Scheibenwischerverwarnung wegen Parkverstoßes stellt keine Anhörung des Fahrzeughalters dar
Sogenannte „Knöllchen“ werden gerne und oft in Innenstädten mit knappen Parkplätzen, aber auch nicht nur da, ausgeteilt. Im Ranking auf der Beliebtheitsskala der Betroffenen dürften diese, etwas überspitzt formuliert, mit der einer Wurzelbehandlung beim Zahnarzt rangieren. Die Verweigerungshaltung gegenüber der Zahlung an sich und der Maßnahme als solche ist enorm, sodass sich manch einer natürlich fragt, ob er denn überhaupt bezahlen muss, wenn der Kostenbescheid dann mit der Zahlungsaufforderung ins Haus geschickt wird.
Muss ein Knöllchen immer bezahlt werden?
Einen solchen, die obige Frage betreffenden Fall, hatte das Amtsgericht Straubing mit seinem Beschluss vom 23.08.2021 zu dem Aktenzeichen 9 OWi 441/21 nachzugehen und eine adäquate rechtliche Lösung zu finden. Dieser vorangegangen war der nachfolgende Sachverhalt.
Fallbeispiel
Im März 2021 wurde an einem Fahrzeug wegen eines Parkverstoßes eine sogenannte Scheibenwischerverwarnung angebracht. In Nachgang erging gegen die Halterin des Fahrzeugs, eine Firma, ein Kostenbescheid. Dagegen erhob die Halterin Klage und bekam vom Amtsgericht Straubing Recht zugesprochen. Der Kostenbescheid sei nach der Ansicht des Gerichts rechtswidrig, da eine Anhörung beziehungsweise Halterbefragung nicht erfolgt sei.
Eine Anhörung des Halters sei nicht in der Scheibenwischerverwarnung zu sehen. Es sei nicht ausreichend gewährleistet, dass die Verwarnung zur Kenntnis des Halters gelangt. Dieser habe nicht immer die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Für den Fahrer wiederum sei nicht zu überblicken oder einsehbar, wer als Halter des Fahrzeugs zu benachrichtigen ist.
Selbst bei Erhalt der Scheibenwischerverwarnung müsse der Halter nach Auffassung des Amtsgerichts nicht davon ausgehen, dass die Verwarnung zugleich als Aufforderung zu verstehen ist, den wahren Fahrer zu benennen. Es sei für einen rechtsunkundigen Laien nicht zweifelsfrei zu erkennen, dass zugleich eine Anhörungsmöglichkeit besteht. Des einen Freud ist des anderen Leid, so ging die Stadt leer aus und die Klägerin weitgehend schmerzfrei aus der „Behandlung“ heraus.
Was tun, wenn man ein Knöllchen bekommt?
Im Grunde ist jeder Fahrzughalter dazu angehalten, den Verwarnungsgeldbescheid auf seine Rechtmäßigkeit hin zu prüfen oder im Zweifelsfall prüfen zu lassen, um nicht unnötig Geld zahlen zu müssen. Dies gilt insbesondere bei privat mit der Parksituation vor Ort beauftragten Unternehmen.
Verstärkte Kontrollen durch Corona
Die Behörden dürften auch in der Corona-Pandemie schärfer kontrollieren, denn durch diese ist, wie am Beispiel der Stadt Frankfurt am Main ersichtlich, die Anzahl der Einnahmen aus Bußgeldbescheiden kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2020 kamen nach Angaben der städtischen Verkehrspolizei Frankfurt am Main rund 9,7 Millionen Euro zusammen. Im Jahr davor waren es noch rund 13 Millionen Euro, die zugunsten der Stadt eingenommen werden konnte.
Als Ursache für diese Entwicklung nannte der Leiter der Verkehrspolizei Rainer Michaelis den Lockdown-bedingten Rückgang des Verkehrs zum damaligen Zeitpunkt. Angesichts dieser Entwicklungen ist also mit einer vermehrten Kontrolle durch das Ordnungsamt in den Innenstädten zu rechnen.
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