„Wie eine GmbH „Hülle“ wieder zum Leben erweckt wird
Die wirtschaftliche Neugründung bildet einen Schlüsselfaktor, wenn es darum geht, ein Unternehmen neu zu beleben oder wieder in Schwung zu bringen. In Deutschland müssen Unternehmen bei solchen Gründungen oder Reaktivierungen bestimmte Details offenlegen, insbesondere in Bezug auf das Stammkapital. Alle Geschäftsführer sind verpflichtet zu bestätigen, dass das erforderliche Kapital korrekt aufgebracht wurde – eine Regelung, die sowohl bei herkömmlichen Neugründungen als auch bei wirtschaftlichen Neugründungen im Rahmen von Fusionen und Übernahmen (M&A) greift. Eine wirtschaftliche Neugründung liegt dann vor, wenn eine zuvor ruhende Gesellschaft wieder zum Leben erweckt wird. Häufig kommen hierbei Vorrats- oder Mantelgesellschaften zum Einsatz. Vorratsgesellschaften sind bereits registrierte, jedoch inaktive Unternehmen, die bei Bedarf rasch aktiviert werden können. Mantelgesellschaften hingegen waren früher aktiv und werden nun erneut reaktiviert. Der große Vorteil? Man umgeht den oft langwierigen Prozess einer vollständigen Neugründung und kann in kürzester Zeit operativ tätig werden.
Pflichten bei einer wirtschaftlichen Neugründung
Bei solchen Reaktivierungen werden meist grundlegende Änderungen vorgenommen, wie Anpassungen im Unternehmenszweck, beim Sitz oder in der Geschäftsführung. Solche Maßnahmen sind klare Anzeichen für eine wirtschaftliche Neugründung. Hierbei ist es wichtig, diese von einer Sanierung zu unterscheiden, bei der ein Unternehmen aktiv bleibt, jedoch umstrukturiert wird. Eine wirtschaftliche Neugründung bringt für neue Eigentümer und die Geschäftsführung besondere Pflichten mit sich. Es muss gegenüber dem Registergericht nachgewiesen werden, dass das notwendige Stammkapital vollständig vorhanden ist. Das Gericht prüft dann, ob alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Werden diese Offenlegungspflichten vernachlässigt, kann die Eintragung ins Handelsregister abgelehnt werden – was den Neustart erheblich verzögern könnte.
OLG Düsseldorf: Die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Neugründung
Ein vor dem Oberlandesgericht OLG Düsseldorf mit dem Beschluss vom 22.03.2024 und zum Aktenzeichen 3 Wx 24/24 verhandelter Fall zeigt die Relevanz der korrekten Abwicklung einer wirtschaftlichen Neugründung anschaulich auf. Der Kläger hatte eine GmbH übernommen, die zuvor keine operativen Geschäfte mehr betrieben hatte. Im Rahmen dieser Übernahme beschloss er als neuer Geschäftsführer verschiedene Satzungsänderungen und reichte diese zur Eintragung ins Handelsregister ein. Das Registergericht wies die Eintragung jedoch zurück, da es die Übernahme als wirtschaftliche Neugründung wertete.
Nach Ansicht des Gerichts war entscheidend, ob die GmbH im Moment der Übernahme noch aktiv war oder ihre Geschäftstätigkeit bereits eingestellt hatte. Da die Gesellschaft keine unternehmerischen Aktivitäten mehr verfolgte und die Satzungsänderungen wesentliche Elemente wie den Unternehmensgegenstand und die Geschäftsführung betrafen, sah das Gericht hierin eindeutige Hinweise auf eine Mantelverwendung und somit eine wirtschaftliche Neugründung.
Der Kläger hatte jedoch die erforderlichen Nachweise über die Aufbringung des Stammkapitals nicht ordnungsgemäß vorgelegt. Zwar reichte er eine nachträgliche Erklärung ein, diese war jedoch unvollständig und enthielt falsche Angaben über den Zeitpunkt und die Höhe des Stammkapitals. Das Registergericht zweifelte auch an der Richtigkeit der Erklärung, da andere eingereichte Dokumente darauf hindeuteten, dass das Stammkapital möglicherweise bereits verbraucht war.
Rechtliche Anforderungen bei der Neugründung
Aufgrund dieser Unstimmigkeiten wies das Registergericht den Eintragungsantrag zurück, was letztlich zur Ablehnung der Satzungsänderungen führte.
Die wirtschaftliche Neugründung ist ein komplexer Vorgang, der rechtlich klare Anforderungen mit sich bringt. Besonders im Bereich von Unternehmensübernahmen oder der Reaktivierung von inaktiven Gesellschaften ist Vorsicht geboten. Geschäftsführer und Eigentümer sollten sicherstellen, dass sie sämtliche rechtlichen Pflichten einhalten, insbesondere die ordnungsgemäße Aufbringung des Stammkapitals. Andernfalls riskieren sie, dass das Registergericht die Eintragung verweigert und somit den gesamten Prozess verzögert oder sogar scheitern lässt.
Risiken und Vorteile der Übernahme einer Mantelgesellschaft
Der Vorteil einer Mantelgesellschaft liegt in der langjährigen Existenz, was eine Bonitätsprüfung erlaubt und den Hauptgrund der Übernahme einer Mantelgesellschaft darstellt. Hierbei ist aber zu beachten, dass dies mit dem Eingehen von erheblichen Risiken einhergeht. Neben den oben beschriebenen registergerichtlichen Problemen bestehen bei der Übernahmen einer Mantelgesellschaft nämlich noch viel weitreichendere Risiken. So weiß man in einer Mantelgesellschaft nie, was diese „in ihrem früheren Leben“ getan hatte. Mit anderen Worten: Man weiß nicht, ob Haftungs-, Steuer- oder Schuldenprobleme in dieser Mantelgesellschaft vorhanden sind. Diese übernimmt man zusammen mit den Gesellschaftsanteilen mit.
Daher sollte man vor der Übernahme einer Mantelgesellschaft gründlich prüfen, ob diese tatsächlich nur noch aus einem unbelasteten Mantel besteht. Auch bei einer Mantelgesellschaft bedarf es demnach einer due diligence, wenn auch in einer sehr abgespeckten Variante, denn anders als beim Kleiderkauf, kann man einen Gesellschaftsmantel, der einem nicht gefällt, nicht einfach zurückgeben. Die Haftung, die man übernommen hat, bleibt selbst bei einer Weitergabe des Mantels bestehen.
Wenn auch Sie Fragen oder Anliegen zum Thema Gesellschaftszweck haben, können Sie sich jederzeit einen Anwalt für Gesellschaftsrecht zur Rate ziehen.