Risiken und Absicherungen im Geschäftsverkehr
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, wenn Unternehmen mit einem Insolvenzantrag konfrontiert sind, bestimmt die Art der Insolvenzverwaltung maßgeblich den Verlauf der Übergangsphase. Besonders für Geschäftspartner ist es essenziell, zu verstehen, mit wem sie es zu tun haben – einem „schwachen“ oder einem „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter. Diese beiden Varianten unterscheiden sich erheblich in ihren Befugnissen und in den Risiken, die sich aus Geschäftsbeziehungen während der Insolvenzantragsphase ergeben.
Die Risiken des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters
Bei einem sogenannten „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich beim Schuldner. Der Verwalter hat jedoch ein Mitspracherecht und muss allen wesentlichen geschäftlichen Entscheidungen zustimmen. In der Praxis führt dies oft zu einer paradoxen Situation: Lieferanten und Dienstleister erhalten Schreiben oder Bestellungen mit der Unterschrift des vorläufigen Insolvenzverwalters, was den Eindruck erweckt, dass die Zahlung für erbrachte Leistungen gesichert sei. Tatsächlich sind diese Zusagen jedoch nicht rechtsverbindlich.
Geschäftspartner, die in dieser Phase weiterhin Lieferungen oder Dienstleistungen erbringen, tragen das Risiko, dass ihre Forderungen lediglich als einfache Insolvenzforderungen behandelt werden – das bedeutet, dass sie erst im regulären Insolvenzverfahren zur Verteilung kommen und meist nur mit einer geringen Quote bedient werden.
Wie können sich Geschäftspartner absichern?
Wer in dieser Phase weiterhin Geschäfte macht, sollte daher äußerste Vorsicht walten lassen. Vorauskasse oder Direktlieferungen an Endkunden können das Risiko mindern, jedoch bergen Vertragsänderungen vor der Insolvenzeröffnung die Gefahr einer späteren Insolvenzanfechtung. In jedem Fall ist eine anwaltliche Beratung dringend angeraten, um finanzielle Schäden zu vermeiden.
Der Vorteil des starken Insolvenzverwalters
Im Gegensatz dazu übernimmt ein „starker“ vorläufiger Insolvenzverwalter die vollständige Kontrolle über das Unternehmen. Die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf ihn über, was bedeutet, dass der Schuldner keine eigenständigen Geschäftsentscheidungen mehr treffen kann. Der wesentliche Unterschied liegt in der Qualität der Verbindlichkeiten: Während der „schwache“ Verwalter keine durchsetzbaren Zahlungszusagen tätigen kann, begründet der „starke“ Verwalter sogenannte Masseverbindlichkeiten. Diese müssen aus der Insolvenzmasse vorrangig beglichen werden und stellen daher eine wesentlich sicherere Grundlage für Geschäftsbeziehungen dar.
Zusätzlich trägt der „starke“ Verwalter eine persönliche Haftung, wenn er Verbindlichkeiten eingeht, deren Erfüllung absehbar nicht möglich ist. Dies schafft eine größere Verlässlichkeit für Geschäftspartner, da der Verwalter in der Regel nur solche Geschäfte genehmigt, die finanziell tragfähig sind. Das Risiko von Zahlungsausfällen ist somit erheblich geringer als beim „schwachen“ Verwalter.
Vorsicht bei Geschäften mit einem schwachen Insolvenzverwalter
Für Lieferanten und Dienstleister ist es entscheidend, genau zu prüfen, mit welcher Art von Insolvenzverwaltung sie es zu tun haben. Während der „schwache“ Insolvenzverwalter oft nur eine trügerische Sicherheit vermittelt und neue Geschäftsbeziehungen mit erheblichen Risiken verbunden sind, bietet der „starke“ Verwalter deutlich mehr Stabilität und eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass erbrachte Leistungen auch tatsächlich bezahlt werden.
Wer dennoch mit einem Unternehmen unter „schwacher“ Insolvenzverwaltung Geschäfte machen möchte, sollte sich rechtlich absichern, Risiken minimieren und alternative Zahlungsmodelle wie beispielsweise Vorkasse in Erwägung ziehen. In jedem Fall gilt: Ohne klare vertragliche Regelungen und juristische Beratung sollte kein Geschäft eingegangen werden – andernfalls drohen erhebliche Verluste oder gar der Totalverlust der Forderungen, nebst möglichen Haftungsrisiken.
Was aus Sicht des Geschäftspartners zu größeren Risiken führt, stellt aus Sicht des vorläufigen Insolvenzverwalters ein geringeres Risiko dar. Daher stellt die schwache vorläufige Insolvenzverwaltung auch die Regel und die starke Insolvenzverwaltung die Ausnahme unter den vorläufigen Insolvenzverwaltungen dar. Wir werden in einem gesonderten Beitrag auf dieses Thema noch einmal eingehen.
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