Viele Unternehmen tun sich in der heutigen Wirtschaft schwer, dauerhaft gleichbleibende Erfolge zu erzielen. In den Zeiten von Digitalisierung und wankelmütigen Märkten gehören Krisen vielmehr zum regulären Lebenszyklus. Verspätete oder fehlgeleitete Reaktionen der Führung auf eine solche Unternehmenskrise sind dabei keine Seltenheit und können schwerwiegende Folgen haben. Die spezialisierte Kanzlei BRAUN ist Ihr idealer Ansprechpartner zur Bewältigung der Herausforderung. Hier erhalten Sie umfassende Leistungen für die Sanierungsberatung in Deutschland.

Sanierungskonzept

Erarbeitung eines Konzepts

Zu Beginn der Sanierung wird ein umfassendes, individuelles Sanierungskonzept entwickelt. Dieses ist der Fahrplan, der Ihr Unternehmen aus der Krise führen soll. Zunächst wird eine Prüfung der Sanierungsfähigkeit vorgenommen und ein Gutachten erarbeitet.

Erstellung einer Bankstrategie

Erstellung einer Bankstrategie

Während der Unternehmenssanierung ist eines der wichtigsten Ziele, dass die Firma liquide bleibt. Daher gehört zum Sanierungsplan immer auch eine detaillierte Bankstrategie, die die Liquidität Ihres Unternehmens gewährleisten soll.

Re- und Neufinanzierung

Re- und Neufinanzierung

Um die aktuelle Liquidität sowie die zukünftige Finanzkraft des Betriebs zu gewährleisten, können verschiedene Strategien der Finanzierung (Re- bzw. Neu-) zum Einsatz kommen. Durch die Restrukturierung der Kapitalstruktur erhält das Unternehmen eine sichere Basis.

Personalberatung

Personalberatung

Das Personal ist eine wichtige Stellschraube im Rahmen der Sanierung. So kann die Freistellung einzelner Mitarbeiter wichtige Impulse verleihen. Die Kanzlei BRAUN berät Sie in Fragen der Personalplanung und auch zum damit verbundenen Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Sebastian Braun

Ihr Ansprechpartner für Sanierungsberatung

Rechtsanwalt Sebastian Braun
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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Warum ist die professionelle Sanierungsberatung sinnvoll?

IReagieren Sie als Inhaber nicht schnell genug auf eine gerade erst begonnene Entwicklung, können die Folgen erheblich sein. Doch mit einer professionellen Herangehensweise kann eine Krise sogar zur Chance für Ihr Unternehmen werden, aus der Sie gestärkt hervorgehen. Damit Sie zügig und angemessen auf negative Trends reagieren können, ist die Kanzlei BRAUN Ihr professioneller Ansprechpartner mit umfassenden Leistungen.

Von der Erstellung eines passgenauen Sanierungskonzepts über die Restrukturierung bis hin zu Fragen des Insolvenzrechts: Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und großen Expertise der Kanzlei. Kontaktieren Sie die Experten noch heute und erhalten Sie eine auf Ihr Unternehmen optimal zugeschnittene Beratung in ganz Deutschland. So schreiben Sie bald wieder schwarze Zahlen.

Die Maßnahmen der Sanierungsberatung

Am Anfang der Sanierungsberatung muss ein detailliertes Sanierungskonzept erarbeitet werden. Dieses ist quasi der Fahrplan für Ihre Firma aus der Unternehmenskrise. Zuallererst wird die Sanierungsfähigkeit geprüft und ein Gutachten erstellt. Erst danach beginnt die eigentliche Sanierung.

Da eine Krise meist dadurch gekennzeichnet ist, dass die Liquidität des Unternehmens gefährdet wird, heißt es nun, die Erhaltung der Finanzkraft zu sichern, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können. Teil dieses Sanierungsplans ist daher eine Bankstrategie, die die Liquidität Ihres Unternehmens gewährleisten soll. Darauf baut auch die Strategie zur Finanzierung Ihres Unternehmens auf.

Im Rahmen der Liquiditätssicherung muss auch das Personal betrachtet werden. So kann die Freistellung einzelner Mitarbeiter eventuell das Unternehmen retten und der Sanierung wichtige Impulse verleihen. Bei allen Fragen der Personalplanung und auch des damit zusammenhängenden Arbeitsrechts berät Sie die Kanzlei BRAUN professionell.

Selbstverständlich behalten die Experten der Kanzlei das Insolvenzrecht stets mit im Auge. Doch mit einem soliden Sanierungskonzept als Basis und den darauf aufbauenden Maßnahmen hat Ihr Unternehmen sehr gute Chancen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. So kann sie als Anlass genommen werden, Prozesse im Unternehmen zu ändern und dieses damit auf eine ganz neue Basis zu heben.

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FAQ Sanierungsberatung

Ein Sanierungskonzept beginnt mit einer gründlichen Analyse von Ertragslage, Liquidität, Marktposition und Krisenursachen des Unternehmens. Darauf folgt ein klares Zielbild, wie das Unternehmen künftig strategisch ausgerichtet, organisiert und finanziert sein soll. Anschließend entsteht ein konkreter Maßnahmenplan mit Schritten zur Kostensenkung, Umsatzsteigerung, Portfolioanpassung und Sicherung der Liquidität, ergänzt um Zuständigkeiten und Zeitplanung.

Eine integrierte Planung von Ertragslage, Finanzlage und Vermögenslage über mehrere Jahre zeigt, ab wann wieder stabile Ergebnisse zu erwarten sind. Häufig orientiert sich ein solches Konzept an den Vorgaben des IDW S6 (Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer für die Erstellung von Sanierungsgutachten) und schafft so eine nachvollziehbare Grundlage für Banken, Gesellschafter, Gesellschafterinnen und weitere Beteiligte.

Eine durchdachte Bankstrategie stärkt die Liquidität, weil sie den Finanzierungsrahmen des Unternehmens planbar, flexibel und verlässlich gestaltet. Dazu gehören abgestimmte Kreditlinien wie Kontokorrentkredite, Investitionskredite und Avalkredite, die das Unternehmen je nach Bedarf abrufen kann und mit denen sich kurzfristige Engpässe überbrücken lassen.

Eine laufende Liquiditätsplanung und regelmäßige Berichte an die Bank machen früh sichtbar, wann zusätzlicher Finanzierungsbedarf entsteht und welche Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen oder Laufzeitverlängerungen sinnvoll erscheinen. Banken arbeiten zudem mit Covenants und Kennzahlenvorgaben etwa zu Liquidität, Verschuldung und Eigenkapitalquote, die als Frühwarnsystem dienen. Zeichnen sich Risiken ab, können Unternehmen gemeinsam mit der Bank rechtzeitig Tilgungen anpassen, Kreditlinien umstrukturieren oder Sanierungskredite und Förderprogramme nutzen, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine geordnete Restrukturierung zu erreichen.

Re- und Neufinanzierung umfasst alle Maßnahmen, mit denen die Finanzierung eines kriselnden Unternehmens an das Sanierungskonzept angepasst wird.

Refinanzierung bedeutet vor allem, bestehende Kredite umzustrukturieren, also Laufzeiten zu verlängern, Tilgungen zu verringern, Zinsen neu zu verhandeln oder Kredite zusammenzufassen. Dazu gehört auch der Tausch von Forderungen in Eigenkapital im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps.

Eine Neufinanzierung steht hingegen für „frisches“ Kapital, etwa durch neue Bankkredite, Gesellschafterdarlehen, Beteiligungskapital, Mezzanine-Finanzierungen oder Instrumente wie Factoring.

Die Personalberatung analysiert im Sanierungsprozess zunächst die gesamte Personalstruktur sowie Personalkosten und Qualifikationen. Ziel ist es, ein Konzept zu entwickeln, wie Organisation, Stellenzuschnitte und Personaleinsatz künftig aussehen sollen. Dazu gehören auch Maßnahmen wie Personalabbau und Versetzungen, aber auch Qualifizierungen und neue Führungsstrukturen, damit das Unternehmen zugleich schlanker und leistungsfähiger wird.

Damit solche Maßnahmen rechtssicher ablaufen, ergänzt eine anwaltliche Beratung wie von der Kanzlei BRAUN die Personalstrategie um arbeitsrechtliche Gestaltung, die von Kündigungen über Interessenausgleich bis Sozialplan sowie Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaften reicht. Parallel beraten die Anwälte und Anwältinnen der Kanzlei zu gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Pflichten der Geschäftsleitung, zur Wahl des richtigen Restrukturierungsverfahrens und zur Gestaltung von Finanzierungsverträgen.

Eine Sanierungsberatung folgt einem klaren Ablauf, der das Unternehmen von der Analyse bis zur Umsetzung führt.

Zu den wichtigsten Schritten gehören:

  • Erstgespräch mit Mandatierung und Grobanalyse von Liquidität, Ertrag und rechtlichen Risiken
  • detaillierte IST-Analyse mit Jahresabschlüssen, Liquiditätsstatus, Markt- und Wettbewerbsbewertung inklusive Ursachenanalyse
  • Entwicklung eines integrierten Sanierungskonzepts mit strategischer Neuausrichtung, operativen Maßnahmen, Personalplanung, Kostenstruktur und Ertragszielen
  • Planung von Re- und Neufinanzierung sowie Verhandlungen mit Banken und Investoren sowie Investorinnen
  • Abstimmung des Konzepts mit Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Banken, Betriebsrat und gegebenenfalls Gerichten
  • Umsetzung der Maßnahmen plus ein kontinuierliches Monitoring von Liquidität, Kennzahlen und Meilensteinen