Digitalisierung Justiz

Einigung über Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht erzielt

Bereits am 29. März 2023 hat die Kommission einen Vorschlag zur Erweiterung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Modernisierung des Rechtsrahmens für Unternehmen in der EU. Die Entscheidung des Rates vom 14. Februar 2024, das Verhandlungsmandat anzunehmen, ebnet den Weg für weitere Diskussionen und Fortschritte.

Aktualisierung bestehender Richtlinie geplant

Der Vorschlag steht im Einklang mit verschiedenen EU-Initiativen, darunter der „Digitale Kompass 2030“, die „Digitalisierung der Justiz in der Europäischen Union“, die „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020“ und die „KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“. Diese Mitteilungen setzen klare Ziele für die Digitalisierung und Nachhaltigkeit in der EU und der Vorschlag zur Richtlinie wird dazu beitragen, sie zu erreichen.

Die geplante Richtlinie sieht auch die Aktualisierung und Ergänzung der bereits bestehenden Richtlinie zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht von 2019 vor. Damit sollen die Gesetzgebung und die Praxis auf den neuesten Stand gebracht werden, um den Anforderungen und Chancen einer zunehmend digitalen Geschäftswelt gerecht zu werden.

Endlich Einigung erzielt

Nun gibt es hierzu spannende Neuigkeiten aus dem Europäischen Parlament und dem Rat: Eine vorläufige Einigung wurde erzielt, um digitale Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht zu erweitern und zu optimieren. Diese neuen Vorschriften sollen nicht nur Gesellschaftsdaten leichter zugänglich machen, sondern auch das Vertrauen und die Transparenz in Unternehmen in allen Mitgliedstaaten stärken. Gleichzeitig wird angestrebt, besser vernetzte öffentliche Verwaltungen zu schaffen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und andere Interessengruppen in grenzüberschreitenden Situationen zu reduzieren.

Vorschlag birgt viele Vorteile für Unternehmen

Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Gesellschaftsdaten in Unternehmensregistern korrekt, verlässlich und aktuell sind. Dies wird durch das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) erreicht, dass mehr Informationen über Unternehmen auf EU-Ebene öffentlich zugänglich macht. Des Weiteren soll der Verwaltungsaufwand für Unternehmen in grenzüberschreitenden Situationen verringert werden.

  • Beispielsweise sollen Formalitäten wie die Beglaubigung von Gesellschaftsdokumenten durch eine gemeinsame Standardvorlage, die digitale EU-Vollmacht, vereinfacht werden.
  • Außerdem wird die einmalige Erfassung bei der Gründung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat gefördert.
  • Zusätzlich wird eine mehrsprachige EU-Gesellschaftsbescheinigung eingeführt, die in grenzüberschreitenden Situationen verwendet werden kann.

Verwaltungsaufwand soll verringert werden

Die vorläufige Einigung zwischen dem Rat und dem Parlament unterstützt die Hauptziele des Vorschlags und bringt gleichzeitig einige Verbesserungen zur Vereinfachung bestimmter Verfahren und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und nationale Behörden mit sich.

Eine wichtige Neuerung ist die Einbeziehung des Zwecks der Gesellschaft mittels NACE-Codes in die EU-Gesellschaftsbescheinigung. Dabei wird berücksichtigt, ob das nationale Recht die Verwendung dieser Codes zulässt und der Zweck der Gesellschaft im nationalen Register eingetragen ist.

Des Weiteren werden in der vorläufigen Einigung klare Richtlinien für die digitale EU-Vollmacht festgelegt, um Formalitäten wie Apostillen oder Übersetzungen in grenzüberschreitenden Verfahren zu verringern. Die Einigung ermöglicht außerdem die Offenlegung von Informationen über Kommanditisten über das BRIS-System, sofern diese Informationen in den nationalen Registern öffentlich zugänglich sind.

Um den Zugang zu EU-Gesellschaftsbescheinigungen zu erleichtern, können bestimmte Arten von Gesellschaften diese kostenlos in elektronischer Form erhalten. Immerhin darf dies nicht zu einer finanziellen Belastung für das nationale Register führen. Zum Abschluss wird eine Revisionsklausel eingeführt, um zu prüfen, ob Genossenschaften in Zukunft in die Richtlinie zum Gesellschaftsrecht aufgenommen werden sollten.

Die vorläufige Einigung muss allerdings noch von beiden Seiten gebilligt und förmlich angenommen werden. Es bleibt also spannend, zu beobachten, wie sich das Prozedere weiterentwickeln wird.