Brauereipferd als Beispiel für einen skurrilen Verkehrsrechtsfall

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Kölsche Brauereipferde gehören an die Theke

Skurrile Urteile aus dem Verkehrsrecht

Wussten Sie schon, dass der Walfisch das kleinste lebende Säugetier sein könnte, wenn es nur nicht so groß wäre? Sagte dereinst der deutsche Humorist Loriot. Und da das Rechtswesen nicht unbedingt für seinen Sinn für Humor bekannt ist, haben wir für Sie skurrile Urteile aus dem Verkehrsrecht herausgesucht, in denen geht es zwar nicht um Wale, aber um Pferde geht – und das Kölsch.

Sie nannten ihn Pferd

Ein Pferd an der Theke in der Kneipe würde einen heute entweder an einen schlecht gemachten B-Movie-Western erinnern – oder an einen Überschuss Absinth. Dennoch sprach der Kölner Amtsrichter Eugen Menken im Jahre 1984 sein Urteil in einem skurrilen Fall und gab dabei Folgendes zu Protokoll: „Es hätte genügt, die Pferde mit an die Theke zu nehmen, wo sie sich als echte kölsche Brauereipferde sicher wohler gefühlt hätten als draußen im Regen“, so das Urteil des Richters.

Dieser Entscheidung ging ein Rechtsstreit voraus, bei dem ein Brauereipferd mit seinem Huf eine Beule in ein parkendes Fahrzeug getreten hatte. Der Fahrzeughalter wollte den verursachten Schaden ersetzt bekommen, doch die Brauerei lehnte dies ab – also kam der Fall vor Gericht. Der besagte Richter sprach dem Besitzer des Autos schließlich Recht zu und begründete seine Entscheidung damit, dass der Kutscher seine Aufsichtspflicht verletzt habe, als er in eine Kneipe ging, um sich aufzuwärmen: Er hätte das Pferd mit in die Kneipe nehmen sollen.

Der Kaiserin neuer Führerschein

Es war einmal eine Frau, die sich im Jahre 2008 einen gefälschten Führerschein auf den Philippinen beschafft hatte und unter Angabe eines Scheinwohnsitzes in Ungarn wenig später von den dortigen Behörden das Dokument hatte umschreiben lassen. Als im Jahr 2010 dann die deutschen Behörden schließlich den Betrug entdeckten, wurde vom Landratsamt in Passau ein Fahrverbot gegen die Frau erlassen – erstaunlicherweise zu Unrecht!

Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 03.05.2011 müsse der Führerschein in Deutschland anerkannt werden, da nur die ausstellende Behörde in Ungarn das Dokument für ungültig erklären könne: Da wiehert der Amtsschimmel. Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof; Az. 11 C 10.2938, Az. 11 CS 10.2939, Az. 11 C 10.2940.

Verkehrsfluss gefährdet – Fahrer wegen Durchfall am Steuer verurteilt

Wir schreiben das Jahr 1996, ein Mann steht vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, die Geschwindigkeit außerorts um 50 km/h überschritten zu haben. Der Grund dafür ist um so delikater: Der Betroffene litt an einer Durchfallerkrankung. Um möglichst rasch den nächsten Parkplatz zu erreichen und dort Erleichterung von seinen Qualen zu erfahren, überschritt er vielfach die erlaubte Geschwindigkeitsgrenze, was ihm ein Bußgeld in Höhe von 200 Mark sowie ein einmonatiges Fahrverbot einbrachte.

Das Gericht vertrat zunächst die Auffassung, dass notfalls das Geschäft auch während der Fahrt hätte erledigt werden können. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und ordnete eine erneute Verhandlung an. Hierbei müsse zur Abwägung gebracht werden, ob das Schamgefühl des Betroffenen, der überdies nicht alleine im Fahrzeug saß, mit der Sicherheit im Straßenverkehr in Konsens gebracht werden können.

Dabei wurde darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht hätte überprüfen müssen, ob sich der Betroffene nur durch die Übertretung der Geschwindigkeit aus seiner Misere hätte befreien können. Wie der Fall schließlich abgeschlossen wurde, konnte nicht ermittelt werden. Oberlandesgericht Zweibrücken; Az. 1 Ss 291/96.

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