Rentnerin mit Telefonhörer und Kreditkarte in der Hand

Bildnachweis: AdobeStock_86350731// Urheberrecht: highwaystarz

Betrüger erbeuten durch sogenannte Schockanrufe fünfstellige Beträge 

Alle Jahre wieder, mit Ausnahme der Corona-Zeit, verkleiden sich viele, um an Halloween zu schocken und geschockt zu werden. Die Trickbetrüger, die hinter sogenannten Schockanrufen stehen, sind indes ständig im Einsatz – unabhängig von saisonalen und örtlichen Gegebenheiten.

Was sind Schockanrufe?

Die Schockanrufe, eine Mischung aus Enkeltrick und Call-Center-Betrug, sind die neueste Masche, mit der ahnungslosen Opfern zum Teil beträchtliche Beträge aus der Tasche gezogen werden. Die Chronologie des Betruges folgt dabei stets dem gleichen Muster:

  1. Die Anrufer geben sich am Telefon als Verwandte oder als ein mit dem Vorgang betrauter Polizeibeamter/Rechtsanwalt aus.
  2. Sie berichten, dass entweder sie selbst als angeblicher Verwandter, Sohn, Tochter oder Enkel, bzw. ihr vermeintlicher Mandant in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sei oder diesen gar selbst verursacht habe. Dabei seien Personen wie zum Beispiel Kinder zu Schaden gekommen, durch eine schwere Verletzung oder gar den Tod.
  3. Nur durch die sofortige Zahlung eines Geldbetrags, oft auch als Kaution deklariert, in bar habe der Verwandte keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.

Fallbeispiel 1

So haben Betrüger eine 81-Jährige aus Greifswald nach Prenzlau gelockt und sie dort um 50.000 Euro erleichtert. Hier habe laut Angaben der Polizei ein Unbekannter die Seniorin angerufen und ihr mitgeteilt, dass ihre Tochter einen schlimmen Unfall verursacht habe und sich aufgrund dessen derzeit im Gewahrsam des Amtsgerichts Prenzlau befinde. Gegen die Zahlung einer Kaution von 50.000 Euro könne die Tochter aber freigelassen werden.

Die Rentnerin besorgte die geforderte Summe und fuhr anschließend mit dem Zug in das anderthalb Stunden entfernte Prenzlau, währenddessen telefonierte die Seniorin ununterbrochen mit dem Anrufer über ihr Handy. So vom Täter abgelenkt, sollte sie nicht auf den Gedanken kommen, ihre wahre Tochter anzurufen. 

In Prenzlau angekommen traf die Seniorin dann eine andere Frau, die den Namen der 81-Jährigen kannte, das Geld annahm und ihr sagte, die Tochter komme in wenigen Minuten zu ihr. Als das nicht geschah, begab sich die Rentnerin in ein Geschäft, um ihr inzwischen leeren Handyakku aufzuladen. Als sie dort vor dem Vorfall erzählte, wurde die Polizei alarmiert.

Fallbeispiel 2

Dass dies kein Einzelfall ist, zeigt auch ein Fall aus Schmitten in Hessen (Hochtaunus). Dort habe erst kürzlich eine 80-jährige Frau einen Anruf von einer weinenden Frau erhalten, die vorgab, ihre Tochter zu sein. Diese erzählte, dass sie einen Verkehrsunfall gehabt habe, bei dem ein Mädchen ums Leben gekommen sei. Um nicht in Haft gehen zu müssen, solle sie nun einen Betrag von 25.000 Euro zahlen. Bei diesem Fall wurden die Täter jedoch von der Polizei im Nachhinein gestellt.

Wie handeln bei Schockanrufen?

Die Polizei gibt folgende Tipps bei sogenannten Schockanrufen:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn ein unbekannter Anrufer Sie mit einem beunruhigenden Sachverhalt – wie etwa dem Unfall eines Angehörigen – konfrontiert und Geld von Ihnen fordert.
  • Hinterfragen Sie die Richtigkeit der Angaben und nehmen Sie umgehend selbst Kontakt mit Ihren Angehörigen auf.
  • Informieren Sie im Zweifelsfall immer die Polizei.

Zu Ihren Rechtsfragen berät Sie die Kanzlei BRAUN bundesweit mit herausragender Fachkompetenz.

Schreibe einen Kommentar