Die verschiedenen Arten der Schuldenregulierung im Vergleich
„Der Weg zum Reichtum hängt hauptsächlich an zwei Wörtern: Arbeit und Sparsamkeit.“ So Benjamin Franklin in einem seiner Zitate. Indes sollte man versuchen, bevor man überhaupt anfängt, wirksam zu sparen, seine Finanzen in Ordnung zu bringen. In Deutschland stehen überschuldeten Personen hierzu verschiedene rechtliche und außergerichtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um sich aus der Umklammerung ihrer Verbindlichkeiten zu befreien. Der Gesetzgeber bietet ein fein abgestuftes Instrumentarium, das vom freiwilligen außergerichtlichen Ausgleich bis zum strukturierten Insolvenzplan reicht. Wer sich diesen Möglichkeiten nicht verschließt, hat gute Chancen, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen.
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan & StaRUG – Wenn der außergerichtliche Weg scheitert
Zu Beginn steht bei Verbrauchern häufig der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO. Dieser sanfte Weg soll Schuldner und Gläubiger ohne Einschaltung des Gerichts zusammenführen. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, etwa durch Ratenzahlungen, Stundungen oder teilweisen Forderungsverzicht. Scheitert dieser Versuch, ist das kein Weltuntergang – vielmehr der Türöffner für die nächste Stufe: das gerichtliche Verfahren.
Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan gemäß §§ 308–310 InsO greift ein, wenn außergerichtliche Verhandlungen nicht fruchten. Der Schuldner reicht seinen Plan beim Insolvenzgericht ein. Besondere Stärke dieses Verfahrens: Wenn einzelne Gläubiger ohne triftigen Grund blockieren, kann das Gericht ihre Zustimmung ersetzen. Das macht den gerichtlichen Weg robuster gegen querulatorisch veranlagte Gläubiger – und manchmal auch gerechter.
Für Unternehmer und Unternehmen gab es bis 2021 kein förmliches Verfahren zur Regulierung der Schulden. Dem hat der Gesetzgeber mit der Einführung des StaRUG Abhilfe geschaffen, sodass auch neben des außergerichtlichen Schuldenmoratoriums nunmehr ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren zur Verfügung steht. Dieses läuft ähnlich einem Insolvenzplan ab – aber noch außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
Der Insolvenzplan und kreative Ansätze wie der Besserungsschein
Komplexer als ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, aber enorm wirksam, ist das Insolvenzplanverfahren nach §§ 217–269 InsO. Es bietet Schuldnern – egal ob Verbraucher, Selbstständige oder Unternehmen – die Möglichkeit, einen maßgeschneiderten Sanierungsplan vorzulegen. Dieser kann von den gesetzlichen Regelungen abweichen, muss aber mehrheitlich von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt werden. Das Verfahren ist besonders dann sinnvoll, wenn ein individueller Neuanfang mit wirtschaftlichem Realismus kombiniert werden soll.
Abseits des Insolvenzrechts existiert mit dem Besserungsschein ein vertragliches Mittel, bei dem der Gläubiger zunächst auf einen Teil der Forderung verzichtet – mit der Option, im Erfolgsfall nachträglich Zahlungen zu erhalten. Juristisch basiert dieses Modell auf den allgemeinen Regeln des Schuldrechts (§§ 311 ff. BGB) und zeigt, dass Einfallsreichtum auch im Rechtsverkehr belohnt werden kann.
Schuldenschnitt mit Zukunft – So profitieren auch Gläubiger von der Einigung
Auch der in früheren Zeiten bekannte Zwangsvergleich, heute formal obsolet, lebt sinngemäß mit § 309 InsO im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren fort: Stimmen genügend Gläubiger einem Plan zu, kann das Gericht widerstrebende Minderheiten überstimmen – eine Möglichkeit, Mehrheitsentscheidungen durchzusetzen, ohne auf Einstimmigkeit warten zu müssen.
Ob sanft per Handschlag oder mit gerichtlicher Hilfe: Allen Verfahren gemeinsam ist das Ziel der Entlastung. Unterschiede zeigen sich vor allem im Grad der Verbindlichkeit, der gerichtlichen Kontrolle und der Komplexität der Umsetzung. Wer seinen Weg sorgfältig wählt – und sich beraten lässt – kann sich aus der Schuldenspirale befreien. Denn Schulden mögen belastend sein, aber sie sind kein unabwendbares Schicksal. Im Gegenteil: Das deutsche Recht gibt jedem eine zweite Chance – strukturiert, fair und menschlich.
Auch für Gläubiger sind diese Schuldenbereinigungsverfahren vorteilhaft. Zwar mag ein solches häufig mit einem Schuldenschnitt einhergehen, doch hat die Gesellschaft danach wieder einen Teilnehmer, der ordentlich am Wirtschaftsverkehr teilnehmen kann und so eventuell wieder zum wertvollen Vertragspartner wird.
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