Betriebsrente in der Insolvenz
Betriebserwerber haftet nicht für Betriebsrentenanwartschaften in der Insolvenz Erwirbt ein Interessent einen Betrieb oder einen Teil davon in der Insolvenz, haftet er nach § 613a Abs. 1 BGB für Ansprüche der übergegangenenRead More…