Restrukturierung von Unternehmen: Kompetente Beratung durch langjährige Erfahrung im Bereich der Restrukturierung

Sie benötigen einen Anwalt für Gesellschaftsrecht? Die Kanzlei BRAUN ist als Kanzlei für Gesellschaftsrecht spezialisiert auf die Sanierung und auf die Restrukturierung von Unternehmen und kann in diesen Bereichen auf eine langjährige Expertise zurückgreifen.

Um nicht von einer Ertragskrise in eine Liquiditätskrise zu geraten, sind sogenannte Restrukturierungsmaßnahmen notwendig. Bis 2021 hatte das deutsche Recht kein spezielles Restrukturierungsverfahren. Dies hat der Gesetzgeber mit der Einführung des StaRUG-Verfahrens (Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) geändert. Nunmehr ist es auch in der Restrukturierung möglich, Verbindlichkeiten gegen den Willen eines querulantorischen beispielsweise querulatorischen Gläubigers anpassen zu können.

Die Klärung der Frage, ob ein förmliches StaRUG-Verfahren notwendig ist, um Ihr Unternehmen restrukturieren zu können, kann Ihnen die Kanzlei BRAUN gleichermaßen beantworten, wie die Frage, ob Sie sich noch in der Restrukturierung oder schon in der Sanierung befinden.

Die individuelle Ausarbeitung eines Restrukturierungsfahrplans unter Zugrundelegung sämtlicher Restrukturierungsinstrumente (z.B. StaRUG-Verfahren) und Ermittlung sämtlicher Restrukturierungsmaßnahmen sind Bestandteil der Beratung und Begleitung der Geschäftsführung und der Gesellschafter von Unternehmen, die sich in einer Ertragskrise oder kurz davor befinden. Die Kanzlei BRAUN ermittelt nicht nur sämtliche wirtschaftlichen Maßnahmen, die zur Überwindung der Krise notwendig sind, sondern ist auch in der Lage, diese tatsächlich und rechtlich umzusetzen. Auch komplexe Restrukturierungsmaßnahmen wie ein carve out oder eine Werksschließung gehören zum Portfolio der Kanzlei BRAUN. Flankieren kann die Kanzlei BRAUN die Restrukturierungsmaßnahmen durch die Erstellung eines Gutachtens zur Herstellung der Refinanzierbarkeit bei der Hausbank.

Die Begriffe Sanierung und Restrukturierung werden oft in einem Zusammenhang genannt. Dabei bezeichnen die beiden Begriffe völlig unterschiedliche Situationen.

Wann befindet sich ein Unternehmen in einer Sanierung?

In der Sanierung befindet sich ein Unternehmen, das mittels eines Maßnahmenkatalogs versucht, eine bereits eingetretene wirtschaftliche Krise wieder zu beseitigen. Das Unternehmen ist also ohne die Sanierungsmaßnahmen zahlungsunfähig und/ oder überschuldet und/ oder es fehlt ihm eine positive Fortbestehensprognose. Die Sanierungsmaßnahmen sollen dem Unternehmen helfen, die Zahlungsunfähigkeit und/ oder die Überschuldung zu überwinden und, sofern diese nicht vorhanden war, wieder eine positive Fortbestehensprognose herzustellen.

Wann befindet sich ein Unternehmen in einer Restrukturierung

In der Restrukturierung befindet sich ein Unternehmen, das mittels Maßnahmenkatalogs versucht, den Eintritt einer wirtschaftlichen Krise zu verhindern. Das Unternehmen würde also ohne Restrukturierungsmaßnahmen kurz- oder mittelfristig zahlungsunfähig werden und/ oder in die Überschuldung geraten. Es würde zudem kurz- oder mittelfristig Gefahr laufen, keine positive Fortbestehensprognose mehr zu haben.

Restrukturierungsmaßnahme, Restrukturierungsinstrument, Restrukturierungsfahrplan

Man muss zwischen der Restrukturierungsmaßnahme, dem Restrukturierungsinstrument und dem Restrukturierungsfahrplan unterscheiden.

Bei der Restrukturierungsmaßnahme handelt es sich um eine einzelne konkrete Handlung, die eine Kostensenkung oder eine Umsatzsteigerung bewirken soll. Das ist beispielsweise die Senkung der Materialeinsatzquote durch das Aushandeln von verbesserten Einkaufsbedingungen.

Bei einem Restrukturierungsinstrument handelt es sich um das Mittel, mit dem die einzelne Maßnahme oder eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen werden sollen. Das kann beispielsweise ein Schuldenmoratorium oder das StaRUG-Verfahren sein.

Bei einem Restrukturierungsfahrplan handelt es sich  um einen geplanten Ablauf, in dem alle Maßnahmen und alle Instrumente quantitativ, qualitativ und zeitlich eingeplant sind. Grob gesagt, wann erfolgt was und wie?

Klassische Rechtsanwaltskanzleien sind darauf spezialisiert, Unternehmer über Restrukturierungsinstrumente und Restrukturierungsfahrpläne zu beraten. Die Kanzlei BRAUN ist zusätzlich in der Lage, Ihren Betrieb vollumfänglich rechtlich und wirtschaftlich zu analysieren und geeignete Restrukturierungsmaßnahmen zur Kostensenkung und Umsatzsteigerung zu ermitteln sowie im Anschluss auch umzusetzen. Sie hat hierzu ein eigenes Planungstool entwickelt. Sie kann auch komplexe Restrukturierungsmaßnahmen wie die Schließung eines Werkes oder eines ganzen Standortes durchführen.

Wie wird ein Unternehmen restrukturiert?

Eine Unternehmensrestrukturierung erfolgte bisher in drei Schritten und seit der Einführung des StaRUG-Verfahrens in vier Schritten.

  1. Zunächst erfolgt eine Analyse der Ist-Situation
  2. Dann erfolgt hieraus die Ermittlung der Restrukturierungsmaßnahmen
  3. Nach der Ermittlung der Restrukturierungsmaßnahmen, wird das geeignete Restrukturierungsinstrument gewählt, wobei sich dies auf die Prüfung beschränkt, ob ein StaRUG-Verfahren für Ihre individuelle Restrukturierung geeignet ist.
  4. Hiernach wird der Restrukturierungsfahrplan festgelegt und sodann auch umgesetzt.

Durch ihre langjährige Expertise ist die Kanzlei BRAUN in der Lage, Sie während des gesamten Prozesses der Restrukturierung sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich zu begleiten und zwar von der Unternehmensanalyse bis zur Umsetzung des Restrukturierungsfahrplans.

Analyse der Ist-Situation

Zunächst erfolgt die Analyse der Ist-Situation. In dieser werden alle Unternehmensabläufe wirtschaftlich und organisatorisch geprüft, es werden in dieser Phase Verbesserungs- und Einsparpotenziale ermittelt.

Schließlich erfolgt eine Finanzanalyse, bei der der Liquiditätsbedarf ermittelt wird.

Ermittlung der Restrukturierungsmaßnahmen

Anhand der Ergebnisse aus der Unternehmens- und Betriebsanalyse werden die Restrukturierungsmaßnahmen ermittelt. Diese zielen auf die Überwindung der Ertragskrise durch Verbesserung der Ertragslage ab.

Welche Restrukturierungsmaßnahmen gibt es?

Es gibt einen breiten Strauß an Restrukturierungsmaßnahmen Diese können vor allem wie folgt eingeteilt werden:

  1. Fiskalische Maßnahmen
  2. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen
  3. Organisatorische Maßnahmen
  4. Rechtliche Maßnahmen
  5. Wirtschaftliche Maßnahmen

Aufgabe der Maßnahmen ist es, den Eintritt einer wirtschaftlichen Krise zu verhindern. Sie zielen daher darauf ab, den Eintritt

  1. der Zahlungsunfähigkeit oder
  2. der Überschuldung oder
  3. der negativen Fortbestehensprognose zu verhindern

Die Maßnahmen sind bei der Restrukturierung dieselben, wie in einer Sanierung. Lediglich die Gewichtung der einzelnen Maßnahmen ist eine andere. In einer Sanierung stehen eher die liquiditätsverbessernden Maßnahmen im Vordergrund und in einer Restrukturierung eher die ertragsverbessernden. Daher kann insgesamt auf gleiche Maßnahmen zurückgegriffen werden.

Beispiele für Restrukturierungsmaßnahmen

Es gibt beispielsweise reine fiskalische Maßnahmen wie die Stundung von Verbindlichkeiten oder die Aufnahme eines neuen Kredites. Diese zielen auf die Verbesserung der Liquiditätslage ab.

Es gibt gesellschaftsrechtliche Maßnahmen wie die Erhöhung des Stammkapitals, die Aufnahme neuer Gesellschafter, das Ausscheiden eines alten Gesellschafters sowie die Veräußerung von Betriebsteilen oder Konzerntochtergesellschaften. Die Zielsetzung ist unterschiedlich. Einige zielen auf die Verbesserung der Liquiditätslage, einige auf die Verbesserung der Eigenkapitalquote und einige auf die Verbesserung der Unternehmensstruktur ab.

Weiterhin gibt es organisatorische Maßnahmen, die beispielsweise Verfahrensabläufe optimieren und damit die Ertragslage verbessern.

Auch gibt es rechtliche Maßnahmen, wie die Beendigung von Vertragsverhältnissen wie Mietverträge, Leasingverträge oder Arbeitsverträge. Diese Maßnahmen zielen meist auf die Verbesserung der Ertragslage ab, können aber auch zur Verbesserung der Liquiditätslage genutzt werden.

Schließlich gibt es wirtschaftliche Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Ertragslage abzielen. Hierzu zählen beispielsweise Kostensenkungsmaßnahmen durch Aushandeln besserer Einkaufskonditionen oder Umsatzsteigerungsmaßnahmen durch Verbesserung der Vertriebsstruktur.

Individuelle Lösungen für jedes Unternehmen

Die Aufzählung der Maßnahmen ist nicht abschließend. Der Strauß der Maßnahmen ist so vielfältig wie die Anzahl der Unternehmen. Bei jedem Unternehmen bestehen andere individuelle Gegebenheiten, sodass für jedes Unternehmen und somit auch für Ihr Unternehmen individuelle Restrukturierungsmaßnahmen ermittelt werden müssen und sich so für jedes Unternehmen ein individueller Restrukturierungsmaßnahmenstrauß ergibt.

Aufgrund der langjährigen Expertise im Bereich der Restrukturierung ist die Kanzlei BRAUN in der Lage, den für Sie geeigneten und optimalen Restrukturierungsmaßnahmenstrauß zu ermitteln und anschließend auch umzusetzen, sodass Sie das jeweils für Sie beste Ergebnis erzielen können.

Ermittlung des geeigneten Restrukturierungsinstrumentes

Restrukturierungen laufen meist ohne ein förmliches Verfahren ab. Die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen erfolgte bis zur Einführung des StaRUG-Verfahrens ausschließlich im Einvernehmen mit den Vertragspartnern und über individuelle Verhandlungen mit diesen. Seit der Einführung des StaRUG-Verfahrens kann auch ein förmliches Restrukturierungsverfahren durchgeführt werden, das, ähnlich einem Insolvenzplanverfahren, nur ohne ein Insolvenzverfahren abläuft.

In einem StaRUG-Verfahren können Gläubiger gegen ihren Willen zu einem Schuldenschnitt gezwungen werden. Da in einem solchen aber keine Vertragsverhältnisses angepasst werden können, muss ein StaRUG-Verfahren immer mit den bisherigen bilateralen Verhandlungen flankiert werden. Das wird auch die Bedeutung eines StaRUG-Verfahrens in der Restrukturierungspraxis gering halten.

Durch die spezielle Ausgestaltung des StaRUG-Verfahrens ist dieses im Prinzip nur dann geeignet, einer Restrukturierung zum Erfolg zu verhelfen, wenn die Tilgung von Darlehen und Altverbindlichkeiten die Ursache der Krise sind. Eine Werksschließung oder Betriebsveräußerung kann beispielsweise nicht über ein StaRUG-Verfahren abgewickelt werden.

Daher werden trotz Einführung eines förmlichen Restrukturierungsverfahrens die meisten Restrukturierungen weiterhin außerhalb eines solchen ablaufen.

Nutzen einer Restrukturierungsberatung

Externe Berater haben eine andere Betrachtungsweise von Verfahrens- und Produktionsabläufe. Sie können daher Betriebe anders analysieren. Auch verfügen diese über langjährige Erfahrung im Bereich der Restrukturierung, was es ihnen erlaubt, Optimierungsmöglichkeiten schneller zu erkennen. Sie verfügen über ein breites Netzwerk an Spezialisten, sodass die Lösung von Spezialproblemen möglich wird. Hierdurch können dann auch Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, die ohne ein solches Netzwerk nicht erkannt worden wären oder nicht umsetzbar waren.

Neben der wirtschaftlichen Beratung ist auch eine rechtliche, insbesondere eine gesellschafts- und arbeitsrechtliche Begleitung möglich. Das Aushandeln und Erstellen von Sozialplänen, um nur ein Beispiel zu nennen, wäre ohne arbeitsrechtliche Begleitung nicht möglich oder sehr viel teurer.

Eine Restrukturierungsberatung kann folgende Bereiche umfassen:

  1. Beurteilung der Unternehmenslage
  2. Analyse von Produktions- und Verfahrensabläufen
  3. Analyse von Krisenstadium und -ursachen
  4. Ermittlung von Maßnahmen zur Abwendung der Ertragskrise
  5. Erstellung einer Restrukturierungsplanung mit dem Aufzeigen der Verlustbereiche sowie der Einschätzung der Effektivität der Maßnahmen
  6. Zusammenfassende Einschätzung der Restrukturierungsfähigkeit
  7. Begleitung bei der wirtschaftlichen und rechtlichen Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen und des Restrukturierungsfahrplans, insbesondere bei komplexen Vorgängen wie der Schließung eines ganzen Werkes.
  8. Rechtliche Begleitung der Geschäftsführung zur Haftungsvermeidung
  9. Schaffung von Rechtssicherheit

Was kostet eine Restrukturierungsberatung?

Die Kosten einer Restrukturierungsberatung können nicht konkret beziffert werden. Das liegt daran, dass eine Restrukturierung sehr individuell abläuft und sich nach dem jeweiligen konkreten Einzelfall und damit nach dem jeweiligen konkreten Beratungsaufwand bestimmt. Kleine Restrukturierungen kosten zwischen 10.000,00 EUR und 15.000,00 EUR. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. In der Regel wird bei kleineren mittelständischen Unternehmen (ab 5 Mio. Jahresumsatz) ein Stundensatz vereinbart, der zwischen 250,00 und 350,00 EUR/ Stunde liegt. Bei größeren mittelständischen Unternehmen wird in der Regel eine Pauschalvergütung individuell vereinbart.

Warum die Kanzlei BRAUN

Viele Kanzleien sind entweder auf die Sanierung oder auf die Restrukturierung von Unternehmen spezialisiert. Der Wechsel von einer Phase in die andere – vor allem von der Restrukturierungsphase in die Sanierungsphase – führt daher oft dazu, dass die Kanzleien die Beratung abbrechen.

Die Kanzlei BRAUN ist sowohl auf die Sanierung von mittelständischen Unternehmen und Betrieben als auch auf die Restrukturierung solcher spezialisiert, sodass ein Wechsel von einer Phase in die andere nicht zu einem Beratungsabbruch führen wird. Sie ist bei einem Wechsel von einer Phase in die andere in der Lage, von geeigneten Restrukturierungsinstrumenten auf geeignete Sanierungsinstrumente umzuswitchen und umgekehrt.

Die Kanzlei BRAUN ist dabei in der Lage, Unternehmen und Geschäftsbetrieb jeder Größe zu analysieren und zu beraten. Dies ist durch die Entwicklung eines eigenen Planungstools möglich, indem nicht nur für mittelständische Unternehmen, sondern auch für Konzerne Ergebnis- und Liquiditätsplanungen erstellt werden können. Mit diesem Tool können selbst komplexeste Restrukturierungsszenarien – wie Betriebsteilschließungen oder Teilbetriebsveräußerungen – mit wenig Aufwand dargestellt und simuliert werden.

Die Kanzlei BRAUN ist zudem spezialisiert auf Betriebsschließungen und Betriebsteilschließungen bis zum Rückbau von ganzen Fabriken hin zur grünen Wiese. Das Team der Kanzlei BRAUN verfügt hier über langjährige Expertise mit Referenzen in ganz Europa.

Auch die Restrukturierung über Veräußerungen von Betriebsteilen oder Konzerngesellschaften nebst der Durchführung von carve outs gehören zum Portfolio der Kanzlei BRAUN.

Kontaktieren Sie die Ansprechpartner der Kanzlei BRAUN in einem der folgenden Standorte: