Du bezahlst deine Sünden nicht in der Kirche – du bezahlst sie auf der Straße!
Leider passiert es nicht selten, dass Unfälle, insbesondere Auffahrunfälle, absichtlich herbeigeführt werden, um hernach die Versicherungssumme der gegnerischen Partei zu kassieren. Die Täter verwenden dabei oft vorgeschädigte Fahrzeuge, die durch den provozierten Unfall einen weiteren Schaden erleiden. Dabei ist dieser oft so groß, dass er den Primärschaden überdeckt.
Die Masche
Wie anfangs schon erwähnt, werden Auffahrunfälle häufig von den Tätern als Mittel zum Zweck benutzt. Auch finden diese im Rahmen von Vorfahrtsfehlern statt. Und so agieren die Täter in den meisten Fällen. Beim Auffahrunfall beispielsweise bremst der Täter unvermittelt stark ab, sodass das hintere Fahrzeug nicht schnell genug abbremsen kann und auffährt. Besonders an Ampeln ist dieser Trick beliebt, hier wird zunächst beschleunigt und dann wieder stark abgebremst. Die nachfolgenden Fahrer werden so in die Irre geleitet, dass das vor Ihnen befindliche Fahrzeug es noch über die Ampel schaffen wolle, bevor diese auf Rot schaltet, was dann jedoch nicht eintritt.
Bei der anderen Masche, dem sogenannten Vorfahrtsfehler, agieren die Täter oft in Gebieten mit Rechts-vor-links-Regeln. Hier machen es sich die Täter zunutze, dass viele Verkehrsteilnehmer nur beiläufig von rechts kommende Fahrzeuge beachten. Der formal vorfahrtsberechtigte Täter bremst nicht, sonder hält absichtlich drauf, in Spekulation auf die Unaufmerksamkeit des Gegenübers. Allen Taktiken gemein ist jedoch, dass die Täter nach außen hin korrekt handeln, sodass der Vorwurf sich letztlich gegen den Unfallgegner richtet.
Was sollten Betroffene tun?
Da die Täter teilweise bandenmäßig agieren, ist es für die Betroffenen von großer Wichtigkeit, Beweise zu sammeln, die helfen, die Täter zu entlarven. Daher sollten Betroffene Zeugen ausfindig machen, am Besten jene, die nicht im eigenen Auto saßen.
Weitere Indizien wären, dass das Fahrzeug des Unfallgegners über Vorschäden verfügt hat, die nicht offengelegt worden sind, sowie dass der Täter bereits früher in ähnliche Delikte verwickelt worden ist. Sollte der Verdacht eines provozierten Unfalls bestehen, empfiehlt sich die Erstattung einer Strafanzeige. Hier haben Polizei und Staatsanwaltschaft weitere Instrumente parat, Anhaltspunkte für eine etwaige Unfallprovokation ausfindig zu machen. Auch sind die Täter oft bereits der Polizei bekannt.
Eine weiter Art der Beweissicherung bildet die sogenannte Dashcam, die das Geschehen im Straßenverkehr aufzeichnet. Allerdings ist diese Art der Videoüberwachung vor dem Hintergrund des Datenschutzes nicht immer unproblematisch, sodass einige Gerichte die Videoaufnahmen als Beweismittel bei der Verhandlung nicht zulassen. Jedoch wird vorwiegend die Rechtsmeinung vertreten, dass sofern die Aufzeichnungen nicht anlasslos erfolgten, diese vor Gericht unter Umständen zugelassen werden können.
Urteile und Schadensersatz
Bleibt abschließend noch zu erläutern, dass derjenige, der einen Verkehrsunfall mit Absicht herbeiführt, vom Unfallgegner keinen Schadensersatz verlangen kann. Denn eine Beschädigung ist aufgrund der durch die Provokation erteilten Einwilligung nicht rechtswidrig. Hingegen hat der Betroffene selbst einen Anspruch gegen den Unfallverursacher auf Schadensersatz gem. (§ 823 Absatz 2 BGB, § 7 StVG, § 826 BGB).
Dass der Betroffene selbst einen Fahrfehler begangen haben soll, führt im Normalfall zur Veranschlagung einer Teilschuld, resultierend aus dem § 17 StVG. Jedoch gilt das nicht bei absichtlich verursachten Unfällen. Denn das Mitverschulden tritt hinter der vorsätzlichen Verursachung im vollen Umfangs zurück, wie dies das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung klargestellt hat: OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1996 – 6 U 70/96. Darüber hinaus machen sich die Täter, durch das absichtliche Herbeisteuern von Unfällen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und sogar wegen möglicher Körperverletzung gem. §§ 315 b und 223 StGB strafbar.
Sollten Sie einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, helfen wir Ihnen mit kompetenten Rechtsrat weiter, damit Sie nicht unter Umständen am Ende der Sündenbock sind.
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