Wie Unfallkosten vor dem Fiskus zur Abgeltung gebracht werden können
Rund 11.733 Kilometer haben deutsche Autofahrer im Jahr 2019 im Durchschnitt an Fahrleistung erbracht, so ergab es eine Studie des Vergleichsportals „Check24“. Ob nun auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit, im Feierabendverkehr oder auf einer Dienstfahrt – es sind genügend Kilometer, auf denen auch immer etwas passieren kann, wie beispielsweise ein Verkehrsunfall. Dieser bildet oft genug nicht nur eine Gefährdung der eigenen Gesundheit, sondern auch der Finanzen, wenn es darum geht, die Schäden wieder zum Ausgleich zu bringen.
Im schlimmsten Fall bleibt man auf den Unfallkosten sitzen. Sofern man nicht entsprechend versichert ist, bedeutet es weitere finanzielle Belastungen für die Haushaltsfinanzen. Die gute Nachricht ist aber, dass Unfallkosten in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
- Der Unfall muss auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder auf einem Dienstweg geschehen sein.
- Der Steuerpflichtige muss die Unfallkosten tatsächlich selbst zum Ausgleich gebracht haben. Die aufgeführten Kosten dürfen nicht von einer Versicherung, einem Arbeitgeber oder einem anderen am Unfall Beteiligten erstattet worden sein.
Die genauen Regelungen
Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, so sind die Unfallkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar. Damit das Finanzamt jedoch die Autofahrt tatsächlich als Arbeitsweg anerkennt, muss sich der Betroffene zum Zeitpunkt des Unfallereignisses auch auf dem Weg zur Arbeit, dem Rückweg nach Hause oder einer Dienstfahrt befunden haben.
Umwege sind hierbei nur insoweit erlaubt als, als diese ebenfalls berufliche Gründe gehabt haben. Dies ist dann der Fall, wenn der Betroffene Mitglieder einer Fahrgemeinschaft, die wiederum einen beruflichen Anlass haben muss, abgeholt hat. Auch gilt dies, wenn der Betroffene seinen Partner zur Arbeit bringt oder von dieser wieder abholt. Tankstellenfahrten sowie Fahrten zum Kauf von Arbeitsmitteln sind auch gültig. Weiterhin gelten Fahrten zu Weiterbildungen und Vorstellungsgesprächen als ein Arbeitsweg vor dem Finanzamt und darüber hinaus Fahrten aufgrund einer doppelten Haushaltsführung.
Was kann nicht abgesetzt werden?
Sofern der Fahrer jedoch einen Umweg macht, um Einkäufe zu erledigen, so handelt es sich nicht mehr um einen Arbeitsweg, selbst dann nicht, wenn es sich bei den Einkäufen um Lebensmittelbesorgungen für die Frühstückspause handelt. Dann kann der Schaden nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.
Welche Kosten lassen sich im Detail absetzen?
Der Betroffene kann alle Kosten absetzen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind oder aber von einer anderen Stelle erstattet werden.
Autofahrer können indes mehr als nur die reinen Reparaturkosten beim Finanzamt geltend machen. Zu den Unfallkosten, die als berufliche Werbungskosten absetzbar sind, zählen –aber nicht abschließend folgende Aufwendungen:
- Reparaturkosten – grundsätzlich auch dann, wenn es sich nicht um das eigene, sondern um ein Leihfahrzeug handelt
- Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
- Aufwendungen für Leihwagen und Taxifahrten
- Fahrten zur Werkstatt, zur Rechtsberatung sowie zum Gericht
- Telefonkosten und Schriftverkehr
- notwendige Reparatur oder Neuanschaffung von Arbeitsmitteln
- Selbstbeteiligung bei einer Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
Wer den Unfall verursacht hat, ist für die Finanzbehörden irrelevant. Aus diesem Grund kann der Betroffene auch Schadensersatzleistungen an den Unfallgegner als Werbungskosten absetzen. Es gibt jedoch auch hier weitere Ausnahmen: Der Betroffene darf den Unfall weder mit Absicht noch unter Alkoholeinfluss verursacht haben.
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