BGH: Die Zuständigkeit deutscher Gerichte bleibt auch bei Umzug nach Antragstellung ins europäische Ausland aufrechterhalten
Wenn ein Schuldner einen Insolvenzantrag bei einem nicht zuständigen Insolvenzgericht stellt und danach in einen anderen EU-Mitgliedstaat umzieht, bevor der Fall an das zuständige Insolvenzgericht verwiesen wird, bleiben die deutschen Gerichte weiterhinRead More…










