Gefälschter Impfpass

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Von falschen Corona-Impfpässen und Arbeitsrecht

In der Kunstwelt tauchen immer wieder derart meisterlich gestaltete Werke auf dem Markt auf, dass sie in der Lage sind, selbst hochkarätige Experten über ihre Echtheit zu täuschen. Einer der großen Meister dieser Zunft ist der ehemalige Kunstfälscher und heutiger Kunstmaler Wolfgang Beltracchi. Andere Meisterwerke der Fälschungskunst sind die seit der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Impfsituation kursierenden falschen Impfausweise. Deren Ausfertigung wird oft selbst von Fachleuten als echt anerkannt, obwohl sie alles andere als das sind.

Gefälschter Impfpass: ein Fallbeispiel

So geschehen bei einer Zugbegleiterin der Nordwestbahn, die am Bahnhof Oldenburg ihre Arbeit verrichtet und sich dabei eines gefälschten Impfpasses bedient hatte. Die Sache wäre gar nicht aufgefallen, aber ein anonymer Brief an die Chefin der Frau brachte den Fall ins Rollen. Selbst nach einer einhergehenden Überprüfung wurde der Fall eingestellt, da man auf den ersten Blick keine Fälschung des Ausweises feststellen konnte. Also ließ man die Sache ruhen. Aber der anonyme Schreiber monierte das und die Sache endete schließlich mit der Kündigung der besagten Zugbegleiterin sowie einer strafrechtlichen Nachverfolgung.

Immer mehr gefälschte Impfausweise

Das oben geschilderte Szenario ist kein Einzelfall, da die gefälschten Impfausweise einen regelrechten Boom erleben. Manch ein Impfunwilliger, der im Besitz eines solchen Dokuments ist, oder sich mit dem Gedanken trägt, eines zu beschaffen, fragt sich: Welche Konsequenzen sind mit dem Inverkehrbringen eines solchen Ausweises verbunden –  insbesondere aus arbeitsrechtlicher Sicht betrachtet?

Konsequenzen für Impfausweis-Fälschung

Die Ausgangslage

Zunächst wäre die Rechtslage bis zum 24.11.2021 zu beleuchten. Denn bis dahin war die Rechtslage nicht eindeutig. Erst das Landgericht Osnabrück brachte eine mögliche Strafbarkeit wegen einer Urkundenfälschung bzw. Fälschung von Gesundheitszeugnissen in Zusammenhang mit gefälschten Covid-19-Pässen ins Gespräch. So war das Vorzeigen eines gefälschten Impfnachweises in Bezug auf die Coronaimpfung in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats bis zu diesem Zeitpunkt straflos. Eine Strafbarkeit nach § 277 StGB (Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen) kam ebenso wenig in Betracht wie eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB.

Aktuelle gesetzliche Regelung zu gefälschten Impfausweisen

Dies sieht inzwischen ganz anders aus. Der Gesetzgeber hat eine Reformierung des § 277 StGB durchgesetzt. Seit 24. November 2021 ist das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises strafbar. Dabei spielt der Umstand keine Rolle, ob dies nun in einer Apotheke, im Restaurant oder gegenüber einer Behörde geschieht. Die Strafbarkeit ist auf jeden Fall gegeben.

Impfausweis-Fälschung arbeitsrechtlich betrachtet

Nun aber zurück zum Arbeitsrecht. Um das Infektionsrisiko für Arbeitnehmer zu senken, gelten eine Homeoffice-Pflicht und eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Grundlage ist das geänderte Infektionsschutzgesetz.

Einige, die sich nicht impfen lassen wollen, greifen zu einem falschen Impfausweis. Oft versuchen sie so, dem wirtschaftlichen und sozialen Druck auf der Arbeit, vielleicht sogar durch den Arbeitgeber selbst, zu entkommen. Doch was geschieht, wenn die Sache auffliegt?

  • Im günstigsten Fall wird lediglich eine Abmahnung des falschen Ausweises die Folge sein.
  • Im Extremfall könnte eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
  • Eine weitere Konsequenz könnte sein, dass aufgrund der selbstverschuldeten Kündigungssituation die Bezüge des Arbeitslosengeldes gesperrt werden.
  • Dazu könnten strafrechtliche Folgen kommen, sofern der Arbeitgeber sich dazu entschließt, die Fälschung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Arbeitsrechtliches Fazit zu gefälschten Impfausweisen 

Es ist unbedingt ratsam, in einem solchen Fall einen Rechtsrat einzuholen, damit die losgetretenen Wellen nicht unter Umständen in einem arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Tsunami für den Betroffenen enden.

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