufgabe oder einer Betriebseinstellung müssen stets sämtliche Vertragsverhältnisse beendet und viele Punkte beachtet werden. Die Herausforderung besteht darin, dass eine etwaige Ausproduktion und die Beendigung aller Vertragsverhältnisse zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. Teilweise müssen Grundstücke und Immobilien veräußert oder sogar rückgebaut werden. Arbeitsverhältnisse müssen auf einen Stichtag gekündigt werden.
Hier kann die Kanzlei BRAUN auf eine langjährige Erfahrung und ein breites Netzwerk zurückgreifen. Von der rechtlichen Beratung bis zur tatsächlichen Abwicklung kümmert sich die Kanzlei BRAUN um sämtliche Fragestellungen, Aufgaben und Herausforderungen. Sie entwickelt für Sie und Ihr Unternehmen einen individuellen Abwicklungsplan, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalls optimal zugeschnitten ist.
Bei Bedarf erstellt Sie sogar eine Liquidationsplanung und ermittelt für Sie den Liquiditätsbedarf für die Ausproduktion. Sie übernimmt auf Wunsch auch die Kommunikation mit den Kunden und den Lieferanten, um ein störungsfreies Herunterfahren des Geschäftsbetriebes zu ermöglichen. Erforderliche behördliche Genehmigungen bei der Entsorgung von (Industrie-)Abfällen und beim Rückbau etwaiger Gebäude werden von der Kanzlei BRAUN für Sie eingeholt. Vereinbaren Sie Ihren Termin noch heute!
Die Kanzlei BRAUN steht Ihnen an folgenden Standorten zur Verfügung:
- Insolvenzrecht Arnsberg
- Insolvenzrecht Bad Vilbel
- Insolvenzrecht Berlin
- Insolvenzrecht Bonn
- Insolvenzrecht Darmstadt
- Insolvenzrecht Frankfurt a.M.
- Insolvenzrecht Gießen
- Insolvenzrecht Hagen
- Insolvenzrecht Mainz
- Insolvenzrecht Maintal
- Insolvenzrecht Neuss
- Insolvenzrecht Offenbach
- Insolvenzrecht Lüdenscheid
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