Restrukturierungsplan der VARTA AG durch Gericht trotz Einwand bestätigt
Am 21. Januar 2025 wies das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil zu dem Aktenzeichen 1 T 12/24 die Beschwerden zahlreicher Aktionäre der VARTA AG gegen die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans ab. Die Entscheidung des Gerichts sorgt für Rechtssicherheit und bestätigt die Dringlichkeit des Sanierungsplans, um das Unternehmen vor einer drohenden Insolvenz zu bewahren.
Den Hintergrund der später durch das Gericht gefällten Entscheidung bildete ein Restrukturierungsplan, der erstmals am 21. Juli 2024 beim zuständigen Restrukturierungsgericht Stuttgart eingereicht wurde. Dieser sah eine umfangreiche Umstrukturierung der VARTA AG vor. Insbesondere sollten Fremdkapitalgeber einsteigen, was einen Kapitalschnitt auf Null und den vollständigen Verlust der Bezugsrechte der Aktionäre zur Folge hatte. Der Plan, der darauf abzielte, die Zahlungsunfähigkeit der VARTA AG abzuwenden und die Fortführung des Unternehmens zu sichern, wurde am 31. Oktober 2024 dem Gericht vorgelegt.
Rettung von Arbeitsplätzen und wirtschaftliche Stabilisierung
Die VARTA AG argumentierte, dass der Sanierungsplan notwendig sei, um die langfristige Existenz des Unternehmens zu sichern und dabei über 4.000 Arbeitsplätze zu retten. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bestandsfähigkeit des Unternehmens notwendig und plausibel seien. Ein Fortführungsplan ohne diese Restrukturierung wurde als äußerst unwahrscheinlich erachtet. Einige Aktionäre der VARTA AG hatten gegen den Plan Beschwerde eingelegt. Diese argumentierten, dass der Plan sie schlechter stelle, als ein Alternativszenario, das sowohl in einem Insolvenzverfahren als auch in einer alternativen Sanierung mit Kapitalerhöhung und Beibehaltung der Bezugsrechte der Aktionäre bestehen könnte. Sie zweifelten daran, dass der Plan auch unter den vorgeschlagenen Bedingungen für die Aktionäre eine Beteiligung an der künftigen Wertentwicklung des Unternehmens ermögliche.
Gericht sieht keine realistische Alternative
Trotz dieser Einwände bestätigte das Gericht den Plan und stellte fest, dass die Beschwerdeführer ihre Argumente nicht hinreichend belegen konnten. In der gerichtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Aktionäre die wesentlichen Voraussetzungen für ihre Beschwerden nicht ausreichend belegt haben, um den Plan zu kippen. Das Gericht erklärte, dass Beschwerden gegen die Bestätigung eines Restrukturierungsplans nur dann zulässig seien, wenn die Beschwerdeführer glaubhaft machen können, dass sie durch die Durchführung des Plans wesentlich schlechter gestellt würden als durch das ursprüngliche Szenario ohne den Plan. In diesem Fall war es den Beschwerdeführern jedoch nicht gelungen, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu belegen, dass ihre Position ohne den Plan besser gewesen wäre. Zudem konnte kein realistisches Alternativszenario präsentiert werden, das eine höhere Wahrscheinlichkeit aufwies.
VARTA AG sichert sich Zukunftsperspektive
Der Restrukturierungsplan der VARTA AG wurde somit als tragfähig und unvermeidlich angesehen, um die Insolvenz abzuwenden und das Unternehmen zu stabilisieren. Ohne die Sanierungsmaßnahmen wäre eine Insolvenz des Unternehmens höchstwahrscheinlich gewesen, mit den damit verbundenen Verlusten für die Aktionäre und die Arbeitsplätze.
Mit der Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das Gericht erhält die VARTA AG die notwendige Rechtssicherheit, um ihre Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Auch wenn nicht alle Aktionäre mit dem Plan einverstanden sind, wurde die Dringlichkeit und Unvermeidbarkeit der Restrukturierung anerkannt. Für die VARTA AG bedeutet die Entscheidung, dass sie nun die Chance hat, sich zu stabilisieren und langfristig wieder wettbewerbsfähig zu werden. Die Maßnahme schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch Tausende von Arbeitsplätzen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung des Plans in den kommenden Jahren auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirken wird und ob die Aktionäre langfristig von den Restrukturierungsmaßnahmen profitieren können.
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