Mensch auf E-Scooter auf einer Brücke

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Entzug der Fahrerlaubnis wegen der Führung eines Elektrorollers unter dem Einfluss von Amphetamin und Cannabis

Die trendigen E-Scooter sieht man in überfüllten Metropolen an jeder Ecke stehen oder auch liegen. Sie bilden eine praktische Alternative zum Auto, Rad oder dem öffentlichen Nahverkehr. Diese können auch ohne einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung geführt werden, sofern sie nicht schneller als 25 km/h sind. Ab dieser Geschwindigkeit wird ein Mofa-Führerschein benötigt, bis zur eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h ein Führerschein der Klasse AM.

Doch führt man einen E-Scooter unter dem Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen, so droht der Entzug der Fahrerlaubnis, wie das Verwaltungsgericht Würzburg im Urteil vom 23.02.2022 zu dem Aktenzeichen -W 6 K 21.1113 festgestellt hat.

E-Scooter unter Drogeneinfluss: der vorliegende Fall

Bei dem Fall wurde im Mai 2020 der Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis bei einer Verkehrskontrolle in Bayern dabei ertappt, wie er unter dem Einfluss von Cannabis und Amphetaminen einen Elektroroller steuerte. Die im Anschluss von den Beamten durchgeführte Blutuntersuchung ergab den Nachweis einer THC-Konzentration von 1,8 ng/ml und einer Amphetaminkonzentration von 86,2 ng/ml. Daraufhin entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Mann die Fahrerlaubnis. Dieser legte nach einem zuvor erfolglosen Widerspruchsverfahren eine Klage ein.

So entschied das Gericht zum Entzug der Fahrerlaubnis

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat sich in seiner Entscheidung gegen den Kläger gestellt und den Entzug der Fahrerlaubnis als rechtmäßig angesehen. Als Begründung monierte das Gericht die Teilnahme mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr des Klägers unter der Wirkung von Betäubungsmitteln. Der Kläger habe sich gemäß Nr. 9.1 und Nr. 9.2.2 der Anlage 4 FeV als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Der Kläger sei zumindest als gelegentlicher Konsument von Cannabis anzusehen, da nachweislich mehr als ein Konsumakt vorgelegen habe.

„Das Gericht hat weiterhin davon abgesehen, den Angeklagten nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis zu entziehen und hat sich dafür entschieden, lediglich ein 6-monatiges Fahrverbot gemäß § 44 Abs. 1 StGB aufzuerlegen. Gemäß § 69 StGB wird jemanden die Fahrerlaubnis wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, sofern er hierfür verurteilt wird, die Fahrerlaubnis entzogen. Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Nach § 69 Abs. 2 ist dies in der Regel unter anderem dann der Fall, wenn eine Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB, wie hier, vorliegt. Von der Regelvermutung war vorliegend nach Berücksichtigung der konkreten Besonderheiten aber abzusehen. Denn zum einen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Elektrokleinstfahrzeug um ein Fahrzeug handelt, von dem für dritte Personen eine eher geringe Gefahr ausgeht. Und zum anderen handelte es sich um eine kurze Strecke.“

Wie gefährlich sind E-Scooter?

In einer Analyse des Verbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft weisen E-Scooter übrigens eine ähnliche Unfallbilanz wie Mofas und Mopeds aus. Im Jahr 2020 wurden demnach 1.150 Unfälle mit versicherten Elektrorollern verursacht, bei denen andere Menschen zu Schaden kamen.

Berauschende Mittel erhöhen die Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Oft bleibt es lediglich dem Zufall oder sogar dem Glück überlassen, dass in solchen Fällen keine Person zu Schaden kommen. 

Das Urteil trägt sowohl dem Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer an einem möglichst sicheren Straßenverkehr als auch der geringeren Gefahr, die E-Scooter im Vergleich zu anderen Fahrzeugen (wie beispielsweise Kraftfahrzeuge) im Verkehr tragen, Rechnung.

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