Bei Insolvenz richtig reagieren: mit Ihrem Anwalt für Schuldnerberatung in Bonn

Spätestens, wenn die regelmäßigen Fixkosten die monatlichen Einnahmen übersteigen und nicht mehr aus eigener Hand abgedeckt werden können, ist von einer Zahlungsunfähigkeit zu sprechen. Sich als Privatperson an eine professionelle Schuldnerberatung wie die Kanzlei BRAUN in Bonn zu wenden, fällt vielen Menschen zunächst schwer. Zwar kostet das Einschalten eines Fachanwalts für Insolvenz- und Sanierungsrecht den Schuldner zunächst Überwindung, doch machen Sie sich bewusst: Die Schuldnerberatung ist der erste Schritt in Richtung eines schuldenfreien Lebens.

An wen wenden sich überschuldete Privatpersonen?

Ob Mietschulden, Kredite oder Bürgschaften: Die Gründe für einen wachsenden Schuldenberg können sehr verschieden sein. Meist verschärfen mehrere Faktoren wie der Verlust des Arbeitsplatzes, lange Krankheit oder der falsche Umgang mit den eigenen finanziellen Mitteln die Situation zusätzlich. Eine Schuldnerberatung hilft den Betroffenen nicht nur, durch rechtliche und finanzielle Hilfe einen Ausweg aus der Notlage zu finden, sondern unterstützt auch in psychosozialer Hinsicht.

Da sich Schulden aber nicht über Nacht ansammeln, sollten Sie sich auf eine langfristige Beratung einstellen. Hierbei haben Schuldner die Möglichkeit, eine kostenlose, gemeinnützige Beratung in Anspruch zu nehmen. Allerdings wird die soziale Schuldnerberatung so stark nachgefragt, dass es oft mehrere Wochen dauert, bis Sie einen Termin bekommen. Die Kanzlei BRAUN in Bonn, die sich auf das relevante Rechtsgebiet spezialisiert hat, bietet daher eine gute Alternative und steht mit juristischer Beratung frühzeitig an Ihrer Seite.

In folgenden Situationen ist eine professionelle Schuldnerberatung ratsam:

  • Überschuldung
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Vermögensauskunft (bei Zwangsvollstreckung)
  • Einrichtung Pfändungsschutz
Rechtsanwalt Sebastian Braun

Ihr Ansprechpartner für Schuldnerberatung in Bonn

Rechtsanwalt Sebastian Braun
Rechtsanwalt für Schuldnerberatung

E-Mail: info@kanzlei-braun.net
Telefon: 06151 629138-0

Wie läuft das Privatinsolvenzverfahren ab?

Im Wesentlichen läuft das Verfahren der Privatinsolvenz folgendermaßen ab:

Die Vorbereitung

Mit anwaltlicher Unterstützung dauert die Planung und Vorbereitung in etwa sechs Wochen. Danach muss von Gesetzes Wegen mit den Gläubigern ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch unternommen werden. Schließlich wird das Privatinsolvenzverfahren mit der Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgericht eröffnet. Voraussetzung hierfür ist nach §17 InsO die Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers. Diese ist gegeben, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Eine weitere Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens entrichten kann. Diese werden aus der Insolvenzmasse gezogen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Gericht den Antrag auf Insolvenz nach § 26 InsO ablehnen. Um dies zu verhindern, kann ein sogenannter Verfahrenskostenstundungsantrag gestellt werden. Das bedeutet, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht am ersten sondern am letzten Tag gezahlt werden müssen.

Das Insolvenzverfahren

Sobald der Insolvenzantrag durch das Amtsgericht geprüft und das Verfahren eröffnet wurde, beginnt das Insolvenzverfahren „im engeren Sinn“: Das Vermögen des Schuldners geht in den Besitz des Insolvenzverwalters über und bildet die Insolvenzmasse. Diese wird durch den zuständigen Insolvenzverwalter verwertet, sodass die Insolvenzgläubiger am Ende entsprechend der Quote befriedigt werden können.

Möglichkeit zum Schuldenerlass

Im Gegensatz zu Unternehmen können natürliche Personen zu Beginn des Verfahrens beantragen, am Ende der Insolvenz die restlichen Schulden erlassen zu bekommen (sogenannte Restschuldbefreiung). Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen mit Kompetenz und Weitblick zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens mit juristischem Rat zur Seite.

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Ihr Service der Kanzlei BRAUN

Die von Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Sebastian Braun gegründete Kanzlei BRAUN bietet seit über 10 Jahren eine umfassende Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen. Als Spezialist für die Themen Insolvenzplan,Schuldnerberatung, Restrukturierung und Sanierung wird die Kanzlei besonders bei wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Fragen beauftragt. Zusammen mit ihren Kooperationspartnern vertritt der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht seine Mandanten bundesweit an den Standorten Arnsberg, Bonn, Darmstadt und Frankfurt a. M.