Die Kanzlei BRAUN berät Unternehmen und Privatpersonen bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen aller Art. Die Kanzlei BRAUN prüft für Sie die Erfolgsaussichten einer Verteidigung, arbeitet für Sie eine geeignete Verteidigungsstrategie aus, übernimmt die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und handelt mit diesem einen Vergleich aus, wenn ein solcher ratsam wäre und von Ihnen gewünscht ist. Auch die Erstellung des Vergleichstextes wird bei Bedarf für Sie übernommen.

Leider ist es so, dass die Anfechtung fast ausschließlich im Vorfeld der Insolvenz vermieden wird. Hat sich der Insolvenzverwalter erst einmal gemeldet, ist es meist zu spät für eine geeignete Anfechtungsabwehr. Die Kanzlei BRAUN berät daher Unternehmen bei der Prävention von Anfechtungsansprüchen. Sie arbeitet für Sie individuelle Handlungsempfehlungen aus, die zukünftige Forderungsausfälle und Anfechtungsansprüche verringern.

Auch wenn die Erfolgsaussichten oft gering erscheinen und es fast zu spät ist, wenn sich der Insolvenzverwalter erst einmal gemeldet hat, ist eine Verteidigung gegen eine insolvenzrechtliche Anfechtung nicht aussichtslos. Auch und gerade wegen der Höhe der Anfechtung lohnt sich oft schon die Überprüfung der rechtlichen Aussichten.

Was macht die Beratung der Kanzlei BRAUN so besonders?

Die Kanzlei BRAUN ist sehr erfahren im Bereich des Insolvenzrechtes und stark vernetzt mit den Insolvenzverwalterkanzleien. Beides führt dazu, dass bei der Abwehr der Anfechtungsansprüche bessere Ergebnisse erzielt werden können. Sei es, weil die Abwehr besser erfolgt oder trotz aussichtsloser Fälle Vergleiche ausgehandelt werden können.

Die Kanzlei BRAUN kann selbst komplexeste Anfechtungssituationen zügig erfassen und Ihre Erfolgsaussichten ermitteln. Sie kann darauf gestützt zügig eine geeignete Verteidigungsstrategie für Sie ausarbeiten und Ihnen zügig eine Handlungsempfehlung aussprechen. Auch Mehrpersonenanfechtungen und solche mit Auslandsbezug können rechtssicher bearbeitet werden.

Gleich ob außergerichtliche Verhandlung oder gerichtliche Klärung: die Kanzlei BRAUN ist Ihr starker Partner an Ihrer Seite bei der Abwehr der Anfechtungsansprüche.

Die Kanzlei BRAUN berät seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen und kennt daher die unternehmerischen Bedürfnisse beispielsweise bei der Auftragsanbahnung oder bei der Auftragsbearbeitung. Sie kann daher rechtliche sichere Handlungsempfehlungen für Sie ausarbeiten, die es Ihnen als Unternehmen weiter ermöglichen, Ihren Geschäftsbetrieb störungsfrei und ohne Formalismus zu betreiben, sodass Sie weiter Umsätze generieren können.

Brauche ich unbedingt einen Rechtsanwalt?

Oft reicht bereits ein Beratungsgespräch mit einem Spezialisten im Insolvenzrecht, um die Rechtslage richtig einordnen zu können. In vielen Fällen ist eine Verteidigung aussichtslos. Dennoch ist eine Verhandlung nicht ergebnislos. So können Sie auch bei aussichtslosen Fällen eine sogenannte Sprinterprämie erhalten, wenn Sie sofort (meist innerhalb von zwei Wochen) den Betrag bezahlen. Die meisten Insolvenzverwalter gewähren in solchen Fällen einen Rabatt von 10 bis 20 %. Da Sie solche Vergleiche selbst aushandeln können, sparen Sie sich die Rechtsanwaltskosten. Auch vermeiden Sie so einen Gerichtsprozess, was bei aussichtslosen Fällen zu einem kumulierten Vorteil von bis zu 40 % führen kann. Die Höhe der Einsparung hängt von der Höhe der eingesparten Anwaltskosten ab.

Sollte ich ohne vorherige Rechtsberatung mit dem Insolvenzverwalter sprechen/ verhandeln?

Sie sollten auf gar keinen Fall ohne vorherige rechtliche Beratung mit einem Insolvenzverwalter über Anfechtungsansprüche sprechen oder mit diesem über solche verhandeln. Insolvenzverwalter sind meistens Rechtsanwälte und in allen Fällen sehr erfahren, was Anfechtung angeht. Sie können als rechtlich unerfahrene Person schnell von einem Insolvenzverwalter übervorteilt werden. Auch laufen Sie als rechtlich unerfahrene Person Gefahr, Sachverhaltsdetails mitzuteilen, die nachteilig für Sie sind.

Sie sollten daher stets einen Rechtsanwalt konsultieren und diesen die Rechtslage prüfen lassen. Bei rechtlich aussichtslosen Fällen können Sie dann selbst verhandeln. Bei aussichtsreichen Fällen sollten Sie jegliche Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter vermeiden.

Was kostet eine Beratung/ Anfechtungsabwehr?

Die dringend empfohlene Beratung zur Ermittlung der Erfolgsaussichten kann in den allermeisten Fällen in einem Erstberatungsgespräch erfolgen. Verbraucher zahlen daher maximal 190,00 EUR zzgl. USt., Unternehmer in der Regel ein oder zwei Beratungsstunden.

Die Verteidigung und Verhandlung erfolgt in kleineren Fällen nach Stundenaufwand und bei größeren Streitwerten nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). 

Verteidigungen von Anfechtungen sind oft teuer, da die Verteidigung arbeitsintensiv ist. Daher sollte vor jeder Entscheidung einer Verteidigung eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden. Dies kann der Rechtsanwalt in der Erstberatung für Sie übernehmen.

Warum die Kanzlei BRAUN

Die Kanzlei BRAUN ist sehr erfahren im Bereich der Insolvenzanfechtung/ Anfechtung. Sie kann auch bei sehr komplexen Sachverhalte zügig die Erfolgsaussichten für Sie ermitteln und eine geeignete Verteidigungsstrategie für Sie ausarbeiten. Sie erhalten schon im Erstgespräch eine Kosten-Nutzen-Analyse, sodass Sie keine unnötigen Rechtsverteidigungskosten haben, wenn Ihr Fall keine Aussicht auf Erfolg oder ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis hat.

Die Kanzlei BRAUN hat bereits vielen Unternehmern bei der Vermeidung von Anfechtungen geholfen und maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigt haben.

Kontaktieren Sie die Ansprechpartner der Kanzlei BRAUN in einem der folgenden Standorte: