Arbeitsplatz Hitze

Was gilt bei sommerlicher Hitze am Arbeitsplatz?

Klimaexperten erwarten für die nahe Zukunft Trockenheit und Dürre und sogenannte „Steppensommer“ mit einer Temperaturentwicklung von 43 bis 45 Grad, mit denen die Menschen in Deutschland zukünftig werden leben müssen. Man habe zwar die Hoffnung gehabt, dass die Menschen in Deutschland durch die nördliche Lage ein wenig geschützt seien, doch die Klimamodelle machen diese Hoffnung zunichte. Der Sommer 2022 mit seinen Temperaturen bis 40 Grad, Waldbränden und einem Niedrigwasserstand im Rhein dürfte wohl einen Vorgeschmack auf das Kommende bieten.

Und selbstverständlich wirkt sich die Hitzewelle ebenfalls auf die Produktivität der Arbeitnehmer aus. Während man früher in der Schule regelmäßig ab einer Raumtemperatur von 27 Grad Celsius das erwartete Hitzefrei bekam, ist es in der Arbeitswelt nicht mehr der Fall. Aber auch hier sind Arbeitnehmer im gesetzlichen Rahmen geschützt.

Was sieht das Arbeitsrecht in Bezug auf Hitze vor?

Eine erste Orientierung über die Grenzwerte bieten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörigen technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Grundsätzlich trifft den Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gem. § 618 BGB, die er gegenüber dem Arbeitnehmer einzuhalten hat. Folgerichtig muss der Arbeitgeber Gesundheitsgefahren, soweit ihm das möglich ist, für den Arbeitnehmer ausschließen. Dazu gehört eben auch, für eine erträgliche Temperatur beim Arbeiten zu sorgen.

Was gilt als erträgliche Temperatur?

Gemäß den Richtlinien aus der Arbeitsstättenverordnung und den technischen Regeln für Arbeitsstätten soll der Arbeitgeber ab 26 Grad Raumtemperatur Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen. Anders als zu Schulzeiten erfolgt hier kein Hitzefrei.

Bis zu 30 Grad besteht jedoch keine Pflicht zu handeln. Ausnahmen bilden hier schwangere Frauen und ältere Menschen, die als sogenannte empfindliche Gruppen definiert sind. Ab 30 Grad jedoch besteht auch gegenüber den restlichen Arbeitnehmern eine Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Dies könnte zum Beispiel durch Sonnenschutz, Lüftung, Lockerung der Bekleidungsregeln oder Bereitstellen von kalten Getränken geschehen. Die Wahl der Mittel bleibt beim Arbeitgeber. Einklagbare Maßnahmen wie zum Beispiel das Recht auf eine Klimaanlage sind nicht möglich. Eine automatische Freistellung von der Arbeitspflicht ab dem Vorherrschen einer bestimmten Temperatur ist im Arbeitsrecht nicht existent.

Welche Möglichkeiten bieten sich für die Abhilfe?

Die ASR legen hierzu fest, dass ein Raum mit 35 Grad Raumtemperatur sich nicht mehr als Arbeitsstätte eigne. Eine derartig hohe Temperatur kann unter Umständen eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen. Jedoch müssen Arbeitnehmer in bestimmten Situationen auch bei 35 Grad und darüber hinaus ihre Arbeit verrichten. Hierzu hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, mit verschiedenen weiteren Mitteln Abhilfe zu verschaffen wie:

  • Luftduschen oder Wasserschleier
  • Entwärmungsphasen
  • Hitzeschutzkleidung

Sollte die Temperatur unzumutbar hoch sein und der Arbeitgeber jedwede Maßnahmen verweigern, dann darf der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Arbeit verweigern. Allerdings gilt, sobald sich die Temperatur in den Arbeitsräumen wieder verringert hat, besteht wieder die Pflicht zu arbeiten. Am günstigsten ist es, bevor der Arbeitnehmer den Weg nach Hause sucht, den Dialog mit dem Vorgesetzten zu suchen und eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.

Fazit

Es bleibt festzuhalten, dass Arbeitnehmer sich oft unangenehmen Temperaturen am Arbeitsplatz aussetzen müssen. Ein Anspruch auf Hitzefrei steht ihnen genauso wenig zu, wie die eigenmächtige Lockerung von Kleidungsvorschriften. Die Grenze bildet jedoch eine Gesundheitsgefährdung. So, dass Arbeitgeber aufgrund ihrer Fürsorgepflicht dafür Sorge zu tragen haben, dass Arbeitnehmer durch hohe Temperaturen keine Gesundheitsschädigung erleiden.

Im Rahmen des stattfindenden Klimawandels bleibt es abzuwarten, ob die arbeitsrechtlichen Maßnahmen in Zukunft einer weiteren richterlichen Anpassung bedürfen, um der klimatischen Entwicklung auch im Sinne des Rechts Rechnung zu tragen. Jedenfalls werden sich die Tage häufen, an denen die jeweiligen Grenzwerte überschritten werden.

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