Köln, bekannt für seinen Karneval, die kölsche Lebensart sowie natürlich auch den Dom, den man selbstverständlich in „Kölle“ lassen möchte. Gleichwohl ist Köln mit seiner 2000-jährigen Stadtgeschichte Geburtsort manch eines Traditonsunternehmens, wie dem Modeeinzelunternehmer Appelrath Cüpper welches im Jahr 1882 ursprünglich in Aachen von Reiner und Nettchen Appelrath gegründet und ab 1884 nach Köln verlegt wurde. Hier löste es sich schließlich im Jahr 1909 endgültig vom Stammhaus in Aachen und war fortan in Köln ansässig.
Möglicherweise ist die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens auch dem kölscher Optimismus und Pragmatismus geschuldet, sodass dem Unternehmen weiterhin auf die kommenden Jahre eine „Superjeile Zick“ zu wünschen wäre, wie es wohl die Kölner Band Brings musikalisch zum Ausdruck bringen dürfte.
Im Zuge der Corona-Pandemie geriet das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, sodass das Unternehmen im April 2020 beim Amtsgericht Köln eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen musste. Die Umsätze waren infolge der Pandemie eingebrochen. Schließlich hat der Einzelhändler sein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich zum Jahreswechsel 2021 abgeschlossen. Alle 16 Filialen des traditionsreichen Kölner Unternehmens, das im Jahr 1882 gegründet wurde, konnten gerettet werden. Zudem bleibt der „weit überwiegende Teil der derzeit 900 Arbeitsplätze“ erhalten, wie das Unternehmen bekannt gab, nachdem das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren am Silvestertag beendet hatte.
Erfolgreicher Eigentümerwechsel ermöglicht Weiterführung
In den vergangenen Wochen wurden alle erforderlichen rechtlichen Schritte unternommen: Im November hatten die Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt, der am 17. Dezember rechtskräftig wurde. Mit dem Abschluss des Verfahrens erfolgte auch der geplante Eigentümerwechsel: Die Gauermanngasse Beteiligungs GmbH des österreichischen Geschäftsmannes Peter Graf ist nun der alleinige Eigentümer von Appelrath Cüpper. Peter Graf ist unter anderem Geschäftsführer und Mitinhaber der Textilhändler Kleider Bauer und Hämmerle.
Die Zukunft des Unternehmens
„Während des Verfahrens mussten die Beteiligten von Appelrath Cüpper die Herausforderungen der ersten Welle der Corona-Pandemie bewältigen und sind derzeit immer noch mit den Auswirkungen der zweiten Welle konfrontiert“, erklärte Jasper Stahlschmidt von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, der während des Insolvenzverfahrens als Generalbevollmächtigter von Appelrath Cüpper tätig war. „Umso mehr freue ich mich über die Möglichkeit, dass Herr Graf das fast 140 Jahre alte Traditionsunternehmen weiterführen kann, und wünsche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Erfolg in dieser herausfordernden Zeit der Pandemie. Wir sind zuversichtlich, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen wurden, um dies zu ermöglichen“, fügte Stahlschmidt hinzu.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Lothar Schäfer weiterhin die Position des Geschäftsführers von Appelrath Cüpper innehaben. Heinrich Ollendiek hingegen wird das Unternehmen „auf eigenen Wunsch verlassen“, wie das Unternehmen mitteilte.
Das Unternehmen operiert im Bereich Damenmode-Vertrieb und betreibt eine Reihe eigener Filialen. Es agiert sowohl als Handelsmarke für den Einzelhandel und betreibt vierzehn moderne und großzügige Modehäuser, hauptsächlich in Innenstadtlagen.
Insolvenzverfahren als Weg zur Sanierung
Der Fall Appelrath Cüpper zeigt, dass ein Insolvenzverfahren nicht das Ende eines Unternehmens darstellen muss. Ein Insolvenzverfahren ist ein Weg, ein Unternehmen zu sanieren. Hier wurde der Königsweg in der Insolvenz beschritten, der sogenannte Insolvenzplan. Der Vorteil eines Insolvenzplans ist, dass der Rechtsträger eines Unternehmens erhalten bleiben kann. Das ist immer dann wichtig, wenn Konzessionen oder andere Rechte, die an einen Rechtsträger gebunden sind, erhalten bleiben müssen.
Wie ein Insolvenzplan durchgeführt wird und ob Ihr Unternehmen unabhängig von einem solchen sanierungsfähig ist, erfahren Sie bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht. Dieser kann Ihnen insgesamt alle Sanierungswege aufzeigen und den für Ihr Unternehmen besten Weg aufzeigen und umsetzen. Die Kanzlei BRAUN berät Sie dazu gerne ausführlich.