Das Geschäft mit Pleitefirmen: Sebastian Braun als Experte bei „Plusminus“ in der ARD
Am 26. Februar 2020 sendete die ARD um 21:45 Uhr im Ersten eine Ausgabe der Sendung „Plusminus“ zum Thema „Perfide Finanz-Masche – wie Anwälte mit Insolvenzen Geschäfte machen“. In dieser Sendung als Experte zu sehen war Fachanwalt für Insolvenzrecht Sebastian Braun, Gründer der Kanzlei Braun. Mehr zum Inhalt der Sendung und die Details zum Expertenrat Sebastian Brauns erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Was war das Thema der Sendung?
„Plusminus“ nahm in dieser Ausgabe das Thema Firmenbestattung in den Fokus. Knapp 10.500 Ermittlungen wegen Insolvenzstraftaten verzeichnete das Bundeskriminalamt 2019. Die Gläubiger erlitten Schäden in Höhe von 23 Milliarden Euro. Aufgrund dieser schwierigen Lage untersuchten die Journalisten, was es mit der illegalen Insolvenzstaktik der Firmenbestattung auf sich hat und wie viele Kanzleien oder Unternehmensberater Unternehmen zu einer Firmenbestattung raten würden.
Was ist eine Firmenbestattung?
Von einer Firmenbestattung spricht man, wenn anstelle einer regulären Insolvenz vor dem in Deutschland zuständigen Gericht die Firma vom Firmenbestatter aufgekauft, der Firmensitz ins Ausland verlegt und die Insolvenz dort durchgeführt wird. Dies kann sowohl bei tatsächlich von der Zahlungsunfähigkeit betroffenen Unternehmen geschehen, wird aber, laut der Recherche von „Plusminus“, zum Teil selbst gesunden Firmen angeboten.
In solchen Fällen haben die Gläubiger sowie die Allgemeinheit kaum eine Chance, noch an ihr Geld zu gelangen. Daher ist eine Firmenbestattung im Ausland gemäß dem deutschen Insolvenzrecht nicht legal. Wer als Geschäftsführer ein solches Angebot annimmt und in die Tat umsetzt, hat gegebenenfalls mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen.
Welche Rolle spielte Sebastian Braun bei „Plusminus“?
Fachanwalt für Insolvenzrecht Sebastian Braun war bei „Plusminus“ als Experte zu Gast. Er erklärte die Problematik der Firmenbestattung im Ausland, vor allem in Bezug auf die Nachteile für die Gläubiger. Zudem machte er die Illegalität der Maßnahme deutlich: „Firmenbestattung ist insgesamt nicht legal, hier ist große Vorsicht geboten! Insolvenzverschleppung ist strafbar; Vermögen beiseite zu schaffen, ist strafbar.“
Zudem entwarf Fachanwalt Braun für die Sendung die Bilanz eines fiktiven insolventen Unternehmens. Mit dieser baten die Journalisten zur Stichprobe bei verschiedenen Kanzleien und Unternehmensberatungen um Rat. Laut Braun gab es bei der von ihm entworfenen Bilanz nur einen korrekten Ratschlag: „Ihnen muss in diesem Fall geraten werden, die Firma zu liquidieren. In anderen Fällen kann in dieser Gestaltung eine mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung drohen“.
Fazit der Sendung
Umso erschreckender war das Ergebnis der Stichprobe: Jede der fünf kontaktierten Unternehmensberatungen und Kanzleien bot den Journalisten eine Firmenbestattung anstelle einer regulären Insolvenz an. Keiner der Firmenbestatter macht auf die strafrechtlichen Risiken aufmerksam. Auf konkrete Nachfrage nach strafrechtlichen Konsequenzen wurden die Journalisten mit Lügen beschwichtigt: „Haftungsansprüche und Strafverfolgung sind dann nicht mehr möglich“. Diesen Firmenbestattern geht nach Fazit von „Plusminus“ das Geschäft vor – auch auf Kosten der Allgemeinheit. Eine gefährliche Beratung, die gutgläubige Unternehmer hinter Gitter bringen könnte.
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