Keine Pflicht in Deutschland, jedoch empfohlen!
Sehen und gesehen werden: Was auf dem roten Teppich gilt, gilt erst Recht im Straßenverkehr. Insbesondere, wenn die Witterungs- und Lichtverhältnisse in der Winterzeit auch tagsüber alles andere als optimal sind. Hier muss das Abblendlicht auch am Tag eingeschaltet werden. Wer es trotz schlechter Sicht nicht einschaltet, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Bei der Gefährdung anderer sind es sogar 25 Euro. Wird hierbei ein Unfall verursacht, so sind 35 Euro zu veranschlagen. Das sogenannte Tagfahrlicht ist hier leider nicht ausreichend.
Funktion des Tagfahrlichts
Dennoch erhöhen auch Tagfahrleuchten die Sicherheit im Straßenverkehr, da sie die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer signifikant erhöhen. Das Tagfahrlicht dient der Beleuchtung eines Fahrzeugs bei guten Sichtbedingungen am Tage. Bei neueren Fahrzeugmodellen schaltet sich dieses automatisch mit der Zündung ein und schaltet sich ab, sobald die Hauptbeleuchtung, das Abblendlicht oder das Fernlicht aktiviert werden.
Regeln zum Tagfahrlicht in Deutschland
Anders als im europäischen Ausland ist die Benutzung des Tagfahrlichts in Deutschland keine Pflicht, wird jedoch allgemein empfohlen. Denn gute Sichtverhältnisse bedeuten nicht in jedem Fall eine gute Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer. Licht-, Tages- sowie Umgebungsverhältnisse lassen ein Fahrzeug oft nicht rechtzeitig erkennen. Die Tagfahrleuchten sollen diesem Mangel begegnen, Abhilfe schaffen und dadurch das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer leichter identifizierbar machen – auch am Tag.
Wer sich innerhalb Deutschlands mit seinem Fahrzeug bewegt, sollte zudem wissen, dass es gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 StVO nicht zulässig ist, allein das Standlicht bei der Fahrt eingeschaltet zu haben. Es darf auch nicht als Ersatz für das Tagfahrlicht eingesetzt werden und zusätzlich dazu muss das Abblendlicht eingeschaltet sein.
Regeln zum Tagfahrlicht in Europa
Eine von der EU in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Straßenverkehrssicherheitsforschung in den Niederlanden kam zu dem Ergebnis, dass die Unfallzahlen sich um 5 bis 15 % verringern könnten, wenn das Tagfahrlicht regelmäßig von allen Autofahrern genutzt würde. Das entspräche etwa 5.000 Verkehrstoten weniger in Europa. Dieses Ergebnis wird jedoch kontrovers diskutiert, denn Österreich schaffte zuletzt die Pflicht, auch am Tag mit Licht zu fahren, ab. Das war im Jahr 2008, da die Pkw-Unfälle sich im Jahr der Einführung der Pflicht erhöht hatten.
Dennoch sollten Autofahrer die Regeln zum Tagfahrlicht kennen, wenn sie das europäische Ausland mit ihrem Pkw besuchen. Denn im Nachbarland Dänemark beträgt das Bußgeld bei Verstoß 500 Kronen, was rund 67 Euro entspricht. Auch in der Schweiz gilt eine Lichtpflicht – wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 40 Franken (rund 37 Euro) rechnen. In Norwegen werden sogar umgerechnet 190 Euro fällig. Auch Tschechien, die Slowakei und weitere EU-Länder verlangen, tagsüber mit Licht zu fahren.
Fazit
Ob nun in Deutschland oder im europäischen Ausland: Stets sollte der Gedanke an die eigene sowie die Sicherheit wird Fahrt unverzüglich beenden.
Diesen Umstand nahm das Gericht als Begründung zur Erhebung des Fahrlässigkeitsvorwurfs gegen den Fahrer der anderen Verkehrsteilnehmer im Rahmen der gegeben Umstände in Betracht gezogen werden. So appelliert die Empfehlung, das Tagfahrlicht zu nutzen, wie dies in Deutschland der Fall ist, an das Pflichtgefühl manch eines Verkehrsteilnehmers. Haben Sie weitere Fragen zum Thema Verkehrsrecht? Wenden Sie sich an die Kanzlei Braun!
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