Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Der Tanz in den Mai könnte für viele Unternehmen eher einem Taumeln ähneln: Ab diesem in früheren Zeiten genannten Wonnemonat müssen die Unternehmen die aufgrund der Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, wieder fristgerecht Insolvenz anmelden. Denn ab diesem Zeitpunkt läuft die vorher beschlossene Sonderregelung aus. Indessen gibt sich der Wirtschaftsminister Altemeier optimistisch und rechnet nicht mit einer Insolvenzwelle.
Zum Stichtag des 30. April 2021 lief für deutsche Unternehmen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus. Im Falle von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit müssen diese dann ab dem Monat Mai wieder im Rahmen der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.
Im März 2020 war ursprünglich mit dem Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz, dem sogenannten COVInsAG, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, jedoch nur für Unternehmen, die pandemiebedingt in eine finanzielle Schieflage geraten waren. Zuletzt wurde die Insolvenzantragspflicht nur noch für diejenigen Unternehmen ausgesetzt, die November- oder Dezemberhilfe beantragt hatten, diese aber nicht rechtzeitig ausgezahlt erhielten. Zuletzt wollte die Bundesregierung Unternehmensinsolvenzen während der Pandemie begrenzen, die durch den Umstand der Verzögerung der finanziellen Hilfen entstanden sind.
So sollten die ins Leben gerufenen Ausnahmen ursprünglich bis Ende September 2020 gelten, wurden aber immer wieder und schlussendlich bis zum April 2021 verlängert. Angesichts dieses Szenarios fürchten viele Betroffene eine Insolvenzflut. Bundeswirtschaftsminister Altmeier hingegen ging davon aus, dass es aufgrund der geänderten Rechtslage nicht zu einer Insolvenzwelle kommen wird, wie von vielen befürchtet. Ganz im Gegenteil rechnet die Bundesregierung sogar mit einem dauerhaften Aufschwung für Deutschland nach der überwundenen Pandemie.
Die Kanzlei BRAUN rechnete ebenfalls nicht mit einer Insolvenzantragsflut, da die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur noch wenige Unternehmen betraf. Grund für die zurückgegangenen Insolvenzanträge war auch nicht die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, sondern die unkontrollierte Gewährung von Corona-Hilfen an Unternehmen, die gar keine Hilfen zu beanspruchen hatten. Da inzwischen die Überprüfungen der Rechtmäßigkeit der Hilfszahlungen und die Rückforderung der unrechtmäßig gewährten Hilfen begonnen hat, rechnet die Kanzlei mit einem Anstieg der Insolvenzanträge ab September 2021. Sollten im Juni die Hilfsprogramme endgültig auslaufen, würde dies ebenfalls zu einem Anstieg der Insolvenzanträge ab September 2021 führen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) rechnet wie gesagt nicht mit einer Insolvenzwelle als Folge der geänderten Rechtslage. Trotz anhaltender Belastungen in der Corona-Krise erwarte die Bundesregierung bald einen dauerhaften Aufschwung in Deutschland. „Dieses Jahr ist das Jahr, in dem wir die Trendwende endgültig schaffen“, sagte Altmaier gegenüber der Presse. Ob der Optimismus des Wirtschaftsministers begründet ist und sich in dem erwarteten Szenario eines Aufschwungs wiederfindet, bleibt indes abzuwarten. Nicht außer Acht lassen sollte man die Tatsache, dass die Unternehmen, welche, bedingt durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, weiterhin in einer finanziellen Schieflage am Wirtschaftsverkehr teilgenommen haben, auch dadurch andere Marktteilnehmer in ihrer Existenz gefährden könnten. Das wird dann eintreten, wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht mehr nachkommen können, sodass hier noch ein Dominoeffekt entstehen könnte.
Laut den Daten des Insolvenzportals wurden im Zeitraum zwischen dem 01.05.2021 und 15.05.2021 rund 36162 Insolvenzen in Deutschland gemeldet, was einem täglichen Durchschnitt von 2.411 entspricht. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um einen Nachholeffekt im Bereich der Privatinsolvenzen aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2020. Die Unternehmensinsolvenzen sind weiterhin rückläufig.
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