Steigende Fälle von Kraftfahrstoffdiebstahl durch hohen Benzinpreis
„Ich will Spaß“, so lautet das bekannte Lied von Markus aus der Zeit der neuen Deutschen Welle. Spätestens, seitdem die Eskalation des russischen Krieges in der Ukraine und die dadurch verursachte Preiswelle die Energie und somit auch die Benzinpreise stark ansteigen ließ, dürfte vielen der Spaß an der Fahrt wohl vergangen sein.
Diesel ist aktuell sogar teurer als Benzin: Bundesweit kostete ein Liter Super E10 laut ADAC Ende Februar im Durchschnitt 1,965 Euro, Diesel war sogar noch zwei Cent teurer als Super und stieg auf 1,984 Euro. Nur 2 Wochen später stiegen die Preise schon so sehr an, dass die Verbraucher von den „damaligen günstigen Preisen“ träumten.
Angesichts dieser Lage gibt es eine Gruppe von Menschen, die sich den Spaß eben nicht nehmen lassen. Statt an der Tankstelle das teure Benzin zu kaufen, suchen sie lieber, von der Nachtdämmerung umhüllt wie Vampire, einsame und unbewachte LKW und Baustellenfahrzeuge auf, um sie am Tank ordentlich zur Ader zu lassen.
Spritklau nimmt laut Polizei zu
Als Beispiel hierzu wurde in Ludwigshafen der Tankdeckel eines Sattelschleppers aufgebrochen und 250 Liter abgepumpt. Laut Polizei zapften bei Jena die Spritvampire rund 350 Liter Diesel aus einem Bagger ab. Gar einen ganzen Anhänger samt 800 Liter Tank nahmen Unbekannte aus einem Waldgebiet in Engelskirchen mit. Der Durst ist also groß, wie die ans Licht gekommenen Fälle dokumentieren.
Wie ist ein Kraftstoffdiebstahl rechtlich zu bewerten?
Hier könnte der § 242 StGB einschlägig sein. Dort heißt es:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Treibstoff oder Benzin stellt einen körperlichen Gegenstand dar, der weggeschafft werden kann. In diesem Fall wäre der Vorwurf des Diebstahls einschlägig. Wer hier als Ersttäter erwischt wird, kann unter Umständen mit einer hohen Geldstrafe davonkommen.Anders jedoch sieht es bei einer gewerbsmäßigen Begehung aus. Hier ist, gem. § 243 Abs.1 Nr.3 StGB, mit einer Mindest-Freiheitsstrafe von drei Monaten zu rechnen. In gewichtigeren Fällen drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.
Wie kann man sich vor Spritklau schützen?
Allerdings werden nur die wenigsten Spritdiebe erwischt. Die Polizei rät deshalb, sich mit Videoüberwachung zu schützen, das Fahrzeug an einer gut beleuchteten Stelle zu parken oder besser noch in einer abgeschlossenen Garage unterzustellen.
Vom Spritklau Betroffene sollten auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei erstatten und ihre Versicherung darüber verständigen. Die Versicherung selbst wird, sofern sie den Schaden erstattet, die Reparaturkosten, falls der Tankverschluss durch das Aufbrechen oder Aufbohren beschädigt worden ist, übernehmen. Der Tankinhalt, also der wertvolle Sprit selbst, ist indes nicht versichert, obwohl er in der Zwischenzeit – wie Salz und Pfeffer im Mittelalter – fast schon mit Gold aufgewogen wird.
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