alter mitarbeiter im büro

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Warum in Russland die Chancen auf dem Arbeitsmarkt ab 40 drastisch schwinden

Beklagte Goethe in seinem Vorspiel zum Faust noch den Verlust seiner Jugend, so betrachtete der römische Philosoph Seneca, dass gerade im Alter der größte Genuss liege. Etwas pragmatischer sieht die Situation auf dem Arbeitsmarkt aus, jedoch nach Ländern unterschiedlich.

Die Lage auf dem russischen Arbeitsmarkt

So werden auf dem russischen Arbeitsmarkt überwiegend Fach- und Führungskräfte bis 40 Jahre gesucht. So liest man auf dem Rekrutierungsportal Superjob.ru Folgendes: „Gesucht: Generaldirektor – bis 40 Jahre; Leiter der Verkaufsabteilung – bis 35 Jahre; Office-Manager – bis 30 Jahre…“ Ganze 54 % der Stellenangebote enthalten Einschränkungen zum Bewerbungsalter. Bei Rabota.ru, einem weiteren Jobportal, sogar in 75 % der Fälle.

Antidiskriminierungsgesetz

Wenngleich hierzulande sicherlich auch nach dem Alter entschieden wird, dann doch hinter vorgehaltener Hand – alles andere würde dem Antidiskriminierungsgesetz entgegenlaufen. Denn Stellenausschreibungen müssen inhaltlich so verfasst sein, dass sich alle objektiv geeigneten Bewerber und Bewerberinnen angesprochen fühlen, dies ergibt sich aus den §§ 7 Abs.1; 11 AGG. 

Werden indes in einer Stellenausschreibung ältere oder jüngere Menschen ausgeschlossen, so wird in diesem Falle gegen das Verbot der nicht diskriminierenden Ausschreibung verstoßen. Dies wäre in dem Beispiel des russischen Jobportals definitiv der Fall, wäre eine Stellenanzeige identischen Inhaltes so in Deutschland publiziert worden.Hier würde gegen das Verbot der nicht diskriminierenden Ausschreibung nach § 7 Abs.1 AGG, § 11 AGG verstoßen. Potenzieller Bewerber und Bewerberinnen, die durch dieses Raster fielen, hätten einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 AGG.

Warum sucht Russland junge Führungskräfte?

Hingegen ist Art von Anzeigen in russischen Jobportalen überwiegend anzutreffen. Mehrere akademischen Abschlüsse und Berufs- sowie die notwendige Lebenserfahrung, die mit älteren Kandidatinnen und Kandidaten mit in das Unternehmen kämen, spielen keine ausschlaggebende Rolle.

Die Gründe für derartiges Vorgehen sind vielschichtig. Auf der einen Seite hört man Vorwürfe, dass die jungen Führungskräfte zu unreif seien und sich unter Umständen auch von den älteren Bewerberinnen und Bewerbern bedroht fühlen würden. Auf der anderen Seite wird die Kritik laut, die ältere Generation verfüge nicht über das richtige Know-how, um in einem modernen Unternehmen zum Einsatz zu kommen. 

Daher liegt die stillschweigende Altersgrenze für beispielsweise Finanzfachleute auf der mittleren Ebene bei rund 35–38 Jahren. Man geht davon aus, dass bei Kandidatinnen und Kandidaten, die mit 40 noch immer keine solche Stelle erlangt haben, irgendetwas nicht stimmt, und diese entweder nicht ausreichend ambitioniert seien oder sich auf dem Arbeitsmarkt nicht professionell genug positionierten und präsentierten.Berufserfahrung spielt damit auch keine Rolle. So steht der russische Arbeitsmarkt allerdings in einem sehr starken Kontrast zu Ländern wie Deutschland und Japan, wo ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eher bevorzugt werden.

Deutschland im internationalen Vergleich

Schlussendlich werden Bewerberinnen und Bewerber trotz ihrer hohen fachlichen Qualifikationen spätestens ab dem 40. Lebensjahr massiv aus dem Arbeitsmarkt ausgesiebt und, wenn man so will, durch nachströmende jüngere Generationen ausgetauscht. Wie lange dieses Konzept erfolgreich sein wird, kann nur die Zeit zeigen. Allerdings darf man bei dem Zirkelschluss nicht außer Acht lassen, dass jede erwerbslose Person nicht nur verschenktes Potenzial darstellt, sondern ebenfalls den Staat wirtschaftliche Ressourcen kostet – die wiederum von den Jüngeren durch ihre Arbeitsleistung aufgebracht werden müssen.

Dieses Beispiel zeigt, dass Deutschland ein starkes Arbeitsrecht hat, das die Arbeitnehmerinteressen in großem Maße berücksichtigt. Dies im Übrigen nicht nur im Vergleich zu Russland, sondern auch im internationalen Vergleich. Natürlich gehört dazu nicht nur der Schutz bei den Stellenanzeigen, sondern auch der bei den Mitbestimmungen in den Betrieben oder der bei Kündigungen.

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