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Kompetente Beratung zum Insolvenzrecht in Bonn

Wirtschaftet ein Betrieb oder eine Privatperson nicht erfolgreich, so muss, oftmals nach einem erfolglosen Sanierungsversuch, Insolvenz beantragt werden. Auf diese Fälle hat sich der Rechtsanwalt Braun aus Bonn als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisiert und berät seine Mandanten in seiner Kanzlei umfassend zum Thema Insolvenzverfahren.

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Welche Fälle behandelt das Insolvenzrecht?

Das Insolvenzrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts und beschäftigt sich mit den Ansprüchen des Gläubigers bei Insolvenz des Schuldners. Unter dem Begriff Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners verstanden. Dieser Schuldner kann sowohl ein Unternehmen als auch eine natürliche Person sein. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners, so wird ein Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgericht eingeleitet. Im Zuge dessen bestimmt dieses einen Insolvenzverwalter, welcher in seiner Tätigkeit die Insolvenzmasse verwaltet und unter den Geldgebern aufteilt.

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Rechtsanwalt Sebastian Braun

Ihr Ansprechpartner für Insolvenzrecht in Bonn

Rechtsanwalt Sebastian Braun
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Telefon: (0)6151 629138-0

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Regelungen und Ziele bei Insolvenz

Festgeschrieben ist das Insolvenzrecht in der Insolvenzordnung. Ergänzend werden, je nach den genauen Umständen des Verfahrens, einschlägige Normen aus anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Handelsrecht oder dem Gesellschaftsrecht, hinzugezogen. Gemäß §1 InsO ist das Ziel des Insolvenzverfahrens die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung der Vermögensmasse. Das heißt konkret, dass jeder Geldgeber durch das Verfahren einen Anteil der Insolvenzmasse erhalten soll.

Damit einzelne Kreditgeber das verbliebene Vermögen des Schuldners nicht durch eigenständige Vollstreckung verwerten, untersagt die Regelung des Verfahrens ein solches Verhalten ausdrücklich. Ferner bietet das Verfahren dem Schuldner die Möglichkeit zum wirtschaftlichen Neuanfang. Dies kann bei einer natürlichen Person durch eine Restschuldbefreiung ermöglicht werden, welche sie nach einer Verfahrensbeendigung von ausstehenden Verbindlichkeiten befreit. Handelt es sich bei dem Insolventen um ein Unternehmen, so äußert sich der Neuanfang in einer umfassenden Sanierung.

Neben dem Regelinsolvenzverfahren sieht die Insolvenzordnung weitere Verfahrensarten für spezielle Fälle vor:

  • Insolvenzplanverfahren
  • Eigenverwaltung
  • Nachlassinsolvenzverfahren
  • Gütergemeinschaftsinsolvenzverfahren

Da das Insolvenzrecht oft komplizierte Sachlagen mit sich bringt, empfiehlt sich eine Beratung bei der Kanzlei BRAUN in Bonn.

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So kann ein Rechtsanwalt bei einem Verfahren in Bonn helfen

Im Fall einer Insolvenz ist der Betroffene nicht dazu verpflichtet, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Es ist ihm jedoch sehr zu empfehlen, da das strategisch kluge Handeln bei drohender Zahlungsunfähigkeit von äußerster Wichtigkeit ist. Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Braun aus Bonn kann zum Beispiel einen Vergleich mit den Kreditoren anstreben, welcher als Vertrag den Konflikt mit den Geldgebern durch gegenseitiges Aufeinanderzukommen beseitigt. Die richtige Strategie kann in jedem Fall sehr unterschiedlich sein, daher ist der Kanzlei BRAUN in Bonn eine individuelle, kompetente Beratung besonders wichtig. So kann zusammen mit dem Mandanten die optimale Lösungsstrategie erarbeitet werden.