Und erhöht das Bußgeld für Rotsünder
Am 6. September 2019 ereignete sich in Berlin ein Horror-Unfall, bei dem vier Fußgänger das Leben verloren. Eine Frau (64), ihr Enkel (3), ein Brite (29) und ein Spanier (28). Bedingt durch einen epileptischen Anfall des SUV-Fahrers scherte das Fahrzeug vor der Ampel Ecke Invaliden-/Ackerstraße in Berlin-Mitte aus und raste rund 80 Meter ungebremst mit rund 102 bis 106 km/h in einen Poller und einen Ampelmast.
Forderungen der Politik
Daraufhin werden vielerorts von Politik und Verbänden die Forderungen laut, schwere Geländewagen aus den Innenstädten zu verbannen. „Solche panzerähnlichen Autos gehören nicht in die Stadt. Es sind Klimakiller, auch ohne Unfall bedrohlich, jeder Fahrfehler wird zur Lebensgefahr für Unschuldige“, gibt damals der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), zu bedenken.
So entschied das Gericht zu SUVs
Auch die Richter am Amtsgericht Frankfurt haben die von der Größe der SUV-Fahrzeugen ausgehende Gefahr in ihrer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung zu dem Aktenzeichen 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22 vom 3. Juni 2022 herangezogen, um ein höheres Bußgeld für Rotsünder argumentativ zu untermauern.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Fall zugrunde. Ein Mann war mit seinem SUV der Marke BMW am Mittag des 05.11.2021 während einer Rotphase geblitzt worden. Die Rotphase dauerte zu diesem Zeitpunkt 1,1 Sekunden an. Vor der benannten Rotphase lag laut dem Urteil eine Gelbphase von exakt drei Sekunden. Der SUV-Fahrer missachtete diese aus Unachtsamkeit.
Urteilsbegründung
Die Richter stellten fest, dass wegen der größeren abstrakten Gefährdung durch das geführte Fahrzeug der Rotlichtverstoß sich gravierender als der Normalfall darstelle. Im Tenor des Urteils heißt es dazu:
„Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein sogenanntes Sport Utility Vehicle (kurz SUV), das von seiner Bauart dadurch von normalen Kraftfahrzeugen in der Art abweicht, dass es über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt und das Erscheinungsbild an einen Geländewagen angelehnt ist. Aufgrund der kastenförmigen Bauweise und den höher angeordneten Frontstrukturelementen stellt dieses Fahrzeug im Falle eines Unfalls eine größere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar.“
Der Fall weise aufgrund der vorgebrachten Tatsachen eine Besonderheit auf, welche ihn von gewöhnlichen Tatumständen unterscheide. Aufgrund dieser Tatsache habe das Gericht die Regelbuße entsprechend erhöht. Der Fahrer muss demnach 350 Euro bezahlen, statt der im Bußgeldkatalog aufgeführten Regelstrafe von 200 Euro. Zudem wurde über den Fahrer ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das Gericht hob die Geldbuße aber auch an, da der Fahrer bereits mehrere Einträge im Fahreignungsregister aufweise. Unter anderem sei er außerorts zu schnell gefahren und habe darüber hinaus sich während einer Fahrt mit seinem Handy beschäftigt.
Die Definition, welche Fahrzeuge nun als SUV gelten, stellte das Gericht in seiner Entscheidung nicht eindeutig fest. Lediglich, dass sich diese in ihrer Bauart dadurch von anderen Fahrzeugen unterscheide, indem das Erscheinungsbild an einen Geländewagen angelehnt sei.
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