Kompetente Beratung und hochqualifizierte Begleitung durch langjährige Erfahrung bei Betriebs-, Werks- oder Standortschließungen

Die Kanzlei BRAUN und deren Kooperationspartner beraten und begleiten mittelständische Unternehmen und Konzerne bei:

  • Betriebsschließungen/Teilbetriebsschließungen,
  • Werksschließungen sowie
  • Schließungen ganzer Standorte

mit und ohne Auslaufproduktion sowie mit und ohne Rückbau auf die grüne Wiese nebst anschließender Liquidation der rechtlichen Hülle. Die Kanzlei BRAUN kann dabei auf eine langjährige (seit 2004) Expertise von Betriebs-, Werks- und Standortschließungen in ganz Europa verweisen.

Bestandteile der Beratung sind neben der Ausarbeitung eines Abwicklungsplans, einer rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung der Geschäftsleitung auch und insbesondere die Stellung eines Interimsbetriebsleiters, der die Schließung vor Ort begleitet, die Verhandlungen mit den Betriebsräten, den Lieferanten, den Kunden und den öffentlichen Stellen führt. Die Kanzlei BRAUN ist dabei in der Lage, die rechtliche, wirtschaftliche und tatsächliche Abwicklung umzusetzen, insbesondere Sozialpläne zu erstellen und bestehende Vertragsverhältnisse zu beenden. Sollte auch die Löschung der betreibenden Gesellschaft gewünscht sein, beraten und begleiten die Kanzlei BRAUN und deren Kooperationspartner Sie bei allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Liquidation.

Was macht die Beratung der Kanzlei BRAUN so besonders?

Das Besondere an der Beratung der Kanzlei BRAUN ist die vollumfängliche Beratung und Koordination der Betriebs-, Werks- oder Standortschließung. Die Kanzlei BRAUN und deren Kooperationspartner sind in der Lage die gesamte Betriebs-, Werks- oder Standortschließung zu planen und zu koordinieren, von der Erstellung des Schließungsfahrplans über die Umsetzung der Schließung bis zur endgültigen Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister. Sie brauchen dadurch nicht mehrere Berater unterschiedlichster Fachgebiete zu koordinieren, sondern haben einen Ansprechpartner, der Sie während der gesamten Zeit der Betriebs- Werks- oder Standortschließung begleitet.

Wie wird ein Betrieb, ein Werk oder ein Standort geschlossen?

Eine Betriebs-, Werks- oder Standortschließung erfolgt in mehreren Schritten.

  • Zunächst erfolgt eine Analyse der Ist-Situation.
  • Bei größeren Schließungen wird dann ein Team aus den unterschiedlichsten Spezialisten gebildet – angepasst an die individuellen Voraussetzungen in der konkreten Schließung.
  • Dann erfolgt hieraus die Erstellung des Abwicklungsplans/ der Auslaufplanung
  • Nach der Erstellung des Ausbauplans und der Bildung des Projektteams werden die einzelnen ermittelten Maßnahmen umgesetzt.

Analyse der Ist-Situation

Zunächst erfolgt die Analyse der Ist-Situation. In dieser Analyse wird ermittelt, welche Bedarfe bei der Schließung bestehen. Soll der Betrieb in Gänze geschlossen werden oder sollen Rechte, Mitarbeiter, Produktionsmittel etc. auf ein anderes Unternehmen des Konzernverbundenes übergehen. Je nach Zielrichtung ergeben sich andere Bedarfe.

Stehen der Ist- und der Soll-Stand fest, werden sämtliche Maßnahmen ermittelt, die zur Erreichung des Ziels notwendig sind. Schließlich erfolgt eine Finanzanalyse, bei der der Liquiditätsbedarf ermittelt wird.

Die Kanzlei BRAUN und deren Kooperationspartner ermitteln für Sie die Ist-Situation vor Ort welche die Grundlage für die Aufstellung des Projektteams und die Erstellung der Abwicklungsplanung darstellt. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich der Betriebs-, Werks- und Standortschließung kann die Kanzlei BRAUN hierbei kompetent und branchenspezifisch die jeweiligen Auslaufmaßnahmen ermitteln und aufgrund des großen Netzwerkes den jeweils notwendigen Spezialist hinzuziehen.

Bildung des Projektteams

Betriebs-, Werks- oder Standortschließungen sind sehr komplex und bringen viele Herausforderungen in den unterschiedlichsten Bereichen mit sich. Diese sind rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Natur. Für jedes Projekt wird je nach Bedarf ein individuelles Team zusammengestellt, dessen Mitglieder Erfahrung und Kompetenz bei der Lösung des jeweiligen Problems mit sich bringen.

Die Kanzlei BRAUN stellt Ihnen ein individuelles und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Team zusammen. Dieses kann beispielsweise in der Stellung eines Interimsbetriebsleiters, eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht oder eines Wirtschaftsprüfers bestehen. Durch die langjährige Tätigkeit im Bereich der Betriebs- Werks und Standortschließung verfügt die Kanzlei BRAUN über Kontakte zu einer Vielzahl von Spezialisten, sodass nahezu alle Probleme mit diesen abgedeckt werden können. Sollte ein Problem bestehen, für das noch kein Spezialist bekannt ist, sucht die Kanzlei BRAUN für Sie den entsprechenden Spezialisten.

Auslaufplanung und Ausproduktion bei laufendem Geschäftsbetrieb

Betriebs-, Werks- oder Standortschließungen sind oft strategische Entscheidungen. Sie erfolgen meist bei laufendem Geschäftsbetrieb. Zu diesem Zeitpunkt bestehen meist noch langjährige Lieferverpflichtungen bei Kunden oder Lieferanten. Auch Arbeitsverträge, Miet-, oder Leasingverträge laufen zu diesem Zeitpunkt ungekündigt weiter. Hier bedarf es einer Auslaufplanung und einer Ausproduktionsplanung, bei der mit Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern die Beendigung der Vertragsverhältnisse koordiniert werden.

In der Auslaufplanung wird unter anderem der Liquiditätsbedarf während des Schließungsprozesses festgehalten. Gegebenenfalls wird in dieser festgelegt, wann und wie liquide Mittel dem zu schließenden Unternehmen bereitgestellt werden.

Die Kanzlei BRAUN erstellt auf Wunsch für Sie eine solche Auslaufplanung und überwacht diese. Auch überwacht die Kanzlei BRAUN die Ausproduktion, sodass Ihren Kunden keine Schäden erwachsen und damit gegen Sie keine Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Lieferverpflichtung entstehen.

Sozialplan

Bei einer Betriebs-, Werks- oder Standortschließung sind viele Interessen zu berücksichtigen. Durch eine Schließung sind vor allem die Arbeitnehmer des Betriebs, Werks oder Standortes in hohem Maße betroffen. Um die Interessen der Arbeitnehmer angemessen zu berücksichtigen, ist ein Sozialplan mit dem Betriebsrat auszuhandeln. Ob Individualarbeitsrecht oder kollektives Arbeitsrecht, die Kanzlei BRAUN unterstützt Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen und führt auf Wunsch auch die Verhandlungen mit dem Betriebsrat.

Rückbau der Immobilie/Rückbau auf die grüne Wiese

Egal ob das Betriebsgrundstück im Eigentum steht oder die Betriebsimmobilie nur angemietet ist, ein Rückbau ist in den meisten Fällen notwendig. In manchen Fällen ist sogar ein Rückbau auf die grüne Wiese notwendig. Hierbei muss auf behördliche Vorgaben beachtet werden. Insbesondere bei Produktionsunternehmen können dabei Bodenkontaminationen stattgefunden haben, die begutachtet und unter Umständen auch beseitigt werden müssen.

Die Kanzlei BRAUN verfügt über ein großes Netzwerk an Spezialisten, die im Bereich des Rückbaus über ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung verfügen. Die Kanzlei BRAUN koordiniert mit der Gemeinde sowie den Behörden des Kreises und des Landes den Rückbau und sorgt dafür, dass alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und alle behördlichen Auflagen erfüllt werden.

Verkauf des ehemaligen Betriebsgrundstücks

Mit der Schließung eines Betriebs-, eines Werks oder eines Standortes fällt in der Regel der Bedarf an dem im Eigentum stehenden Betriebsgrundstücks weg. Das Grundstück muss daher veräußert werden.

Die Kanzlei BRAUN verfügt über ein großes Netzwerk an Kooperationspartnern, die auf die Verwertung von Grundstücken spezialisiert sind. Die Kanzlei BRAUN sucht für Sie Kaufinteressenten und bereitet für Sie das Betriebsgrundstück für die Veräußerung vor. Je nach Bedarf wird dabei auch das Grundstück auf die grüne Wiese zurückgebaut und/oder Bodenkontaminationen beseitigt.

Hat sich ein Käufer gefunden und haben Sie sich mit diesem über den Kaufpreis geeinigt, erstellt die Kanzlei BRAUN auf Wunsch auch den Grundstückskaufvertrag für Sie.

Pensionszusagen

In den meisten Fällen lassen sich Vertragsverhältnisse kündigen oder auflösen. In manchen Fällen ist dies nicht möglich. Das ist beispielsweise bei den Pensionsverpflichtungen der Fall, die gegenüber Mitarbeitern eingegangen wurden.

Problematisch ist hierbei, dass eine Liquidation erst erfolgen kann, wenn sämtliche Vertragsverhältnisse beendet und alle Gläubiger befriedigt sind. Daher müssen Pensionszusagen ausgegliedert werden.

Im Laufe der Jahre hat die Kanzlei BRAUN ein großes Netzwerk an Spezialisten aufgebaut, die in diesem Bereich ihre Expertise anbieten können. Diese können ein auf Sie individuell zugeschnittenes Konzept ausarbeiten, mit dem die Pensionsverpflichtungen aus der Gesellschaft herausgelöst werden, um so eine Liquidation zu ermöglichen.

Übertragung von Rechten, Patenten oder Lizenzen

Handelt es sich um Unternehmen, dass eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung hat oder deren Gesellschaftszweck sogar in Forschung und Entwicklung besteht, so besteht bei Betriebsschließungen oft der Bedarf, diese Rechte, Patente oder Lizenzen auf andere Unternehmen des Konzernverbundenes zu übertragen.

Die Kanzlei BRAUN berät Sie in all diesen Punkten und erstellt für Sie die notwendigen Vertragstexte, um Ihnen eine rechtssichere Übertragung der Rechte, Patente oder Lizenzen zu ermöglichen.

Liquidation

Wenn der Betrieb, das Werk oder der Standort geschlossen und nur noch die rechtliche Hülle der Betreibergesellschaft übrig ist, stellt sich die Frage, was mit dieser Hülle passieren soll. Da an solchen Hüllen nicht nur alle Rechte und Konzessionen haften, sondern auch alle Pflichten und Gewährleistungen, ist es in nahezu allen Fällen ratsam, die Hülle zu liquidieren.

Die Kanzlei BRAUN berät und begleitet Sie hierbei bei der Liquidation der Betriebsgesellschaft vom Liquidationsbeschluss bis hin zur Löschung aus dem Handelsregister. Sie koordiniert die Liquidation mit Ihren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, dem Finanzamt und den Behörden. Sodass Sie als Liquidator keine Haftungsprobleme erleiden. Mehr zur Liquidation erfahren Sie unter: https://kanzlei-braun.net/leistungen/liquidation-von-unternehmen-und-vereinen/

Was kostet eine Werks-, Standort- oder Betriebsschließung?

Die Kosten einer Betriebs-, einer Werks- oder einer Standortschließung können nicht konkret beziffert werden. Das liegt daran, dass eine Betriebsschließung sehr individuell abläuft und sich nach dem jeweiligen konkreten Einzelfall und damit nach dem jeweiligen konkreten Beratungsaufwand bestimmt. Man kann jedoch zwischen zwei Kostenpositionen unterscheiden. In Bezug auf die rechtliche und die wirtschaftliche Beratung wird in der Regel ein Stundensatz vereinbart, der zwischen 300,00 und 350,00 EUR netto/Stunde liegt. Die Kosten für die Interimsbetriebsleitung entsprechen in der Regel den Kosten für die eines ordentlichen Betriebsleiters, wobei regelmäßig Risikozuschläge oder andere Zuschläge hinzukommen. Wenn keine tägliche Betreuung vor Ort notwendig ist, sondern lediglich eine tageweise, werden auch Tagessätze vereinbart, die zwischen 1.500,00 EUR und 2.000,00 EUR netto liegen.

Warum die Kanzlei BRAUN

Die Kanzlei BRAUN und deren Kooperationspartner sind auf Betriebs-, Werks- und Standortschließungen spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Mittelständische Unternehmen und Konzerne in ganz Europa vertrauen auf die Qualität der Beratung und schätzen die Kompetenz bei der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Begleitung durch die Kanzlei BRAUN und die Interimsbetriebsleiter während des Schließungsprozesses.

Die Kanzlei BRAUN ist ein starker Partner an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie die Ansprechpartner an einem der folgenden Standorte: