Niederländische Amsterdam Trade Bank meldet Insolvenz an
„Die Bank gewinnt immer“, lautet ein gängiger Spruch im Casino oder in der Spielbank. Weniger verspielt dürften jedoch die Konsequenzen sein. Von verhängten Sanktionen sind nicht nur Unternehmen in der Europäischen Union betroffen, auch bestimmte Geldhäuser treffen die Maßnahmen hart. So musste die Amsterdam Trade Bank, die auch unter dem Handelsnahmen FIBR aktiv ist, Insolvenz anmelden.
Zum Verhängnis wurde dem Geldhaus der Umstand, dass der Mutterkonzern Alfa Bank Beziehungen zu Russland pflegt. Laut den Angaben der niederländischen Zentralbank (DNB) sind weltweit rund 23.000 Einlagekunden von der Insolvenz betroffen, rund 6.000 davon aus Deutschland.
Die gute Nachricht vorab
Alle Konten bei der Amsterdam Trade Bank, wie auch der FIBR, werden durch das niederländische Einlagesicherungssystem geschützt. Dieses erstreckt sich ebenfalls auf Kunden aus Deutschland. Generell sind in der Europäischen Union Einlagen von Privatanlegern über die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro je Kunden gesichert. Dies erstreckt sich auf Privatpersonen sowie auf die meisten Unternehmen. Der Schutz erstreckt sich dabei auf Guthaben auf Gehaltskonten, Studentenkonten, Girokonten und Pensionskonten. Weiter auf Einlagen auf Sparbüchern oder Sparkonten.
Einzelfälle und Versicherung
In einigen Einzelfällen können auch Beiträge, die über die Höhe von 100.000 Euro hinaus gehen, durch die DNB ausgezahlt werden. Dies gilt unter anderem für Konten, über die Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien getätigt werden. Übrige Forderungen müssen über den zuständigen Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
Darüber hinaus entschädigt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken Einlagen bis zu 74,964 Millionen Euro je Einleger. Das dürfte in so gut wie allen Fällen reichen. Sieben Werktage ist die Frist, innerhalb derer entschädigt werden soll.
Das sollten Verbraucher beachten
Daher ist es für Verbraucher entscheidend und wichtig, sich an bestimmte Punkte zu halten, beispielsweise wenn die Bank verstaatlicht wird, in die Insolvenz geht oder über sie ein Moratorium verhängt wird, um im Entschädigungsfall auf der sicheren Seite zu sein. Hierzu gehört auch, dass die Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen vorgegebener Fristen zu erfolgen hat. Diese sind wiederum an die Vorgaben in den entsprechenden Formularen gebunden.
Mitunter sind neben Verbraucherzentralen als Ansprechpartner auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder versierte Rechtsberater eine Möglichkeit, sich Hilfe bei der Durchsetzung der eigenen Interessen zu holen.
Fazit
Dass die Bank immer gewinnt, scheint wohl nur auf die sogenannten Spielbanken, aber nicht auf die regulären Bankinstitute zuzutreffen. Im schlimmsten Fall jedoch lautet die beiden Institute verbindende Devise dann: „Rien ne va plus“. Wobei zumindest bei dem Zweitgenannten der Verbraucher auf die Rückerstattung seiner Geldeinlagen hoffen darf.
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