Gesellschaftliche Wahlverwandtschaften – Warum familiäre Entfremdung noch keinen Missbrauchsverdacht nach § 51a GmbHG begründet
Bei Goethe genügt das Hinzutreten zweier Menschen, um eine scheinbar geordnete Verbindung aus dem Gleichgewicht zu bringen. In den „Wahlverwandtschaften“ folgen Gefühle einer eigenen Chemie: Alte Bindungen lösen sich, neue entstehen, VernunftRead More…









