Das Ende der Lohnfortzahlung für Nichtgeimpfte in der Corona-Quarantäne
Wenn es nach dem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern unter der Federführung des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn geht, sollen die meisten Nichtgeimpften spätestens ab dem 1. November 2021 keine Entschädigung mehr bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne erhalten. Bremen und Thüringen enthielten sich bei der Abstimmung hierzu
Lohnfortzahlung: die Grundlage
Im Grund haben beschäftigte Arbeitnehmer, die aufgrund einer angeordneten Quarantäne zu Hause bleiben müssen, in dem Zeitraum der ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe. Ab der siebten Woche beträgt die Höhe dann nur noch 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen dies nicht selbst beantragen, sondern bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber ausbezahlt; dieser wiederum muss sich die an den Arbeitnehmer gezahlten Beträge von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Erst ab der siebten Woche sind Arbeitnehmer dann selbst in der Verantwortung, die Entschädigung zu beantragen.In Zeiten der Coronapandemie ist die Urlaubsplanung wesentlich umständlicher geworden. Es sind sich immer wieder ändernde Vorschriften zu beachten, oft mit der Konsequenz, dass mitunter eine im Ausland geplante Reise nicht stattfinden kann, oder bei der Ankunft am Urlaubsort oder bei der Rückkehr in die Heimat mit Restriktionen wie verordneter Quarantäne gerechnet werden muss. Der Frage einer vor dem Antritt des Urlaubs und in dieser hineinwirkenden behördlich verordneten Quarantäne ist das Arbeitsgericht Neumünster nachgegangen.
Änderung ab November 2021
Nun soll diese Regelung spätestens ab dem 1. November 2021 für nicht geimpfte Menschen, für die wiederum eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten.
Und zwar:
- wenn sich die Nichtgeimpften als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten
- oder als Rückkehrer von einer Auslandsreise aus einem ausgewiesenen Risikogebiet in die Quarantäne begeben müssen
- und dadurch nicht zur Arbeit dürfen.
Dies gilt jedoch nicht für vollständig Geimpfte, für die keine Quarantäneanordnungen vorgesehen sind.
Von dieser Regelung gibt es selbstverständlich Ausnahmen für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dies wiederum muss durch ein entsprechendes ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Begründung für die Maßnahme
„Da geht es nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor den Beratungen gegenüber dem ZDF. Wer eine Impfung ablehne – aus welchen nichtmedizinischen Gründen auch immer – könne nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt, der durch die Quarantänepflicht entsteht. „Das wäre unsolidarisch“, so der Minister.
Bei den Beratungen der Minister ging es darum, eine bundesweit einheitliche Linie zu dieser Regelung zu finden. Zumindest die ersten Länder haben bereits darüber entschieden, dass Nichtgeimpfte bald keinen Anspruch auf Entschädigung haben sollen. Gemäß dem Bundesinfektionsschutzgesetz ist es bereits vorgesehen, und zwar wenn eine Quarantäne durch Inanspruchnahme der empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Inzwischen sei Impfstoff in ausreichender Menge verfügbar, sodass die Beschlüsse nun umgesetzt werden sollen, wobei die Einzelheiten dazu die einzelnen Länder selbst regeln werden.
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