Königsstatue am Rathaus in Duisburg

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Kennen Sie den König von Deutschland, gemeint sind hier auszugsweise nicht die Wittelsbacher, die Bayern regierten oder die Preußen, nein vielmehr geht es hier um den selbsternannten König von Deutschland Peter Fitzek, nicht zu verwechseln mit Sebastian Fitzek, dem Autor von Kriminalromanen, obwohl die Geschichte selbst um den „König“ durchaus Stoff für lyrische Ergüsse hergibt.

Der besagte Souverän des Scheinstaates „Königreich Deutschland“, ist ein 54-jähriger Geschäftsmann aus Halle, der wiederum vom Verfassungsschutz der sogenannten Reichsbürgerbewegung zugerechnet wird. Da dieser die Gesetze und die Verfassung der BRD ablehnt, gab er im September 2012 seinen amtlichen Führerschein unter Vorbehalt ab, dass er ausdrücklich nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichte, stattdessen stellte er sich selbst einen Führerschein des „ Königreichs Deutschland“ aus und ist der festen Überzeugung, dass dieser anerkannt werden müsse. Dies sahen die Vertreter der Rechtsprechung in der Vergangenheit jedoch anders. Bereits 2013 wurde Fitzek vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie 31 Eintragungen im Fahreignungsregister zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt. Im Februar 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Einen Monat später erging für ein ähnliches Vergehen ein Urteil des Amtsgerichts Hof – fünf Monate Haft – und bereits einen Monat darauf wiederum wurde der Geschäftsmann aus dem gleichen Grund vom Amtsgericht Dessau verurteilt. Das Urteil des Gerichts damals lautete –Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Im März des Jahres 2017 dann, wurde der „König“, dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen sowie zwei Fällen von Beleidigung vom Amtsgericht Wittenberg zu einer Gesamtfreiheitstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Im Berufungsverfahren am Montag den, 04.11.2019 vor dem Landgericht Dessau-Roßlau forderte Fitzek, dass nicht nur sein Führerschein, sondern auch das von ihm ausgerufene Königreich Deutschland anerkannt werde. Dennoch wird der Führerschein eines Fantasiestaates wohl nicht anerkannt werden, genauso wenig wie der „Staat“ selbst. Indes haben sich schon in der Vergangenheit Gerichte ausführlich mit dem Geschäftsmann aus Halle beschäftigt. Akzeptiert hat er das Urteil jedoch nie. Dabei ging es um ein unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften, Untreue sowie weitere Verstöße gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Dabei ist er nicht der Einzige, der eine Monarchie ausgerufen hat. Als ein weiteres Beispiel dient hier das Fürstentum Sealand eine Mikronation auf der ehemaligen britischen Maunsell-Seefestung HM Fort Roughs, knapp zehn Kilometer vor der Küste von Suffolk. Die Festung wurde am 2. September 1967 durch Paddy Roy Bates, einen Ex-Major der British Army, als neuer und eigenständiger Staat proklamiert, nachdem er unmittelbar zuvor die vom Militär verlassene Plattform besetzt hatte. Allen sogenannten nicht offiziell anerkannten Mikronationen gemein ist, jedoch, dass die von diesen „Staaten“ verliehenen Adelsbezeichnungen oder vergebenen Pässe oder sonstigen Dokumente nicht im öffentlichen Rechtsverkehr anerkannt werden und sich der Erwerber und Benutzer im schlimmsten Fall Gefahr läuft, sich u.a. der Urkundenfälschung oder gar Amtsanmaßung strafbar zu machen.

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